Die derzeit sehr hohen Corona-Fallzahlen haben im Cottbuser Gesundheitsamt erneut zu einem Rückstau bei der Abarbeitung geführt. Wie die Stadt mitteilte, liegt die Bearbeitung der eingehenden Ergebnisse bis zu vier Tage zurück und die betroffenen Infizierten werden erst vergleichsweise spät durch da Gesundheitsamt kontaktiert. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Situation bedauerlich und bei den Betroffenen entsteht Unmut.
Generell gilt: Wer infiziert aber symptomfrei ist, kann sich am 7. Tag nach der Bestätigung eines positiven Testergebnisses mittels PoC-Test freitesten. Die entsprechende Negativ-Bescheinigung wird von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt und ist durch die Betroffenen als pdf-Datei dem Gesundheitsamt zuzuleiten ([email protected]).
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die aktuell sehr hohen Fallzahlen bei Covid-19-Infektionen – zuletzt pro Tag jeweils mehr als 200 bzw. 400 Fälle – haben zu einem erheblichen Rückstau bei der Abarbeitung im Gesundheitsamt Cottbus geführt. Derzeit
liegt die Bearbeitung der eingehenden Ergebnisse ca. vier Tage zurück. Das führt dazu, dass positiv getestete Personen erst vergleichsweise spät durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden können. Verständlicherweise entsteht dadurch Unmut bei den infizierten Personen, die sich über zu wenig Informationen und Anweisungen beklagen. Diese Situation ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung bedauerlich, aber aktuell nicht anders zu bewältigen – trotz umfangreicher personeller Hilfen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung, der Schaffung von zusätzlichen 14 Scout-Stellen und der anhaltend hohen Unterstützung durch Soldaten der Bundeswehr.
Handlungsanleitung auch ohne direkten Kontakt mit dem Gesundheitsamt bietet die „Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen“, veröffentlicht auf www.cottbus.de/corona
Allgemeine Regelung für Infizierte
Diese regelt u.a. die Pflicht zur Absonderung bei einem positiven Testergebnis, aber auch das Ende einer Quarantäne. Wer demnach infiziert, aber symptomfrei ist, kann sich am 7. Tag nach der Bestätigung einer
positiven Testergebnisses mittels PoC-Test freitesten. Die entsprechende Negativ-Bescheinigung wird von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt und ist durch die Betroffenen als pdf-Datei dem Gesundheitsamt zuzuleiten ([email protected])
Angehörige der kritischen Infrastruktur werden mittels PCR-Test freigetestet. Das wird über das Gesundheitsamt gesteuert und kommuniziert.
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Red. / Presseinformation