Das Brandenburger Gesundheitsministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung des Nichtraucherschutzes und sieht seine Rechtsauffassung zum grundsätzlichen Vorrang des Nichtraucherschutzes bestätigt. “Wir wollten mit unserem Gesetz einen umfangreichen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt”, betonte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. “Gesundheit ist ein hohes Gut und ihr Schutz muss oberste Priorität haben.”
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten jeglicher Art verhängen darf. Wenn er allerdings – wie auch in Brandenburg geschehen – Ausnahmeregelungen getroffen habe, dürfen diese nicht dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und unverhältnismäßig Betroffene in ihrer Berufsausübung und ihrem Eigentumsrecht verletzen.
Dies muss auch im Brandenburger Nichtrauchendenschutzgesetz künftig Berücksichtigung finden. Auch hier ist es bisher erlaubt, dass Gaststätten mit mehr als einem Raum in einem Nebenraum das Rauchen gestatten, während in sogenannten Einraumkneipen und in allen Diskotheken ein generelles Rauchverbot gilt.
Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss auch in Brandenburg der Gesetzgeber neu entscheiden, ob ein strenges und ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten gelten soll oder ob die zur Zeit geltenden Ausnahmeregelungen für Gaststätten nach den vom Bundesverfassungsgericht für zulässig gehaltenen Vorgaben modifiziert werden sollen.
Das Gesundheitsministerium wird sofort nach der Sommerpause alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die neu entstandene Situation zu erörtern. Ziegler: “Die Position des Gesundheitsministeriums ist klar. Wir werden uns für einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen und auch dafür streiten.” Die endgültige Entscheidung über das Gesetz fällt der Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute sein Urteil über drei Beschwerden gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg gefällt. Die Kläger, eine Gastwirtin und ein Gastwirt sowie eine Diskothekenbetreiberin, sahen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechtes in ihren Grundrechten verletzt und beklagten die Unverhältnismäßigkeit der jeweiligen Landesregelungen und die Verletzung des Gleichheitssatzes.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Brandenburger Gesundheitsministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung des Nichtraucherschutzes und sieht seine Rechtsauffassung zum grundsätzlichen Vorrang des Nichtraucherschutzes bestätigt. “Wir wollten mit unserem Gesetz einen umfangreichen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt”, betonte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. “Gesundheit ist ein hohes Gut und ihr Schutz muss oberste Priorität haben.”
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten jeglicher Art verhängen darf. Wenn er allerdings – wie auch in Brandenburg geschehen – Ausnahmeregelungen getroffen habe, dürfen diese nicht dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und unverhältnismäßig Betroffene in ihrer Berufsausübung und ihrem Eigentumsrecht verletzen.
Dies muss auch im Brandenburger Nichtrauchendenschutzgesetz künftig Berücksichtigung finden. Auch hier ist es bisher erlaubt, dass Gaststätten mit mehr als einem Raum in einem Nebenraum das Rauchen gestatten, während in sogenannten Einraumkneipen und in allen Diskotheken ein generelles Rauchverbot gilt.
Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss auch in Brandenburg der Gesetzgeber neu entscheiden, ob ein strenges und ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten gelten soll oder ob die zur Zeit geltenden Ausnahmeregelungen für Gaststätten nach den vom Bundesverfassungsgericht für zulässig gehaltenen Vorgaben modifiziert werden sollen.
Das Gesundheitsministerium wird sofort nach der Sommerpause alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die neu entstandene Situation zu erörtern. Ziegler: “Die Position des Gesundheitsministeriums ist klar. Wir werden uns für einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen und auch dafür streiten.” Die endgültige Entscheidung über das Gesetz fällt der Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute sein Urteil über drei Beschwerden gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg gefällt. Die Kläger, eine Gastwirtin und ein Gastwirt sowie eine Diskothekenbetreiberin, sahen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechtes in ihren Grundrechten verletzt und beklagten die Unverhältnismäßigkeit der jeweiligen Landesregelungen und die Verletzung des Gleichheitssatzes.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Brandenburger Gesundheitsministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung des Nichtraucherschutzes und sieht seine Rechtsauffassung zum grundsätzlichen Vorrang des Nichtraucherschutzes bestätigt. “Wir wollten mit unserem Gesetz einen umfangreichen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt”, betonte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. “Gesundheit ist ein hohes Gut und ihr Schutz muss oberste Priorität haben.”
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten jeglicher Art verhängen darf. Wenn er allerdings – wie auch in Brandenburg geschehen – Ausnahmeregelungen getroffen habe, dürfen diese nicht dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und unverhältnismäßig Betroffene in ihrer Berufsausübung und ihrem Eigentumsrecht verletzen.
Dies muss auch im Brandenburger Nichtrauchendenschutzgesetz künftig Berücksichtigung finden. Auch hier ist es bisher erlaubt, dass Gaststätten mit mehr als einem Raum in einem Nebenraum das Rauchen gestatten, während in sogenannten Einraumkneipen und in allen Diskotheken ein generelles Rauchverbot gilt.
Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss auch in Brandenburg der Gesetzgeber neu entscheiden, ob ein strenges und ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten gelten soll oder ob die zur Zeit geltenden Ausnahmeregelungen für Gaststätten nach den vom Bundesverfassungsgericht für zulässig gehaltenen Vorgaben modifiziert werden sollen.
Das Gesundheitsministerium wird sofort nach der Sommerpause alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die neu entstandene Situation zu erörtern. Ziegler: “Die Position des Gesundheitsministeriums ist klar. Wir werden uns für einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen und auch dafür streiten.” Die endgültige Entscheidung über das Gesetz fällt der Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute sein Urteil über drei Beschwerden gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg gefällt. Die Kläger, eine Gastwirtin und ein Gastwirt sowie eine Diskothekenbetreiberin, sahen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechtes in ihren Grundrechten verletzt und beklagten die Unverhältnismäßigkeit der jeweiligen Landesregelungen und die Verletzung des Gleichheitssatzes.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Das Brandenburger Gesundheitsministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung des Nichtraucherschutzes und sieht seine Rechtsauffassung zum grundsätzlichen Vorrang des Nichtraucherschutzes bestätigt. “Wir wollten mit unserem Gesetz einen umfangreichen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher und sehen uns durch das heutige Urteil bestärkt”, betonte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. “Gesundheit ist ein hohes Gut und ihr Schutz muss oberste Priorität haben.”
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten jeglicher Art verhängen darf. Wenn er allerdings – wie auch in Brandenburg geschehen – Ausnahmeregelungen getroffen habe, dürfen diese nicht dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und unverhältnismäßig Betroffene in ihrer Berufsausübung und ihrem Eigentumsrecht verletzen.
Dies muss auch im Brandenburger Nichtrauchendenschutzgesetz künftig Berücksichtigung finden. Auch hier ist es bisher erlaubt, dass Gaststätten mit mehr als einem Raum in einem Nebenraum das Rauchen gestatten, während in sogenannten Einraumkneipen und in allen Diskotheken ein generelles Rauchverbot gilt.
Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss auch in Brandenburg der Gesetzgeber neu entscheiden, ob ein strenges und ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten gelten soll oder ob die zur Zeit geltenden Ausnahmeregelungen für Gaststätten nach den vom Bundesverfassungsgericht für zulässig gehaltenen Vorgaben modifiziert werden sollen.
Das Gesundheitsministerium wird sofort nach der Sommerpause alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die neu entstandene Situation zu erörtern. Ziegler: “Die Position des Gesundheitsministeriums ist klar. Wir werden uns für einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen und auch dafür streiten.” Die endgültige Entscheidung über das Gesetz fällt der Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute sein Urteil über drei Beschwerden gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg gefällt. Die Kläger, eine Gastwirtin und ein Gastwirt sowie eine Diskothekenbetreiberin, sahen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechtes in ihren Grundrechten verletzt und beklagten die Unverhältnismäßigkeit der jeweiligen Landesregelungen und die Verletzung des Gleichheitssatzes.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie