Friedrich-Johannes Graf von Pfeil ist am Freitag von Justizstaatssekretär Günter Reitz als neuer Direktor des Sozialgerichts Potsdam eingeführt worden. Die vielfach nachgewiesenen Qualitäten als Gerichtsmanager, so Reitz, befähigen Graf von Pfeil besonders zur Leitung eines Sozialgerichts. Die Sozialgerichtsbarkeit allgemein und das Sozialgericht Potsdam im besonderen wurden infolge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Sozialhilfe mit einem immensen Arbeitsanfall konfrontiert. Ein Ende des Eingangsanstiegs ist nicht absehbar, die zwangsläufig entstandenen Bearbeitungsrückstände belasten die Angehörigen des Gerichts erheblich. Staatssekretär Reitz bedankte sich bei ihnen ausdrücklich für das gezeigte Engagement. Trotz der angespannten Haushaltslage und der vom Justizressort zu erbringenden Stelleneinsparungen konnte das richterliche und nichtrichterliche Personal bei dem Sozialgericht Potsdam bereits aufgestockt werden und wird weiter aufgestockt. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Nebenstelle.
Der Verfahrensbestand stieg vom 1.3.2007 bis zum 29.2.2008 trotz 5089 Verfahrenserledigungen um 1506 Verfahren auf 8150 Verfahren an. Gegenwärtig sind am Sozialgericht Potsdam 18 Richter und 25 nichtrichterliche Mitarbeiter beschäftigt.
Graf von Pfeil, 42 Jahre alt, ist als Sohn eines Offiziers und späteren Militär-Attachés an wechselnden Orten aufgewachsen, darunter in Belgien und der Schweiz. Nach dem Jurastudium in Bonn und dem zweiten Juristischen Examen wurde er 1998 im Land Brandenburg zum Arbeitsrichter ernannt. Nach 14-monatiger Tätigkeit am Arbeitsgericht Cottbus wechselte er zum Sozialgericht Cottbus. Während seiner mehr als dreijährigen Abordnung an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nach Potsdam ab 2001 leitete er zuletzt das Justitiariat und war u.a. mit dem Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte befasst. 2004 wechselte er zum Landessozialgericht, wo er für die Arbeiten zur Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zuständig und, bis zu seiner jetzigen Ernennung zum Direktor des Sozialgerichts Potsdam, auch als Richter tätig war.
Graf von Pfeil ist verheiratet und hat fünf Kinder.
Quelle: Ministerium der Justiz
Friedrich-Johannes Graf von Pfeil ist am Freitag von Justizstaatssekretär Günter Reitz als neuer Direktor des Sozialgerichts Potsdam eingeführt worden. Die vielfach nachgewiesenen Qualitäten als Gerichtsmanager, so Reitz, befähigen Graf von Pfeil besonders zur Leitung eines Sozialgerichts. Die Sozialgerichtsbarkeit allgemein und das Sozialgericht Potsdam im besonderen wurden infolge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Sozialhilfe mit einem immensen Arbeitsanfall konfrontiert. Ein Ende des Eingangsanstiegs ist nicht absehbar, die zwangsläufig entstandenen Bearbeitungsrückstände belasten die Angehörigen des Gerichts erheblich. Staatssekretär Reitz bedankte sich bei ihnen ausdrücklich für das gezeigte Engagement. Trotz der angespannten Haushaltslage und der vom Justizressort zu erbringenden Stelleneinsparungen konnte das richterliche und nichtrichterliche Personal bei dem Sozialgericht Potsdam bereits aufgestockt werden und wird weiter aufgestockt. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Nebenstelle.
Der Verfahrensbestand stieg vom 1.3.2007 bis zum 29.2.2008 trotz 5089 Verfahrenserledigungen um 1506 Verfahren auf 8150 Verfahren an. Gegenwärtig sind am Sozialgericht Potsdam 18 Richter und 25 nichtrichterliche Mitarbeiter beschäftigt.
Graf von Pfeil, 42 Jahre alt, ist als Sohn eines Offiziers und späteren Militär-Attachés an wechselnden Orten aufgewachsen, darunter in Belgien und der Schweiz. Nach dem Jurastudium in Bonn und dem zweiten Juristischen Examen wurde er 1998 im Land Brandenburg zum Arbeitsrichter ernannt. Nach 14-monatiger Tätigkeit am Arbeitsgericht Cottbus wechselte er zum Sozialgericht Cottbus. Während seiner mehr als dreijährigen Abordnung an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nach Potsdam ab 2001 leitete er zuletzt das Justitiariat und war u.a. mit dem Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte befasst. 2004 wechselte er zum Landessozialgericht, wo er für die Arbeiten zur Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zuständig und, bis zu seiner jetzigen Ernennung zum Direktor des Sozialgerichts Potsdam, auch als Richter tätig war.
Graf von Pfeil ist verheiratet und hat fünf Kinder.
Quelle: Ministerium der Justiz
Friedrich-Johannes Graf von Pfeil ist am Freitag von Justizstaatssekretär Günter Reitz als neuer Direktor des Sozialgerichts Potsdam eingeführt worden. Die vielfach nachgewiesenen Qualitäten als Gerichtsmanager, so Reitz, befähigen Graf von Pfeil besonders zur Leitung eines Sozialgerichts. Die Sozialgerichtsbarkeit allgemein und das Sozialgericht Potsdam im besonderen wurden infolge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Sozialhilfe mit einem immensen Arbeitsanfall konfrontiert. Ein Ende des Eingangsanstiegs ist nicht absehbar, die zwangsläufig entstandenen Bearbeitungsrückstände belasten die Angehörigen des Gerichts erheblich. Staatssekretär Reitz bedankte sich bei ihnen ausdrücklich für das gezeigte Engagement. Trotz der angespannten Haushaltslage und der vom Justizressort zu erbringenden Stelleneinsparungen konnte das richterliche und nichtrichterliche Personal bei dem Sozialgericht Potsdam bereits aufgestockt werden und wird weiter aufgestockt. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Nebenstelle.
Der Verfahrensbestand stieg vom 1.3.2007 bis zum 29.2.2008 trotz 5089 Verfahrenserledigungen um 1506 Verfahren auf 8150 Verfahren an. Gegenwärtig sind am Sozialgericht Potsdam 18 Richter und 25 nichtrichterliche Mitarbeiter beschäftigt.
Graf von Pfeil, 42 Jahre alt, ist als Sohn eines Offiziers und späteren Militär-Attachés an wechselnden Orten aufgewachsen, darunter in Belgien und der Schweiz. Nach dem Jurastudium in Bonn und dem zweiten Juristischen Examen wurde er 1998 im Land Brandenburg zum Arbeitsrichter ernannt. Nach 14-monatiger Tätigkeit am Arbeitsgericht Cottbus wechselte er zum Sozialgericht Cottbus. Während seiner mehr als dreijährigen Abordnung an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nach Potsdam ab 2001 leitete er zuletzt das Justitiariat und war u.a. mit dem Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte befasst. 2004 wechselte er zum Landessozialgericht, wo er für die Arbeiten zur Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zuständig und, bis zu seiner jetzigen Ernennung zum Direktor des Sozialgerichts Potsdam, auch als Richter tätig war.
Graf von Pfeil ist verheiratet und hat fünf Kinder.
Quelle: Ministerium der Justiz
Friedrich-Johannes Graf von Pfeil ist am Freitag von Justizstaatssekretär Günter Reitz als neuer Direktor des Sozialgerichts Potsdam eingeführt worden. Die vielfach nachgewiesenen Qualitäten als Gerichtsmanager, so Reitz, befähigen Graf von Pfeil besonders zur Leitung eines Sozialgerichts. Die Sozialgerichtsbarkeit allgemein und das Sozialgericht Potsdam im besonderen wurden infolge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Sozialhilfe mit einem immensen Arbeitsanfall konfrontiert. Ein Ende des Eingangsanstiegs ist nicht absehbar, die zwangsläufig entstandenen Bearbeitungsrückstände belasten die Angehörigen des Gerichts erheblich. Staatssekretär Reitz bedankte sich bei ihnen ausdrücklich für das gezeigte Engagement. Trotz der angespannten Haushaltslage und der vom Justizressort zu erbringenden Stelleneinsparungen konnte das richterliche und nichtrichterliche Personal bei dem Sozialgericht Potsdam bereits aufgestockt werden und wird weiter aufgestockt. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Nebenstelle.
Der Verfahrensbestand stieg vom 1.3.2007 bis zum 29.2.2008 trotz 5089 Verfahrenserledigungen um 1506 Verfahren auf 8150 Verfahren an. Gegenwärtig sind am Sozialgericht Potsdam 18 Richter und 25 nichtrichterliche Mitarbeiter beschäftigt.
Graf von Pfeil, 42 Jahre alt, ist als Sohn eines Offiziers und späteren Militär-Attachés an wechselnden Orten aufgewachsen, darunter in Belgien und der Schweiz. Nach dem Jurastudium in Bonn und dem zweiten Juristischen Examen wurde er 1998 im Land Brandenburg zum Arbeitsrichter ernannt. Nach 14-monatiger Tätigkeit am Arbeitsgericht Cottbus wechselte er zum Sozialgericht Cottbus. Während seiner mehr als dreijährigen Abordnung an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nach Potsdam ab 2001 leitete er zuletzt das Justitiariat und war u.a. mit dem Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zur Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte befasst. 2004 wechselte er zum Landessozialgericht, wo er für die Arbeiten zur Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zuständig und, bis zu seiner jetzigen Ernennung zum Direktor des Sozialgerichts Potsdam, auch als Richter tätig war.
Graf von Pfeil ist verheiratet und hat fünf Kinder.
Quelle: Ministerium der Justiz