Verbraucherschutzministerin Tack (Linke) sieht in den Ergebnissen des heutigen Spitzengespräches zwischen dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Schuldnerberatungen, der Stiftung Warentest und von Banken und Sparkassen in Berlin nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft das Problem erkannt haben und handeln wollen. Transparenz der Kosten und Gebühren ist wichtig, und die Unterstützung stark verschuldeter Haushalte ist dringend erforderlich. Die Angebote der Banken greifen jedoch viel zu kurz.“
„Die Absage der Bundesministerin an eine gesetzliche Regelung der Zinshöhe zeigt aber, dass Frau Aigner offensichtlich nicht gewillt ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher vor überhöhten Forderungen der Banken und Sparkassen umzusetzen“ so Tack.
Die Banken erklärten in dem Gespräch mit der Bundesministerin die Absicht, dass Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispositionskredites die Umschuldung in einen Ratenkredit oder alternativ ein individueller Tilgungsplan angeboten werden soll. Auch werde die Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen verstärkt.
„Brandenburg hat sich bereits im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates für eine gesetzliche Verpflichtung der Banken eingesetzt, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln und nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.“ so die Ministerin. Die Ergebnisse des Spitzentreffens blieben in diesen Punkten deutlich hinter den Forderungen Brandenburgs zurück.
Als vollkommen unbefriedigend bezeichnete die Ministerin die Absage von Frau Aigner an eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispozinsen. Brandenburg fordert eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses. Einen entsprechenden Beschluss hatte kürzlich auch der Brandenburger Landtag gefasst. Dazu unterstützt das Land einen entsprechenden Antrag im Bundesrat.
Tack wiederholte Ihre Kritik, wonach Banken den Dispozins nutzen, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind. Dazu führte sie aus: „Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken.“ Ohne eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite können die Maßnahmen ihre volle Wirkung nicht entfalten und die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen weiterhin überdurchschnittlich hohe Zinsen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzministerin Tack (Linke) sieht in den Ergebnissen des heutigen Spitzengespräches zwischen dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Schuldnerberatungen, der Stiftung Warentest und von Banken und Sparkassen in Berlin nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft das Problem erkannt haben und handeln wollen. Transparenz der Kosten und Gebühren ist wichtig, und die Unterstützung stark verschuldeter Haushalte ist dringend erforderlich. Die Angebote der Banken greifen jedoch viel zu kurz.“
„Die Absage der Bundesministerin an eine gesetzliche Regelung der Zinshöhe zeigt aber, dass Frau Aigner offensichtlich nicht gewillt ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher vor überhöhten Forderungen der Banken und Sparkassen umzusetzen“ so Tack.
Die Banken erklärten in dem Gespräch mit der Bundesministerin die Absicht, dass Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispositionskredites die Umschuldung in einen Ratenkredit oder alternativ ein individueller Tilgungsplan angeboten werden soll. Auch werde die Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen verstärkt.
„Brandenburg hat sich bereits im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates für eine gesetzliche Verpflichtung der Banken eingesetzt, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln und nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.“ so die Ministerin. Die Ergebnisse des Spitzentreffens blieben in diesen Punkten deutlich hinter den Forderungen Brandenburgs zurück.
Als vollkommen unbefriedigend bezeichnete die Ministerin die Absage von Frau Aigner an eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispozinsen. Brandenburg fordert eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses. Einen entsprechenden Beschluss hatte kürzlich auch der Brandenburger Landtag gefasst. Dazu unterstützt das Land einen entsprechenden Antrag im Bundesrat.
Tack wiederholte Ihre Kritik, wonach Banken den Dispozins nutzen, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind. Dazu führte sie aus: „Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken.“ Ohne eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite können die Maßnahmen ihre volle Wirkung nicht entfalten und die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen weiterhin überdurchschnittlich hohe Zinsen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzministerin Tack (Linke) sieht in den Ergebnissen des heutigen Spitzengespräches zwischen dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Schuldnerberatungen, der Stiftung Warentest und von Banken und Sparkassen in Berlin nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft das Problem erkannt haben und handeln wollen. Transparenz der Kosten und Gebühren ist wichtig, und die Unterstützung stark verschuldeter Haushalte ist dringend erforderlich. Die Angebote der Banken greifen jedoch viel zu kurz.“
„Die Absage der Bundesministerin an eine gesetzliche Regelung der Zinshöhe zeigt aber, dass Frau Aigner offensichtlich nicht gewillt ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher vor überhöhten Forderungen der Banken und Sparkassen umzusetzen“ so Tack.
Die Banken erklärten in dem Gespräch mit der Bundesministerin die Absicht, dass Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispositionskredites die Umschuldung in einen Ratenkredit oder alternativ ein individueller Tilgungsplan angeboten werden soll. Auch werde die Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen verstärkt.
„Brandenburg hat sich bereits im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates für eine gesetzliche Verpflichtung der Banken eingesetzt, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln und nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.“ so die Ministerin. Die Ergebnisse des Spitzentreffens blieben in diesen Punkten deutlich hinter den Forderungen Brandenburgs zurück.
Als vollkommen unbefriedigend bezeichnete die Ministerin die Absage von Frau Aigner an eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispozinsen. Brandenburg fordert eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses. Einen entsprechenden Beschluss hatte kürzlich auch der Brandenburger Landtag gefasst. Dazu unterstützt das Land einen entsprechenden Antrag im Bundesrat.
Tack wiederholte Ihre Kritik, wonach Banken den Dispozins nutzen, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind. Dazu führte sie aus: „Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken.“ Ohne eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite können die Maßnahmen ihre volle Wirkung nicht entfalten und die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen weiterhin überdurchschnittlich hohe Zinsen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzministerin Tack (Linke) sieht in den Ergebnissen des heutigen Spitzengespräches zwischen dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Schuldnerberatungen, der Stiftung Warentest und von Banken und Sparkassen in Berlin nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung: „Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft das Problem erkannt haben und handeln wollen. Transparenz der Kosten und Gebühren ist wichtig, und die Unterstützung stark verschuldeter Haushalte ist dringend erforderlich. Die Angebote der Banken greifen jedoch viel zu kurz.“
„Die Absage der Bundesministerin an eine gesetzliche Regelung der Zinshöhe zeigt aber, dass Frau Aigner offensichtlich nicht gewillt ist, einen wirksamen Schutz der Verbraucher vor überhöhten Forderungen der Banken und Sparkassen umzusetzen“ so Tack.
Die Banken erklärten in dem Gespräch mit der Bundesministerin die Absicht, dass Bankkunden bei übermäßiger Inanspruchnahme eines Dispositionskredites die Umschuldung in einen Ratenkredit oder alternativ ein individueller Tilgungsplan angeboten werden soll. Auch werde die Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen verstärkt.
„Brandenburg hat sich bereits im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates für eine gesetzliche Verpflichtung der Banken eingesetzt, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln und nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Konsumentenkredit zu unterbreiten.“ so die Ministerin. Die Ergebnisse des Spitzentreffens blieben in diesen Punkten deutlich hinter den Forderungen Brandenburgs zurück.
Als vollkommen unbefriedigend bezeichnete die Ministerin die Absage von Frau Aigner an eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispozinsen. Brandenburg fordert eine gesetzliche Deckelung der Zinsen auf der Basis eines Referenzzinses. Einen entsprechenden Beschluss hatte kürzlich auch der Brandenburger Landtag gefasst. Dazu unterstützt das Land einen entsprechenden Antrag im Bundesrat.
Tack wiederholte Ihre Kritik, wonach Banken den Dispozins nutzen, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind. Dazu führte sie aus: „Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken.“ Ohne eine gesetzliche Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite können die Maßnahmen ihre volle Wirkung nicht entfalten und die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen weiterhin überdurchschnittlich hohe Zinsen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz