Familien, welche in Deutschland eine Immobilie erwerben wollen, können auf das sogenannte Baukindergeld zurückgreifen. Dabei handelt es sich kurz und knapp um eine Förderung vom Staat, welche als finanzielle Hilfe dienen soll. Gerade als Eltern kann eine solche Unterstützung viel bedeuten. Denn Kinderbetreuung, Babyausstattung sowie andere Dinge können schnell ein Loch in den Geldbeutel schlagen. Doch wie genau funktioniert die staatliche Förderung und worauf müssen die Betroffenen achten? All diese Fragen und vieles mehr werden in den folgenden Zeilen behandelt.
Definition
Wie bereits angesprochen bekommen Eltern, die mit ihren Kindern auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, eine Förderung vom Staat. Allerdings gilt das nur für den erstmaligen Bau oder Erwerb von einer Immobilie, die auch selbst genutzt werden soll. Das Gesetz selbst trat im Jahr 2018 am 1. September in Kraft. Ursprünglich war die Förderung nur bis Ende 2020 befristet.
Aufgrund von Corona hatte sich dies aber bis Ende März 2021 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber noch möglich die Förderung für das aktuelle Jahr 2022 zu beantragen.
Was wird damit gefördert?
Interessant in diesem Zusammenhang sind die Themen, welche damit gefördert werden sollen. Dabei werden zwischen Immobilien und andere Projekte unterschieden. In kurzer Zusammenfassung lassen sich folgende Vorhaben unterstützen:
- Eigentumswohnung
- Ein- oder Zweifamilienhaus
- Kauf einer gemieteten Wohnimmobilie (Selbstnutzung)
- Sanierung, Modernisierung
- Wochenend- und Ferienhäuser
- Ferienwohnungen
- Schenkung erworbenes Eigentum
- Übertragung von Wohneigentum
- usw.
Sinn und Zweck dieser Förderung war, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll. Missbrauch oder gar Mitnahmeeffekte werden bewusst abgelehnt. Die genauen Voraussetzungen werden im nächsten Abschnitt behandelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Leider bekommt nicht jeder den Zugang zum Baukindergeld. Hierbei müssen ein paar Voraussetzungen aufseiten der Eltern erfüllt werden. Und darunter zählen unter anderem die folgenden Punkte:
- Ersterwerb
- Förderungsberechtigung
- Immobilie
- Eigentum
- Haushaltseinkommen
- Fristen
Außerdem gibt es Unterschiede in Sachen Zuschüsse. Die können je nach Anzahl der Kinder unterschiedlich ausfallen. Übrigens ist die Anzahl der Kinder nicht begrenzt, welche für den Zuschuss beantragt werden können.
So läuft der Antrag ab
Ein letzter Punkt beschäftigt sich noch mit der Antragsstellung. Dabei müssen sich die Betroffenen zunächst einmal beim KfW-Zuschussportal registrieren. Anschließend erfolgt eine Bestätigung samt Identifizierung. Im dritten Schritt müssen dann die Nachweise hochgeladen werden. Das Ganze wird dann geprüft und innerhalb einer bestimmten Zeit bekommen Eltern die Zu- oder Absage.
Fazit
Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen die Beteiligten mehrere Kriterien erfüllen. Außerdem muss es sich um einen Ersterwerb handeln, ansonsten greift die Förderung nicht. Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um eine hilfreiche Unterstützung für Eltern und die, welche vorhanden Kinder zu bekommen. Fristen sowie genaue Beträge lassen sich direkt auf der Website nachlesen. Auf wesentlich mehr muss nicht geachtet werden.