Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Bauherren und Architekten bringt die Änderung der Bauorndung mehr Gestaltungsspielraum. Garagen und Nebengebäude können nun beliebig weit entfernt von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Auch für Müll- und Wertstofftonnen entfallen die Abstandsregeln. Für Wintergärten bis zu einer Größe von 20 m² und 75 m³ ist keine Genehmigung mehr erforderlich. Bauvorhaben unterliegen so weniger Einschränkungen und lassen der individuellen Gestaltung von Häusern mehr Raum. Nicht zuletzt können Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden werden.”
Auf dem eigenen Grundstück sind die bisherigen Abstandsregelungen so geändert worden, dass Garagen, Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum sowie Müll- und Wertstofftonnen, innerhalb der Grundstücksgrenzen nach Belieben angeordnet werden können. Der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wurde durch Wintergärten, Terrassendächer aus lichtdurchlässigen Materialien (bis zu 20 m²) und Solaranlagen (höchstens 10 m² und 60 cm hoch) auf Flachdächern erweitert. Im Vorbescheidsverfahren können nun nicht nur Einzelfragen zu einem Verfahren geklärt werden, sondern künftig auch denkmal- und naturschutzrechtliche Aspekte. Durch die Änderungen der Prüfung von bautechnischen Nachweisen müssen bei Sonderbauten künftig vor Erteilung der Baugenehmigung Brandschutznachweise erbracht werden. Nachweise der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes werden durch Prüfsachverständige vorgenommen. Bei Wohngebäuden wird auf eine Prüfung der Nachweise der Energieeinsparung künftig verzichtet, da die Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes Verfahren zulässt.
Der Landtag hat am 09. Juli 2008 das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze beschlossen. Seit heute gibt es Erleichterungen bei Garagen, Nebengebäuden, Müll- und Wertstofftonnen. Zudem wurde die Zahl der genehmigungsfreien Vorhaben erhöht. Darüber hinaus wurden das Vorbescheidsverfahren und die Prüfung der bautechnischen Nachweise geändert. Das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze novelliert die Brandenburgische Bauordnung, das Brandenburgische Architektengesetz und das Ingenieurgesetz. Die Änderungen des Architektengesetzes und des Ingenieurgesetzes beruhen auf der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Das Gesetz wurde vom Brandenburgischen Landtag am 09. Juli 2008 beschlossen, am 15. Juli 2008 im Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet und trat am 01. August 2008 in Kraft. Gemeinden können nun durch örtliche Bauvorschrift die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien für bestehende Gebäude festsetzen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Bauherren und Architekten bringt die Änderung der Bauorndung mehr Gestaltungsspielraum. Garagen und Nebengebäude können nun beliebig weit entfernt von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Auch für Müll- und Wertstofftonnen entfallen die Abstandsregeln. Für Wintergärten bis zu einer Größe von 20 m² und 75 m³ ist keine Genehmigung mehr erforderlich. Bauvorhaben unterliegen so weniger Einschränkungen und lassen der individuellen Gestaltung von Häusern mehr Raum. Nicht zuletzt können Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden werden.”
Auf dem eigenen Grundstück sind die bisherigen Abstandsregelungen so geändert worden, dass Garagen, Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum sowie Müll- und Wertstofftonnen, innerhalb der Grundstücksgrenzen nach Belieben angeordnet werden können. Der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben wurde durch Wintergärten, Terrassendächer aus lichtdurchlässigen Materialien (bis zu 20 m²) und Solaranlagen (höchstens 10 m² und 60 cm hoch) auf Flachdächern erweitert. Im Vorbescheidsverfahren können nun nicht nur Einzelfragen zu einem Verfahren geklärt werden, sondern künftig auch denkmal- und naturschutzrechtliche Aspekte. Durch die Änderungen der Prüfung von bautechnischen Nachweisen müssen bei Sonderbauten künftig vor Erteilung der Baugenehmigung Brandschutznachweise erbracht werden. Nachweise der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes werden durch Prüfsachverständige vorgenommen. Bei Wohngebäuden wird auf eine Prüfung der Nachweise der Energieeinsparung künftig verzichtet, da die Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes Verfahren zulässt.
Der Landtag hat am 09. Juli 2008 das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze beschlossen. Seit heute gibt es Erleichterungen bei Garagen, Nebengebäuden, Müll- und Wertstofftonnen. Zudem wurde die Zahl der genehmigungsfreien Vorhaben erhöht. Darüber hinaus wurden das Vorbescheidsverfahren und die Prüfung der bautechnischen Nachweise geändert. Das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze novelliert die Brandenburgische Bauordnung, das Brandenburgische Architektengesetz und das Ingenieurgesetz. Die Änderungen des Architektengesetzes und des Ingenieurgesetzes beruhen auf der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Das Gesetz wurde vom Brandenburgischen Landtag am 09. Juli 2008 beschlossen, am 15. Juli 2008 im Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet und trat am 01. August 2008 in Kraft. Gemeinden können nun durch örtliche Bauvorschrift die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien für bestehende Gebäude festsetzen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung