Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern
Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern
Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern
Sonniges Wetter und steigende Temperaturen haben die Freizeitskipper in diesem Jahr schon frühzeitig in großer Zahl auf die Gewässer im Lande gelockt. Die Wasserschutzpolizei kontrollierte im Zuge einer länderübergreifenden Kontrolle vom Himmelfahrtstag bis zum 2. Pfingstfeiertag insgesamt 2.198 Fahrzeuge, davon 96 der gewerblichen und 2.102 der Freizeitschifffahrt. Dabei wurden 9 Freizeitkapitäne ermittelt, die alkoholisiert am Ruder standen. Spitzenreiter war ein Freizeitskipper, der mit 1,89 Promille auf der Spree bei Leißnitz (Landkreis Oder-Spree) gestoppt wurde.
Insgesamt gab es bei etwa jeder vierten Kontrolle Beanstandungen, die zu einer Ahndung in Form einer Strafanzeige, eines Verwarnungsgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige führten. Beanstandet wurden vor allem unvollständige Ausrüstung der Fahrzeuge und unvollständige Schiffspapiere sowie Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen Liegeverbote. Die Kontrollen wurden zeitgleich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Direktor Wasserschutzpolizei im Innenministerium, Hans-Joachim Werner, forderte Wassersportler, Freizeitkapitäne und Berufsschiffer auf, die einschlägigen Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten und strikt einzuhalten. Insbesondere sollte während der Wassersportsaison ein Augenmerk gelegt werden auf
– die Vollständigkeit der Ausrüstung (insbesondere Rettungsmittel, Verbandskasten),
– ausreichende Vorbereitung bei Fahrten, z. B. Fahrwasserbesonderheiten, Geschwindigkeiten, Liegemöglichkeiten, Schleusenöffnungszeiten usw.,
– Information zu Verkehrsvorschriften bzw. Veränderungen,
– den Betrieb von technisch sicheren Flüssiggasanlagen,
– Schaffung von Vorkehrungen zum sicheren gefahrlosen Betanken der Fahrzeuge,
– Vorkehrungen zum Diebstahlschutz.
“Und vor allem gilt wie an Land: Hände weg vom Steuer nach Alkoholgenuss”, betonte Werner. “Die Wasserschutzpolizei wird mit konsequenten Kontrollen gegen Verstöße vorgehen. Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und damit einen sicheren Schiffsverkehr auf den Gewässern des Landes zu gewährleisten. In diesem Sinne versteht sie sich als Partner der Berufs- und Freizeitschiffer.”
Weitere Informationen zum Thema Schiffs- und Bootsverkehr gibt es in Internet unter www.polizei.brandenburg.de oder bei den Wasserschutzpolizeiwachen im Land Brandenburg.
Quelle: Ministerium des Innern