Zählt das Recht eines Bauern, die von ihm angebauten Pflanzen in jedem Fall auch ernten zu dürfen, mehr als das Interesse von Verbrauchern, Ökolandwirten und Imkern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandersetzen. Das Urteil dazu soll am 29. Februar verkündet werden. Bei zwei früheren Prozessen waren das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Die Entscheidung des Gerichts ist von enormer Tragweite für Imker, Landwirte und Verbraucher.
Geklagt hat ein Bauer, der unwissentlich gentechnisch veränderten Raps ausgebracht hat, für den in Europa keine Anbaugenehmigung vorliegt. Deshalb musste er den Acker auf Anordnung des Landes Hessen umpflügen. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Auffassung des Landes bestätigte, hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der Behörden für unverhältnismäßig, weil der Bauer nicht gewusst habe, dass das Saatgut gentechnisch verunreinigt war. “Sollte das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung folgen und aus der Unwissenheit des Landwirts ein Recht ableiten, das höher bewertet wird als der Schutz vor Gentechnik, sind nicht nur die Existenz der gesamten Imkerschaft und die Zukunft der Bienenhaltung gefährdet. Es steht vielmehr auch die gentechnikfreie Landwirtschaft insgesamt auf dem Spiel und die freie Entscheidung der Verbraucher darüber, welche Lebensmittel auf ihren Tisch kommen”, so Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologischen Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld.
Das von Radetzki initiierte “Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik” hatte zusammen mit dem von ihm unterstützten Imker Karl Heinz Bablok im letzten Jahr mit dem so genannten “Honig-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Aufsehen gesorgt. Der EuGH hatte klargestellt, dass Honig, der Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentechnik-Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Sollte nun, die Unkenntnis des Bauern vorausgesetzt, nicht für den Anbau zugelassener Raps trotzdem auf deutschen Feldern blühen dürfen, müssten die Imker ihre Honigernte vernichten. Denn Raps als einer der wichtigsten Nektarspender im Frühling wird unweigerlich von den Bienen angeflogen. Problematisch ist zudem, dass Raps leicht auskreuzt. Künstliche Veränderungen im Erbgut werden so nicht nur auf “normalen” Raps, sondern auch auf andere verwandte Pflanzen übertragen. Bislang können deutsche Imker durch einen Blick ins Standortregister feststellen, ob in der Nähe ihrer Bienenstände Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Ist dies nicht der Fall, ist ihr Honig frei von Gentechnik. Doch je nach Entscheidung der Leipziger Richter könnte auf das Register in Zukunft kein Verlass mehr sein.
Zusammen mit anderen deutschen und europäischen Imkerverbänden hat Mellifera e. V. deshalb nun an das Bundesverwaltungsgericht appelliert, dafür zu sorgen, dass die Behörden auch in Zukunft im Sinne der Verbraucher handeln können. Gleichzeitig fordert der Verband die Verbraucher auf, zur Urteilsverkündigung nach Leipzig zu kommen. “Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Anwesenheit deutlich zu machen, dass eine breite Bevölkerungsmehrheit gegen Gentechnik im Essen ist”, so Mellifera-Vorstand Thomas Radetzki.
Positionspapier der Imker
Quelle: Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik
Foto: Archivbild
Zählt das Recht eines Bauern, die von ihm angebauten Pflanzen in jedem Fall auch ernten zu dürfen, mehr als das Interesse von Verbrauchern, Ökolandwirten und Imkern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandersetzen. Das Urteil dazu soll am 29. Februar verkündet werden. Bei zwei früheren Prozessen waren das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Die Entscheidung des Gerichts ist von enormer Tragweite für Imker, Landwirte und Verbraucher.
Geklagt hat ein Bauer, der unwissentlich gentechnisch veränderten Raps ausgebracht hat, für den in Europa keine Anbaugenehmigung vorliegt. Deshalb musste er den Acker auf Anordnung des Landes Hessen umpflügen. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Auffassung des Landes bestätigte, hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der Behörden für unverhältnismäßig, weil der Bauer nicht gewusst habe, dass das Saatgut gentechnisch verunreinigt war. “Sollte das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung folgen und aus der Unwissenheit des Landwirts ein Recht ableiten, das höher bewertet wird als der Schutz vor Gentechnik, sind nicht nur die Existenz der gesamten Imkerschaft und die Zukunft der Bienenhaltung gefährdet. Es steht vielmehr auch die gentechnikfreie Landwirtschaft insgesamt auf dem Spiel und die freie Entscheidung der Verbraucher darüber, welche Lebensmittel auf ihren Tisch kommen”, so Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologischen Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld.
Das von Radetzki initiierte “Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik” hatte zusammen mit dem von ihm unterstützten Imker Karl Heinz Bablok im letzten Jahr mit dem so genannten “Honig-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Aufsehen gesorgt. Der EuGH hatte klargestellt, dass Honig, der Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentechnik-Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Sollte nun, die Unkenntnis des Bauern vorausgesetzt, nicht für den Anbau zugelassener Raps trotzdem auf deutschen Feldern blühen dürfen, müssten die Imker ihre Honigernte vernichten. Denn Raps als einer der wichtigsten Nektarspender im Frühling wird unweigerlich von den Bienen angeflogen. Problematisch ist zudem, dass Raps leicht auskreuzt. Künstliche Veränderungen im Erbgut werden so nicht nur auf “normalen” Raps, sondern auch auf andere verwandte Pflanzen übertragen. Bislang können deutsche Imker durch einen Blick ins Standortregister feststellen, ob in der Nähe ihrer Bienenstände Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Ist dies nicht der Fall, ist ihr Honig frei von Gentechnik. Doch je nach Entscheidung der Leipziger Richter könnte auf das Register in Zukunft kein Verlass mehr sein.
Zusammen mit anderen deutschen und europäischen Imkerverbänden hat Mellifera e. V. deshalb nun an das Bundesverwaltungsgericht appelliert, dafür zu sorgen, dass die Behörden auch in Zukunft im Sinne der Verbraucher handeln können. Gleichzeitig fordert der Verband die Verbraucher auf, zur Urteilsverkündigung nach Leipzig zu kommen. “Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Anwesenheit deutlich zu machen, dass eine breite Bevölkerungsmehrheit gegen Gentechnik im Essen ist”, so Mellifera-Vorstand Thomas Radetzki.
Positionspapier der Imker
Quelle: Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik
Foto: Archivbild
Zählt das Recht eines Bauern, die von ihm angebauten Pflanzen in jedem Fall auch ernten zu dürfen, mehr als das Interesse von Verbrauchern, Ökolandwirten und Imkern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandersetzen. Das Urteil dazu soll am 29. Februar verkündet werden. Bei zwei früheren Prozessen waren das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Die Entscheidung des Gerichts ist von enormer Tragweite für Imker, Landwirte und Verbraucher.
Geklagt hat ein Bauer, der unwissentlich gentechnisch veränderten Raps ausgebracht hat, für den in Europa keine Anbaugenehmigung vorliegt. Deshalb musste er den Acker auf Anordnung des Landes Hessen umpflügen. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Auffassung des Landes bestätigte, hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der Behörden für unverhältnismäßig, weil der Bauer nicht gewusst habe, dass das Saatgut gentechnisch verunreinigt war. “Sollte das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung folgen und aus der Unwissenheit des Landwirts ein Recht ableiten, das höher bewertet wird als der Schutz vor Gentechnik, sind nicht nur die Existenz der gesamten Imkerschaft und die Zukunft der Bienenhaltung gefährdet. Es steht vielmehr auch die gentechnikfreie Landwirtschaft insgesamt auf dem Spiel und die freie Entscheidung der Verbraucher darüber, welche Lebensmittel auf ihren Tisch kommen”, so Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologischen Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld.
Das von Radetzki initiierte “Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik” hatte zusammen mit dem von ihm unterstützten Imker Karl Heinz Bablok im letzten Jahr mit dem so genannten “Honig-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Aufsehen gesorgt. Der EuGH hatte klargestellt, dass Honig, der Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentechnik-Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Sollte nun, die Unkenntnis des Bauern vorausgesetzt, nicht für den Anbau zugelassener Raps trotzdem auf deutschen Feldern blühen dürfen, müssten die Imker ihre Honigernte vernichten. Denn Raps als einer der wichtigsten Nektarspender im Frühling wird unweigerlich von den Bienen angeflogen. Problematisch ist zudem, dass Raps leicht auskreuzt. Künstliche Veränderungen im Erbgut werden so nicht nur auf “normalen” Raps, sondern auch auf andere verwandte Pflanzen übertragen. Bislang können deutsche Imker durch einen Blick ins Standortregister feststellen, ob in der Nähe ihrer Bienenstände Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Ist dies nicht der Fall, ist ihr Honig frei von Gentechnik. Doch je nach Entscheidung der Leipziger Richter könnte auf das Register in Zukunft kein Verlass mehr sein.
Zusammen mit anderen deutschen und europäischen Imkerverbänden hat Mellifera e. V. deshalb nun an das Bundesverwaltungsgericht appelliert, dafür zu sorgen, dass die Behörden auch in Zukunft im Sinne der Verbraucher handeln können. Gleichzeitig fordert der Verband die Verbraucher auf, zur Urteilsverkündigung nach Leipzig zu kommen. “Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Anwesenheit deutlich zu machen, dass eine breite Bevölkerungsmehrheit gegen Gentechnik im Essen ist”, so Mellifera-Vorstand Thomas Radetzki.
Positionspapier der Imker
Quelle: Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik
Foto: Archivbild
Zählt das Recht eines Bauern, die von ihm angebauten Pflanzen in jedem Fall auch ernten zu dürfen, mehr als das Interesse von Verbrauchern, Ökolandwirten und Imkern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandersetzen. Das Urteil dazu soll am 29. Februar verkündet werden. Bei zwei früheren Prozessen waren das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Die Entscheidung des Gerichts ist von enormer Tragweite für Imker, Landwirte und Verbraucher.
Geklagt hat ein Bauer, der unwissentlich gentechnisch veränderten Raps ausgebracht hat, für den in Europa keine Anbaugenehmigung vorliegt. Deshalb musste er den Acker auf Anordnung des Landes Hessen umpflügen. Während das Verwaltungsgericht Kassel die Auffassung des Landes bestätigte, hielt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der Behörden für unverhältnismäßig, weil der Bauer nicht gewusst habe, dass das Saatgut gentechnisch verunreinigt war. “Sollte das Bundesverwaltungsgericht dieser Auffassung folgen und aus der Unwissenheit des Landwirts ein Recht ableiten, das höher bewertet wird als der Schutz vor Gentechnik, sind nicht nur die Existenz der gesamten Imkerschaft und die Zukunft der Bienenhaltung gefährdet. Es steht vielmehr auch die gentechnikfreie Landwirtschaft insgesamt auf dem Spiel und die freie Entscheidung der Verbraucher darüber, welche Lebensmittel auf ihren Tisch kommen”, so Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologischen Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld.
Das von Radetzki initiierte “Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik” hatte zusammen mit dem von ihm unterstützten Imker Karl Heinz Bablok im letzten Jahr mit dem so genannten “Honig-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Aufsehen gesorgt. Der EuGH hatte klargestellt, dass Honig, der Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentechnik-Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Sollte nun, die Unkenntnis des Bauern vorausgesetzt, nicht für den Anbau zugelassener Raps trotzdem auf deutschen Feldern blühen dürfen, müssten die Imker ihre Honigernte vernichten. Denn Raps als einer der wichtigsten Nektarspender im Frühling wird unweigerlich von den Bienen angeflogen. Problematisch ist zudem, dass Raps leicht auskreuzt. Künstliche Veränderungen im Erbgut werden so nicht nur auf “normalen” Raps, sondern auch auf andere verwandte Pflanzen übertragen. Bislang können deutsche Imker durch einen Blick ins Standortregister feststellen, ob in der Nähe ihrer Bienenstände Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Ist dies nicht der Fall, ist ihr Honig frei von Gentechnik. Doch je nach Entscheidung der Leipziger Richter könnte auf das Register in Zukunft kein Verlass mehr sein.
Zusammen mit anderen deutschen und europäischen Imkerverbänden hat Mellifera e. V. deshalb nun an das Bundesverwaltungsgericht appelliert, dafür zu sorgen, dass die Behörden auch in Zukunft im Sinne der Verbraucher handeln können. Gleichzeitig fordert der Verband die Verbraucher auf, zur Urteilsverkündigung nach Leipzig zu kommen. “Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Anwesenheit deutlich zu machen, dass eine breite Bevölkerungsmehrheit gegen Gentechnik im Essen ist”, so Mellifera-Vorstand Thomas Radetzki.
Positionspapier der Imker
Quelle: Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik
Foto: Archivbild