Am gestrigen Dienstag kam es am Flughafen Berlin Brandenburg zu drei Vorfällen, bei denen Personen versuchten, verbotene Waffen außer Landes zu schmuggeln. Zuerst wurde ein 70-jähriger Deutscher aufgegriffen, der eine halbautomatische Pistole und ein ungeladenes Magazin in seinem Gepäck versteckte, als er in die Türkei reisen wollte. Die Pistole stand seit 2007 auf der Fahndungsliste tschechischer Behörden. Zwei weitere Fälle betrafen eine 27-jährige Amerikanerin, die einen Stockdegen nach Newark (USA) transportieren wollte, und einen 69-jährigen Kubaner, der ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät nach Frankfurt/Main mitnehmen wollte.
Die Bundespolizei teilte dazu mit:
Am Dienstag versuchten mehrere Personen am Flughafen Berlin Brandenburg verbotene Waffen im Großgepäck außer Landes zu bringen.
Gegen Mittag kontrollierte eine durch die Bundespolizei beliehene Sicherheitsfirma das Großgepäck eines Reisenden, der in die Türkei ausreisen wollte. Hierbei erkannten sie, dass der 70-jährige Deutsche in seinem aufgegebenen Gepäck eine halbautomatische Pistole sowie ein ungeladenes Magazin, welche er in einer Teepackung versteckte, transportierte. Die Überprüfung der Pistole durch Einsatzkräfte der Bundespolizei ergab eine Fahndungsausschreibung zur Sicherstellung der tschechischen Behörden aus dem Jahr 2007. Neben der Pistole befanden sich noch drei Messer in dem aufgegebenen Gepäck.
Die Beamtinnen und Beamten stellten die Pistole sicher und leiteten gegen den polizeibekannten Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Erwerbs und Besitzes von kurzen halbautomatischen Waffen ein.
Zwei weitere Fälle ereigneten sich am gleichen Tag gegen 8 und 19 Uhr. Eine 27-Jährige Frau gab in ihrem Großgepäck einen Stockdegen zu ihrem Flug nach Newark (USA) auf. Ein 69-jähriger Mann wollte ein Elektroimpulsgerät, welches als Taschenlampe getarnt war, bei seinem Flug nach Frankfurt/Main transportieren.
Auch gegen die Amerikanerin und den Kubaner leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten die verbotenen Gegenstände sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergab die Bundespolizei die Sachverhalte zuständigkeitshalber an die Polizei des Landes Brandenburg.
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Red. / Presseinfo