Am vergangenen Wochenende prüften Zöllner auf der Basis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstärkt Baustellen in den Landkreisen Oder Spree und Märkisch Oderland.
Einen dreisten Bauherren und drei „schwarz arbeitende“ polnische Staatsbürger stellten die Zöllner dabei auf einer Baustelle in Grünheide (Landkreis Oder Spree). Der Bauherr hatte die Kennzeichen seines bereits abgemeldeten Fahrzeugs am Kleintransporter der drei Polen befestigt, um die Anwesenheit der Schwarzarbeiter zu verschleiern.
Bei weiteren Baustellenkontrollen in Schöneiche (Landkreis Oder-Spree) stellten die Zöllner einen 46-jährigen Ukrainer und einen 41-jährigen Rumänen bei Bauarbeiten fest. Beide konnten keine Arbeitsgenehmigung vorlegen.
Gegen die Schwarzarbeiter wurden Verwarn- und Bußgelder verhängt.
„Deutlich teurer wird es hier für die Auftraggeber“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. „Das Bußgeld bewegt sich je nach Einzelfall zwischen 500 und 1.500 Euro pro Arbeitskraft und Tag“. Bei schweren Verstößen können durch die Gerichte auch mehrjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am vergangenen Wochenende prüften Zöllner auf der Basis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstärkt Baustellen in den Landkreisen Oder Spree und Märkisch Oderland.
Einen dreisten Bauherren und drei „schwarz arbeitende“ polnische Staatsbürger stellten die Zöllner dabei auf einer Baustelle in Grünheide (Landkreis Oder Spree). Der Bauherr hatte die Kennzeichen seines bereits abgemeldeten Fahrzeugs am Kleintransporter der drei Polen befestigt, um die Anwesenheit der Schwarzarbeiter zu verschleiern.
Bei weiteren Baustellenkontrollen in Schöneiche (Landkreis Oder-Spree) stellten die Zöllner einen 46-jährigen Ukrainer und einen 41-jährigen Rumänen bei Bauarbeiten fest. Beide konnten keine Arbeitsgenehmigung vorlegen.
Gegen die Schwarzarbeiter wurden Verwarn- und Bußgelder verhängt.
„Deutlich teurer wird es hier für die Auftraggeber“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. „Das Bußgeld bewegt sich je nach Einzelfall zwischen 500 und 1.500 Euro pro Arbeitskraft und Tag“. Bei schweren Verstößen können durch die Gerichte auch mehrjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am vergangenen Wochenende prüften Zöllner auf der Basis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstärkt Baustellen in den Landkreisen Oder Spree und Märkisch Oderland.
Einen dreisten Bauherren und drei „schwarz arbeitende“ polnische Staatsbürger stellten die Zöllner dabei auf einer Baustelle in Grünheide (Landkreis Oder Spree). Der Bauherr hatte die Kennzeichen seines bereits abgemeldeten Fahrzeugs am Kleintransporter der drei Polen befestigt, um die Anwesenheit der Schwarzarbeiter zu verschleiern.
Bei weiteren Baustellenkontrollen in Schöneiche (Landkreis Oder-Spree) stellten die Zöllner einen 46-jährigen Ukrainer und einen 41-jährigen Rumänen bei Bauarbeiten fest. Beide konnten keine Arbeitsgenehmigung vorlegen.
Gegen die Schwarzarbeiter wurden Verwarn- und Bußgelder verhängt.
„Deutlich teurer wird es hier für die Auftraggeber“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. „Das Bußgeld bewegt sich je nach Einzelfall zwischen 500 und 1.500 Euro pro Arbeitskraft und Tag“. Bei schweren Verstößen können durch die Gerichte auch mehrjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am vergangenen Wochenende prüften Zöllner auf der Basis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstärkt Baustellen in den Landkreisen Oder Spree und Märkisch Oderland.
Einen dreisten Bauherren und drei „schwarz arbeitende“ polnische Staatsbürger stellten die Zöllner dabei auf einer Baustelle in Grünheide (Landkreis Oder Spree). Der Bauherr hatte die Kennzeichen seines bereits abgemeldeten Fahrzeugs am Kleintransporter der drei Polen befestigt, um die Anwesenheit der Schwarzarbeiter zu verschleiern.
Bei weiteren Baustellenkontrollen in Schöneiche (Landkreis Oder-Spree) stellten die Zöllner einen 46-jährigen Ukrainer und einen 41-jährigen Rumänen bei Bauarbeiten fest. Beide konnten keine Arbeitsgenehmigung vorlegen.
Gegen die Schwarzarbeiter wurden Verwarn- und Bußgelder verhängt.
„Deutlich teurer wird es hier für die Auftraggeber“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. „Das Bußgeld bewegt sich je nach Einzelfall zwischen 500 und 1.500 Euro pro Arbeitskraft und Tag“. Bei schweren Verstößen können durch die Gerichte auch mehrjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.
Quelle und Foto: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)