Mit einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land hat heute Brandenburgs Finanzministerium den Startschuss für die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug in Brandenburg gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Mit der bundesweiten Umstellung im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren verlieren die bisherigen Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung) ihre Gültigkeit. Die Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, elektronisch an die Finanzämter melden. Da die Umstellung auf das elektronische Verfahren für die Arbeitgeber nicht nur ein neues technisches Verfahren bedeutet, sondern auch veränderte Abläufe in ihren Lohnbüros mit sich bringt, hatte die Finanzstaatssekretärin die größten Arbeitgeber Brandenburgs nach Potsdam eingeladen, um über die Neuerungen zu informieren.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: „Wir wollen die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten, daher haben wir uns entschlossen, frühzeitig über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Die Finanzverwaltung ermöglicht den Arbeitgebern und Unternehmen zudem eine flexible Umstellung auf das neue Verfahren. Das heißt, Arbeitgeber und Unternehmen können den Zeitpunkt für die Umstellung im Laufe des Jahres 2013 selbst bestimmen.“
Bei der Informationsveranstaltung im Brandenburgsaal der Staatskanzlei informierten Fachleute die Vertreterinnen und Vertreter von Brandenburgs größten Arbeitgebern über die für sie wissenswerten Änderungen bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren. Die eingeladenen 50 Unternehmen beschäftigen rund 20 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. Für die verbleibenden Arbeitgeber im Land wird es weitere Veranstaltungen auf regionaler Ebene geben.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Fragen von Arbeitgebern zu ELStAM:
Arbeitgeber können sich bei Fragen zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale unter folgender E-Mail-Adresse an Brandenburgs Finanzministerium wenden: elstam.mdf[at]mdf.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen
Mit einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land hat heute Brandenburgs Finanzministerium den Startschuss für die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug in Brandenburg gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Mit der bundesweiten Umstellung im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren verlieren die bisherigen Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung) ihre Gültigkeit. Die Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, elektronisch an die Finanzämter melden. Da die Umstellung auf das elektronische Verfahren für die Arbeitgeber nicht nur ein neues technisches Verfahren bedeutet, sondern auch veränderte Abläufe in ihren Lohnbüros mit sich bringt, hatte die Finanzstaatssekretärin die größten Arbeitgeber Brandenburgs nach Potsdam eingeladen, um über die Neuerungen zu informieren.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: „Wir wollen die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten, daher haben wir uns entschlossen, frühzeitig über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Die Finanzverwaltung ermöglicht den Arbeitgebern und Unternehmen zudem eine flexible Umstellung auf das neue Verfahren. Das heißt, Arbeitgeber und Unternehmen können den Zeitpunkt für die Umstellung im Laufe des Jahres 2013 selbst bestimmen.“
Bei der Informationsveranstaltung im Brandenburgsaal der Staatskanzlei informierten Fachleute die Vertreterinnen und Vertreter von Brandenburgs größten Arbeitgebern über die für sie wissenswerten Änderungen bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren. Die eingeladenen 50 Unternehmen beschäftigen rund 20 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. Für die verbleibenden Arbeitgeber im Land wird es weitere Veranstaltungen auf regionaler Ebene geben.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Fragen von Arbeitgebern zu ELStAM:
Arbeitgeber können sich bei Fragen zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale unter folgender E-Mail-Adresse an Brandenburgs Finanzministerium wenden: elstam.mdf[at]mdf.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen
Mit einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land hat heute Brandenburgs Finanzministerium den Startschuss für die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug in Brandenburg gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Mit der bundesweiten Umstellung im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren verlieren die bisherigen Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung) ihre Gültigkeit. Die Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, elektronisch an die Finanzämter melden. Da die Umstellung auf das elektronische Verfahren für die Arbeitgeber nicht nur ein neues technisches Verfahren bedeutet, sondern auch veränderte Abläufe in ihren Lohnbüros mit sich bringt, hatte die Finanzstaatssekretärin die größten Arbeitgeber Brandenburgs nach Potsdam eingeladen, um über die Neuerungen zu informieren.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: „Wir wollen die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten, daher haben wir uns entschlossen, frühzeitig über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Die Finanzverwaltung ermöglicht den Arbeitgebern und Unternehmen zudem eine flexible Umstellung auf das neue Verfahren. Das heißt, Arbeitgeber und Unternehmen können den Zeitpunkt für die Umstellung im Laufe des Jahres 2013 selbst bestimmen.“
Bei der Informationsveranstaltung im Brandenburgsaal der Staatskanzlei informierten Fachleute die Vertreterinnen und Vertreter von Brandenburgs größten Arbeitgebern über die für sie wissenswerten Änderungen bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren. Die eingeladenen 50 Unternehmen beschäftigen rund 20 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. Für die verbleibenden Arbeitgeber im Land wird es weitere Veranstaltungen auf regionaler Ebene geben.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Fragen von Arbeitgebern zu ELStAM:
Arbeitgeber können sich bei Fragen zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale unter folgender E-Mail-Adresse an Brandenburgs Finanzministerium wenden: elstam.mdf[at]mdf.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen
Mit einer Informationsveranstaltung für die größten Arbeitgeber im Land hat heute Brandenburgs Finanzministerium den Startschuss für die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zur Übermittlung der Daten für den Lohnsteuerabzug in Brandenburg gegeben. Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hatte dazu 50 Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber aus ganz Brandenburg mit jeweils mehr als 1.000 Beschäftigten nach Potsdam eingeladen.
Mit der bundesweiten Umstellung im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren verlieren die bisherigen Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung) ihre Gültigkeit. Die Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, elektronisch an die Finanzämter melden. Da die Umstellung auf das elektronische Verfahren für die Arbeitgeber nicht nur ein neues technisches Verfahren bedeutet, sondern auch veränderte Abläufe in ihren Lohnbüros mit sich bringt, hatte die Finanzstaatssekretärin die größten Arbeitgeber Brandenburgs nach Potsdam eingeladen, um über die Neuerungen zu informieren.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: „Wir wollen die Belastungen für die Arbeitgeber und die Finanzämter bei der Umstellung möglichst gering halten, daher haben wir uns entschlossen, frühzeitig über das neue elektronische Verfahren zu informieren. Die Finanzverwaltung ermöglicht den Arbeitgebern und Unternehmen zudem eine flexible Umstellung auf das neue Verfahren. Das heißt, Arbeitgeber und Unternehmen können den Zeitpunkt für die Umstellung im Laufe des Jahres 2013 selbst bestimmen.“
Bei der Informationsveranstaltung im Brandenburgsaal der Staatskanzlei informierten Fachleute die Vertreterinnen und Vertreter von Brandenburgs größten Arbeitgebern über die für sie wissenswerten Änderungen bei der Umstellung auf das elektronische Verfahren. Die eingeladenen 50 Unternehmen beschäftigen rund 20 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. Für die verbleibenden Arbeitgeber im Land wird es weitere Veranstaltungen auf regionaler Ebene geben.
Zum Hintergrund:
Unter dem Namen „ELStAM“ – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ – werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt. Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die frühere Papierlohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und -abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. Für das Jahr 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2013 können alle Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber digital vom Finanzamt abgerufen werden. Der Arbeitgeber entscheidet jedoch selbst, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigt.
Fragen von Arbeitgebern zu ELStAM:
Arbeitgeber können sich bei Fragen zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale unter folgender E-Mail-Adresse an Brandenburgs Finanzministerium wenden: elstam.mdf[at]mdf.brandenburg.de
Quelle: Ministerium der Finanzen