Im Landkreis Spree-Neiße wurden die ersten Briefe für die diesjährige Bevölkerungszählung “Zensus” verschickt. Darin sind unter anderem Informationen zum Ablauf enthalten. Da es derzeit laut Landkreis noch offene Fragen in der Bevölkerung gibt, wurden unten aufgeführt nochmal die wichtigsten Aspekte zusammengetragen. Der Zensus startet am Sonntag und wird alle zehn Jahre durchgeführt.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Schon am 15. Mai startet der Zensus 2022, bei dieser statistischen Erhebung ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Die ersten Briefe an ausgewählte Haushalte wurden bereits versandt, doch es gibt noch offene Fragen in der Bevölkerung. Daher fasst der Landkreis die wichtigsten Aspekte kurz zusammen:
Was ist der Zensus 2022?
Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird, mit dem Stichtag 15. Mai. Mit dieser Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus findet alle zehn Jahre statt und beruht auf eine EU-Verordnung, diese verpflichtet alle EU-Staaten zu solch einer Bevölkerungszählung.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen, Kitaplätze, usw.
Wer führt den Zensus 2022 durch?
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfüllen gemeinsam die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland. In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein.
Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragte/-r sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber/-innen werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten und werden für ihre Tätigkeit geschult.
Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem entsprechenden Ausweis aus.
Wie läuft der Zensus ab?
Die Interviewer/- innen (Erhebungsbeauftragten) werden geschult und verpflichtet. Im Anschluss bekommen diese Erhebungsbezirke (Anschriftenpakete) zugeteilt und erhalten die notwendigen Unterlagen. Im Anschluss organisieren die ehrenamtlichen Interviewer/-innen ihre Arbeit selbst. Sie begehen die Anschriften und werfen eine Erstankündigung in die entsprechenden Briefkästen.
In diesen Ankündigungsschreiben stehen Kontaktdaten der Interviewer/-innen, der Name der zu befragenden Person und die Zeit, wann die Befragung durchgeführt wird. Der Ankündigung beigelegt sind eine rechtliche Unterrichtung und ein Informationsflyer über den Zensus.
Es gibt zwei verschiedene Befragungen, einmal HH1 und einmal HH2. Wer für welche Befragung ausgewählt wurde, steht bereits in dem Ankündigungsschreiben. Dann kommen die Interviewer/- innen zu dem angekündigten Termin.
Sie weisen sich mit dem entsprechenden Dienstausweis aus und fragen, ob die rechtliche Unterweisung bei der Ankündigung dabei war. Dann werden die ersten Fragen gestellt (Name, Geschlecht, Adresse, Staatsangehörigkeit, Erst- oder Zweitwohnsitz, usw.), dann kann das IDEV-Schreiben mit den Onlinezugangsdaten übergeben werden, was dem Befragten ermöglicht, weitere Fragen online auszufüllen. Alternativ kann auch ein Fragebogen mit vorfrankierten Briefumschlag ausgehändigt werden oder die weitere Befragung direkt stattfinden, bevorzugt wird aber die Onlinevariante.
Schließlich gelangen die Daten gesichert zu uns, werden auf Vollständigkeit überprüft und anschließend beim Lesezentrum des Statistischen Amtes Berlin-Brandenburg ausgewertet. Alle notwendigen Daten werden von den personenbezogenen Daten getrennt und erst dann weiterverarbeitet. Name und Adresse werden dann vernichtet, sodass keine Schlüsse mehr zu der befragten Person gezogen werden können. Die Daten werden auch ausschließlich für den Zensus genutzt und nicht an andere Behörden o.ä. weitergegeben.
Sollten Befragte zu dem vorgegebenen Termin nicht an ihrer Wohnanschrift anzutreffen sein, kann der/die Interviewer-/in kontaktiert werden, um einen anderen Termin auszumachen.
Für die Befragung besteht laut §23 Zensusgesetz 2022 Auskunftspflicht. Sollte sich jemand unsicher sein, kann er oder sie sich in der Erhebungsstelle absichern, ob der oder die Interviewer/-in wirklich für den Zensus tätig ist. Sollten Auskunftspflichtige die Auskunft verweigern, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
Wie also richtig reagieren, wenn der Brief vom Zensus im Briefkasten steckt?
Den Brief sollten Bürger/-innen bitte öffnen und schauen, ob alle Daten erkennbar und vollständig sind (Ankündigungsschreiben, rechtliche Unterrichtung, Informationsflyer). Es ist empfehlenswert, den Informationsflyer sowie die rechtliche Unterweisung zu lesen und zu prüfen, ob der oder die Befragte an dem vorgegebenen Termin vor Ort sein wird. Es genügt, wenn eine volljährige Person aus dem Haushalt anzutreffen ist. Bei Unklarheiten können Bürger und Bürgerinnen die Interviewer bzw. die Erhebungsstelle kontaktieren. Etwa 10 bis 20 Minuten nimmt das Befragungsgespräch in Anspruch. Möglicherweise erreicht die Haushalte einige Wochen später erneut ein Ankündigungsschreiben, da rund 8% der Befragten in eine Wiederholungsbefragung rutschen. Diese dient der Qualitätskontrolle.
Die Erhebungsstelle Zensus 2022 des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finden Sie unter der Anschrift:
Erhebungsstelle Zensus 2022
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Käthe-Kollwitz-Str. 2A
03149 Forst (Lausitz)/Baršc (Lužyca)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03562 693310
Um Bürgerfragen zu beantworten, hat die Erhebungsstelle folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Weitere Informationen zum Zensus 2022 im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finden Sie unter www.lkspn.de.
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