Landtagspräsident Gunter Fritsch und Ministerpräsident Matthias Platzeck haben heute in Potsdam die Landesverfassung „als prägend für Brandenburg“ gewürdigt. „Sie steht unverwechselbar für das Land“, sagte Fritsch anlässlich der Verabschiedung der Konstitution vor fast genau 20 Jahren, am 14. April 1992, durch den Landtag. Platzeck bezeichnete die Konstitution als ein „Zeichen unserer Eigenständigkeit sowie Ausdruck der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger“.
Das Jubiläum ist für Landtag und Landesregierung Anlass, zurückzublicken auf den Entstehungsprozess der Landesverfassung und das Wirken des parteiübergreifenden Verfassungsausschusses, die Entwicklung Brandenburgs seither und die Verfassungswirklichkeit. Hierzu sind in diesem Jahr zahlreiche Veranstaltungen im Land geplant. Die Bevölkerung nahm die Verfassung am 14. Juni 1992 in einem Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit an. Dieser Tag wird seitdem als Verfassungstag begangen.
Landtagspräsident Fritsch betonte: „Der Landtag Brandenburg war das erste Parlament ostdeutscher Länder, das eine Verfassung verabschiedet hat. Wir Brandenburger haben genügend gute Gründe, stolz auf die Verfassung unseres Landes zu sein und ihren 20. Geburtstag würdig zu begehen. 20 Jahre, ein Zeitraum der noch lange nicht den Eindruck verstaubter Verfassungsgeschichte vermittelt. Die Verfassung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, was wir an den jüngsten Verfassungsänderungen wie dem Wahlalter mit 16 sehen. Dies war eine wichtige Initiative des Brandenburger Parlaments. Die Verfassung ist heute noch das Dokument, das für das Land die Maßstäbe setzt, die Aufgaben von Legislative, Exekutive und Judiaktive festlegt sowie das Verhältnis zum Bund definiert.“
Nach Worten von Ministerpräsident Platzeck ist die Landesverfassung „eine der modernsten der Bundesrepublik Deutschland“. Davon zeugten zum Beispiel die Aufnahme sozialer Grundrechte, des Gleichstellungsgebots von Frau und Mann, die Resozialisierung, aber auch die Verankerung der freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen. Der Ministerpräsident wörtlich: „Die Verfassung mit ihren Normen wird von der Bevölkerung akzeptiert und gelebt. Brandenburg ist aber auch in Zukunft auf ein demokratisches und bürgerschaftliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In diesem Sinne finde ich die beschlossene Verfassungsänderung, die die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Volksbegehren und Wahlen auf kommunaler und Landesebene senkt, absolut richtig.“
Der Landtag wird den zentralen Jubiläums-Festakt am 8. Juni im Plenarsaal ausrichten. Weiterhin wird eine Begleitpublikation zum Jubiläum herausgegeben, in der erstmals Zeugnis abgelegt wird, wie sich die Verfassung in der Praxis bewährt hat. Der Landtag hat zudem einen landesweiten Schülerwettbewerb unter Mitwirkung des Bildungsministeriums und des Verfassungsgerichts ausgelobt. Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 13 sowie Auszubildende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind aufgerufen, sich mit den Inhalten der Verfassung, den darin verankerten Rechten und Zielen, kreativ auseinanderzusetzen. Die Preisträger werden beim Festakt geehrt.
Ein Schülerplanspiel unter dem Motto „Demokratie für UNS. Nachhaken und verstehen“ wird sich am 20. August, dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung, mit der Beteiligung und Mitgestaltung von Schülern an der Demokratie befassen.
Die Europa-Universität Viadrina wird am 11. Juni eine Konferenz zum Thema „Braucht Europa Landesverfassungen?“ durchführen. Die Vizepräsidentin des Landtages, Gerrit Große, und Ministerpräsident Platzeck nehmen daran teil.
Die Landesregierung wird sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. Juni mit Geschichte und Gegenwart der Verfassungswirklichkeit beschäftigen. Am 13. Juni, am Vorabend des Verfassungstages, verleiht Platzeck den brandenburgischen Landesorden an verdiente Brandenburger.
Quelle: Staatskanzlei
Landtagspräsident Gunter Fritsch und Ministerpräsident Matthias Platzeck haben heute in Potsdam die Landesverfassung „als prägend für Brandenburg“ gewürdigt. „Sie steht unverwechselbar für das Land“, sagte Fritsch anlässlich der Verabschiedung der Konstitution vor fast genau 20 Jahren, am 14. April 1992, durch den Landtag. Platzeck bezeichnete die Konstitution als ein „Zeichen unserer Eigenständigkeit sowie Ausdruck der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger“.
Das Jubiläum ist für Landtag und Landesregierung Anlass, zurückzublicken auf den Entstehungsprozess der Landesverfassung und das Wirken des parteiübergreifenden Verfassungsausschusses, die Entwicklung Brandenburgs seither und die Verfassungswirklichkeit. Hierzu sind in diesem Jahr zahlreiche Veranstaltungen im Land geplant. Die Bevölkerung nahm die Verfassung am 14. Juni 1992 in einem Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit an. Dieser Tag wird seitdem als Verfassungstag begangen.
Landtagspräsident Fritsch betonte: „Der Landtag Brandenburg war das erste Parlament ostdeutscher Länder, das eine Verfassung verabschiedet hat. Wir Brandenburger haben genügend gute Gründe, stolz auf die Verfassung unseres Landes zu sein und ihren 20. Geburtstag würdig zu begehen. 20 Jahre, ein Zeitraum der noch lange nicht den Eindruck verstaubter Verfassungsgeschichte vermittelt. Die Verfassung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, was wir an den jüngsten Verfassungsänderungen wie dem Wahlalter mit 16 sehen. Dies war eine wichtige Initiative des Brandenburger Parlaments. Die Verfassung ist heute noch das Dokument, das für das Land die Maßstäbe setzt, die Aufgaben von Legislative, Exekutive und Judiaktive festlegt sowie das Verhältnis zum Bund definiert.“
Nach Worten von Ministerpräsident Platzeck ist die Landesverfassung „eine der modernsten der Bundesrepublik Deutschland“. Davon zeugten zum Beispiel die Aufnahme sozialer Grundrechte, des Gleichstellungsgebots von Frau und Mann, die Resozialisierung, aber auch die Verankerung der freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen. Der Ministerpräsident wörtlich: „Die Verfassung mit ihren Normen wird von der Bevölkerung akzeptiert und gelebt. Brandenburg ist aber auch in Zukunft auf ein demokratisches und bürgerschaftliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In diesem Sinne finde ich die beschlossene Verfassungsänderung, die die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Volksbegehren und Wahlen auf kommunaler und Landesebene senkt, absolut richtig.“
Der Landtag wird den zentralen Jubiläums-Festakt am 8. Juni im Plenarsaal ausrichten. Weiterhin wird eine Begleitpublikation zum Jubiläum herausgegeben, in der erstmals Zeugnis abgelegt wird, wie sich die Verfassung in der Praxis bewährt hat. Der Landtag hat zudem einen landesweiten Schülerwettbewerb unter Mitwirkung des Bildungsministeriums und des Verfassungsgerichts ausgelobt. Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 13 sowie Auszubildende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind aufgerufen, sich mit den Inhalten der Verfassung, den darin verankerten Rechten und Zielen, kreativ auseinanderzusetzen. Die Preisträger werden beim Festakt geehrt.
Ein Schülerplanspiel unter dem Motto „Demokratie für UNS. Nachhaken und verstehen“ wird sich am 20. August, dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung, mit der Beteiligung und Mitgestaltung von Schülern an der Demokratie befassen.
Die Europa-Universität Viadrina wird am 11. Juni eine Konferenz zum Thema „Braucht Europa Landesverfassungen?“ durchführen. Die Vizepräsidentin des Landtages, Gerrit Große, und Ministerpräsident Platzeck nehmen daran teil.
Die Landesregierung wird sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. Juni mit Geschichte und Gegenwart der Verfassungswirklichkeit beschäftigen. Am 13. Juni, am Vorabend des Verfassungstages, verleiht Platzeck den brandenburgischen Landesorden an verdiente Brandenburger.
Quelle: Staatskanzlei
Landtagspräsident Gunter Fritsch und Ministerpräsident Matthias Platzeck haben heute in Potsdam die Landesverfassung „als prägend für Brandenburg“ gewürdigt. „Sie steht unverwechselbar für das Land“, sagte Fritsch anlässlich der Verabschiedung der Konstitution vor fast genau 20 Jahren, am 14. April 1992, durch den Landtag. Platzeck bezeichnete die Konstitution als ein „Zeichen unserer Eigenständigkeit sowie Ausdruck der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger“.
Das Jubiläum ist für Landtag und Landesregierung Anlass, zurückzublicken auf den Entstehungsprozess der Landesverfassung und das Wirken des parteiübergreifenden Verfassungsausschusses, die Entwicklung Brandenburgs seither und die Verfassungswirklichkeit. Hierzu sind in diesem Jahr zahlreiche Veranstaltungen im Land geplant. Die Bevölkerung nahm die Verfassung am 14. Juni 1992 in einem Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit an. Dieser Tag wird seitdem als Verfassungstag begangen.
Landtagspräsident Fritsch betonte: „Der Landtag Brandenburg war das erste Parlament ostdeutscher Länder, das eine Verfassung verabschiedet hat. Wir Brandenburger haben genügend gute Gründe, stolz auf die Verfassung unseres Landes zu sein und ihren 20. Geburtstag würdig zu begehen. 20 Jahre, ein Zeitraum der noch lange nicht den Eindruck verstaubter Verfassungsgeschichte vermittelt. Die Verfassung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, was wir an den jüngsten Verfassungsänderungen wie dem Wahlalter mit 16 sehen. Dies war eine wichtige Initiative des Brandenburger Parlaments. Die Verfassung ist heute noch das Dokument, das für das Land die Maßstäbe setzt, die Aufgaben von Legislative, Exekutive und Judiaktive festlegt sowie das Verhältnis zum Bund definiert.“
Nach Worten von Ministerpräsident Platzeck ist die Landesverfassung „eine der modernsten der Bundesrepublik Deutschland“. Davon zeugten zum Beispiel die Aufnahme sozialer Grundrechte, des Gleichstellungsgebots von Frau und Mann, die Resozialisierung, aber auch die Verankerung der freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen. Der Ministerpräsident wörtlich: „Die Verfassung mit ihren Normen wird von der Bevölkerung akzeptiert und gelebt. Brandenburg ist aber auch in Zukunft auf ein demokratisches und bürgerschaftliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In diesem Sinne finde ich die beschlossene Verfassungsänderung, die die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Volksbegehren und Wahlen auf kommunaler und Landesebene senkt, absolut richtig.“
Der Landtag wird den zentralen Jubiläums-Festakt am 8. Juni im Plenarsaal ausrichten. Weiterhin wird eine Begleitpublikation zum Jubiläum herausgegeben, in der erstmals Zeugnis abgelegt wird, wie sich die Verfassung in der Praxis bewährt hat. Der Landtag hat zudem einen landesweiten Schülerwettbewerb unter Mitwirkung des Bildungsministeriums und des Verfassungsgerichts ausgelobt. Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 13 sowie Auszubildende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind aufgerufen, sich mit den Inhalten der Verfassung, den darin verankerten Rechten und Zielen, kreativ auseinanderzusetzen. Die Preisträger werden beim Festakt geehrt.
Ein Schülerplanspiel unter dem Motto „Demokratie für UNS. Nachhaken und verstehen“ wird sich am 20. August, dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung, mit der Beteiligung und Mitgestaltung von Schülern an der Demokratie befassen.
Die Europa-Universität Viadrina wird am 11. Juni eine Konferenz zum Thema „Braucht Europa Landesverfassungen?“ durchführen. Die Vizepräsidentin des Landtages, Gerrit Große, und Ministerpräsident Platzeck nehmen daran teil.
Die Landesregierung wird sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. Juni mit Geschichte und Gegenwart der Verfassungswirklichkeit beschäftigen. Am 13. Juni, am Vorabend des Verfassungstages, verleiht Platzeck den brandenburgischen Landesorden an verdiente Brandenburger.
Quelle: Staatskanzlei
Landtagspräsident Gunter Fritsch und Ministerpräsident Matthias Platzeck haben heute in Potsdam die Landesverfassung „als prägend für Brandenburg“ gewürdigt. „Sie steht unverwechselbar für das Land“, sagte Fritsch anlässlich der Verabschiedung der Konstitution vor fast genau 20 Jahren, am 14. April 1992, durch den Landtag. Platzeck bezeichnete die Konstitution als ein „Zeichen unserer Eigenständigkeit sowie Ausdruck der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger“.
Das Jubiläum ist für Landtag und Landesregierung Anlass, zurückzublicken auf den Entstehungsprozess der Landesverfassung und das Wirken des parteiübergreifenden Verfassungsausschusses, die Entwicklung Brandenburgs seither und die Verfassungswirklichkeit. Hierzu sind in diesem Jahr zahlreiche Veranstaltungen im Land geplant. Die Bevölkerung nahm die Verfassung am 14. Juni 1992 in einem Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit an. Dieser Tag wird seitdem als Verfassungstag begangen.
Landtagspräsident Fritsch betonte: „Der Landtag Brandenburg war das erste Parlament ostdeutscher Länder, das eine Verfassung verabschiedet hat. Wir Brandenburger haben genügend gute Gründe, stolz auf die Verfassung unseres Landes zu sein und ihren 20. Geburtstag würdig zu begehen. 20 Jahre, ein Zeitraum der noch lange nicht den Eindruck verstaubter Verfassungsgeschichte vermittelt. Die Verfassung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, was wir an den jüngsten Verfassungsänderungen wie dem Wahlalter mit 16 sehen. Dies war eine wichtige Initiative des Brandenburger Parlaments. Die Verfassung ist heute noch das Dokument, das für das Land die Maßstäbe setzt, die Aufgaben von Legislative, Exekutive und Judiaktive festlegt sowie das Verhältnis zum Bund definiert.“
Nach Worten von Ministerpräsident Platzeck ist die Landesverfassung „eine der modernsten der Bundesrepublik Deutschland“. Davon zeugten zum Beispiel die Aufnahme sozialer Grundrechte, des Gleichstellungsgebots von Frau und Mann, die Resozialisierung, aber auch die Verankerung der freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen. Der Ministerpräsident wörtlich: „Die Verfassung mit ihren Normen wird von der Bevölkerung akzeptiert und gelebt. Brandenburg ist aber auch in Zukunft auf ein demokratisches und bürgerschaftliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In diesem Sinne finde ich die beschlossene Verfassungsänderung, die die Möglichkeiten für eine Beteiligung an Volksbegehren und Wahlen auf kommunaler und Landesebene senkt, absolut richtig.“
Der Landtag wird den zentralen Jubiläums-Festakt am 8. Juni im Plenarsaal ausrichten. Weiterhin wird eine Begleitpublikation zum Jubiläum herausgegeben, in der erstmals Zeugnis abgelegt wird, wie sich die Verfassung in der Praxis bewährt hat. Der Landtag hat zudem einen landesweiten Schülerwettbewerb unter Mitwirkung des Bildungsministeriums und des Verfassungsgerichts ausgelobt. Schüler der Jahrgangsstufen 4 bis 13 sowie Auszubildende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sind aufgerufen, sich mit den Inhalten der Verfassung, den darin verankerten Rechten und Zielen, kreativ auseinanderzusetzen. Die Preisträger werden beim Festakt geehrt.
Ein Schülerplanspiel unter dem Motto „Demokratie für UNS. Nachhaken und verstehen“ wird sich am 20. August, dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung, mit der Beteiligung und Mitgestaltung von Schülern an der Demokratie befassen.
Die Europa-Universität Viadrina wird am 11. Juni eine Konferenz zum Thema „Braucht Europa Landesverfassungen?“ durchführen. Die Vizepräsidentin des Landtages, Gerrit Große, und Ministerpräsident Platzeck nehmen daran teil.
Die Landesregierung wird sich in ihrer Kabinettsitzung am 12. Juni mit Geschichte und Gegenwart der Verfassungswirklichkeit beschäftigen. Am 13. Juni, am Vorabend des Verfassungstages, verleiht Platzeck den brandenburgischen Landesorden an verdiente Brandenburger.
Quelle: Staatskanzlei