Tierheime in Deutschland können ab dem 27. September eine einmalige Förderung bekommen. Das Geld soll zusätzliche Belastungen durch mitgebrachte Haustiere aus der Ukraine abmildern. Dafür stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Förderpaket in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung. Je Tierheim könnten bis zu 7.500 Euro ausgezahlt werden. Der Zuschuss muss laut dem Ministerium nicht zurückgezahlt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilte dazu mit:
Weil Tierheime in Deutschland derzeit mit teils hohen Mehrbelastungen zu kämpfen haben, bringt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt ein fünf Millionen starkes Förderprogramm an den Start. Einrichtungen können vom 27. September bis zum 1. November 2022 Anträge auf Zuschuss stellen, um Mehrkosten aufzufangen, die in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entstanden sind. Viele Geflüchtete aus der Ukraine hatten ihre Haustiere mitgebracht, die sie jedoch nicht in die Unterkünfte mitnehmen konnten. Gefördert werden Ausgaben zum Beispiel für Unterbringung, medizinische Versorgung, Impfungen, ggf. notwendige Quarantänemaßnahmen.
Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Corona, die Flutkatastrophe vom letzten Jahr und nun die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – all das hat unsere Tierheime vor enorme Herausforderungen gestellt. Wir haben deshalb mit Unterstützung aus dem Parlament unkompliziert und schnell gehandelt und im aktuellen Haushaltsjahr fünf Millionen Euro für deutsche Tierheime bereitgestellt. Damit das Geld jetzt schnell abgerufen wird, haben wir die Tierschutzverbände gezielt angeschrieben. Ich bin beeindruckt von dem unermüdlichen Einsatz der Mitarbeitenden in den Tierheimen und bedanke mich sehr für ihr Engagement.“
Je Tierheim wird einmalig ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird entweder als einheitlicher Zuschuss von 7.500 Euro je Tierheim und vereinfachtes Antragsverfahren gewährt oder auf Ausgabenbasis (Zuschuss in Höhe der beihilfefähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro je Tierheim). Betreibt ein Tierschutzverein mehrere Tierheime, beträgt die Obergrenze je Unternehmen 500.000 Euro.
Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 26. September 2022 werden auch auf der Homepage der BLE alle relevanten Informationen zur Beantragung der Fördermittel verfügbar sein.
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Red. / Presseinfo
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