Ärzte haben spezielle Gebührenordnungen, nach denen sie je nach erbrachter Leistung ausgezahlt werden. Manche Spezialärzte haben sogar noch einen davon abweichenden eigenen Katalog an Gebühren. Diese Regelungen sind notwendig, damit im Gesundheitssystem möglichst keine Benachteiligungen von Patienten entstehen. Doch wie funktioniert das System?
Wie funktioniert die ärztliche Vergütung?
Für jede erbrachte Leistung sieht die ärztliche Vergütung einen festgesetzten Betrag vor. Diese festgesetzten Beträge gelten für Kassenpatienten, Privatpatienten werden in anderer Weise abgerechnet. Dies ist einer der Gründe dafür, dass manche Arztpraxen nur Privatpatienten nehmen oder, wenn sie keine kassenärztliche Zulassung haben, auch nur Privatpatienten nehmen dürfen. Ein einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) sorgt dafür, dass jede Leistung, die an einem Kassenpatienten erbracht wird, bei allen Ärzten das gleiche kostet, so dass die Arztwahl nicht die Höhe der Kosten für eine erbrachte Leistung beeinflusst. Die Verrechnung erfolgt nicht direkt mit dem Patienten und auch nicht mit der Krankenkasse. Bei der Vergütung von Ärzten wird ein Umweg über die Kassenärztliche Vereinigung genommen, die für die Abrechnungen zuständig ist. Bei der Aushandlung darüber, was der einzelne Arzt für seine Leistung bekommt, ist der Arzt selbst nicht beteiligt. Vielmehr findet diese Absprache zwischen der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung statt. Zum Einsatz kommt hierbei ein Punktesystem, das darüber bestimmt, wie viel für die einzelne Leistung ausgezahlt werden muss.
Die Abrechnung beim Spezialarzt: Der Kieferorthopäde
Spezielle Ärzte sind als Sonderfälle geregelt und unterliegen nicht der allgemeinen Gebührenordnung, sondern unterstehen anderen Regelungen. Einer davon ist zum Beispiel der Kieferorthopäde, welcher mit seinen Sonderleistungen einen ganz eigenen Katalog bracht. Die Abrechnung KFO, wie die kieferorthopädische Abrechnung genannt wird, ist nicht einfach zu durchschauen, daher wird für die Abrechnungen oft extra geschultes Personal eingesetzt. Durch Dinge wie Abschlagszahlungen und Leerquartale wirkt die kieferorthopädische Abrechnung schnell unübersichtlich.
Die Abrechnung beim Spezialarzt: Der Zahnarzt
Auch der Zahnarzt hat eine eigene Gebührenordnung, die sich von der allgemeinen Gebührenordnung durch die Art der erbrachten Leistungen unterscheidet. Ein Bewertungsausschuss legt die einzelnen Honorare für die Leistungen fest. Dieser Ausschuss wird gebildet aus dem GKV-Spitzenverband und der KZBV. Die Zahnarztleistungen werden grundsätzlich bei der Abrechnung in verschiedene Kategorien eingeteilt. Unterschieden wird zwischen chirurgischen Eingriffen und Röntgenleistungen, Behandlungen des Kiefers und des Kiefergelenkes, die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen sowie die Versorgung mit Zahnersatz, Füllungen und Kronen.