Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von CDU-Politikern geforderte Einführung von Gebühren für Klagen an Sozialgerichten ab.
Schöneburg: „Die Gebühr soll vor allem Hartz-IV-Empfänger erschweren, ihr Recht einzuklagen. Erst produziert die schwarz-gelbe Bundesregierung ein handwerklich schlechtes Gesetz, und dann wollen konservative Landespolitiker auch noch finanzielle Hürden aufbauen, um zu verhindern, dass Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, vor Gericht ihr Recht einklagen können. Der CDU-Vorschlag ist der Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“
Von den Sozialgerichten in Brandenburg sind im Jahr 2009 insgesamt 8382 Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung erledigt worden, davon endeten 4314 Klagen (51,5 Prozent) mit einem Erfolg (28,8 Prozent) oder einem Teilerfolg (22,7 Prozent) für die Kläger. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vollständig vor, es ist jedoch absehbar, dass es keine gravierenden Abweichungen zum Jahr 2009 geben wird.
Schöneburg: „Die Zahlen beweisen, dass die Menschen gute Gründe haben, wegen Hartz IV vor Gericht zu ziehen. Von einem Missbrauch des Rechts auf kostenlose Klage, wie die CDU dies unterstellt, kann nicht die Rede sein. Unseriös ist auch die von konservativen Politikern verbreitete Behauptung, zehn bis 20 Prozent aller Hartz-IV-Klagen seien offensichtlich unbegründet.“
Um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten in Brandenburg zu verkürzen, so dass die Klagenden schneller zu ihrem Recht gelangen können, hat Justizminister Schöneburg im vergangenen Jahr 27 neue Richterstellen geschaffen.
Schöneburg: „Ob die 27 Richterstellen langfristig ausreichen, ist ungewiss. Der Bundesgesetzgeber hat aus den Fehlern der Vergangenheit wenig gelernt, so dass allein wegen der aktuell heftig diskutierten Hartz-IV-Gesetzgebung eine neue Klageflut zu befürchten ist.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von CDU-Politikern geforderte Einführung von Gebühren für Klagen an Sozialgerichten ab.
Schöneburg: „Die Gebühr soll vor allem Hartz-IV-Empfänger erschweren, ihr Recht einzuklagen. Erst produziert die schwarz-gelbe Bundesregierung ein handwerklich schlechtes Gesetz, und dann wollen konservative Landespolitiker auch noch finanzielle Hürden aufbauen, um zu verhindern, dass Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, vor Gericht ihr Recht einklagen können. Der CDU-Vorschlag ist der Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“
Von den Sozialgerichten in Brandenburg sind im Jahr 2009 insgesamt 8382 Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung erledigt worden, davon endeten 4314 Klagen (51,5 Prozent) mit einem Erfolg (28,8 Prozent) oder einem Teilerfolg (22,7 Prozent) für die Kläger. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vollständig vor, es ist jedoch absehbar, dass es keine gravierenden Abweichungen zum Jahr 2009 geben wird.
Schöneburg: „Die Zahlen beweisen, dass die Menschen gute Gründe haben, wegen Hartz IV vor Gericht zu ziehen. Von einem Missbrauch des Rechts auf kostenlose Klage, wie die CDU dies unterstellt, kann nicht die Rede sein. Unseriös ist auch die von konservativen Politikern verbreitete Behauptung, zehn bis 20 Prozent aller Hartz-IV-Klagen seien offensichtlich unbegründet.“
Um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten in Brandenburg zu verkürzen, so dass die Klagenden schneller zu ihrem Recht gelangen können, hat Justizminister Schöneburg im vergangenen Jahr 27 neue Richterstellen geschaffen.
Schöneburg: „Ob die 27 Richterstellen langfristig ausreichen, ist ungewiss. Der Bundesgesetzgeber hat aus den Fehlern der Vergangenheit wenig gelernt, so dass allein wegen der aktuell heftig diskutierten Hartz-IV-Gesetzgebung eine neue Klageflut zu befürchten ist.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von CDU-Politikern geforderte Einführung von Gebühren für Klagen an Sozialgerichten ab.
Schöneburg: „Die Gebühr soll vor allem Hartz-IV-Empfänger erschweren, ihr Recht einzuklagen. Erst produziert die schwarz-gelbe Bundesregierung ein handwerklich schlechtes Gesetz, und dann wollen konservative Landespolitiker auch noch finanzielle Hürden aufbauen, um zu verhindern, dass Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, vor Gericht ihr Recht einklagen können. Der CDU-Vorschlag ist der Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“
Von den Sozialgerichten in Brandenburg sind im Jahr 2009 insgesamt 8382 Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung erledigt worden, davon endeten 4314 Klagen (51,5 Prozent) mit einem Erfolg (28,8 Prozent) oder einem Teilerfolg (22,7 Prozent) für die Kläger. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vollständig vor, es ist jedoch absehbar, dass es keine gravierenden Abweichungen zum Jahr 2009 geben wird.
Schöneburg: „Die Zahlen beweisen, dass die Menschen gute Gründe haben, wegen Hartz IV vor Gericht zu ziehen. Von einem Missbrauch des Rechts auf kostenlose Klage, wie die CDU dies unterstellt, kann nicht die Rede sein. Unseriös ist auch die von konservativen Politikern verbreitete Behauptung, zehn bis 20 Prozent aller Hartz-IV-Klagen seien offensichtlich unbegründet.“
Um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten in Brandenburg zu verkürzen, so dass die Klagenden schneller zu ihrem Recht gelangen können, hat Justizminister Schöneburg im vergangenen Jahr 27 neue Richterstellen geschaffen.
Schöneburg: „Ob die 27 Richterstellen langfristig ausreichen, ist ungewiss. Der Bundesgesetzgeber hat aus den Fehlern der Vergangenheit wenig gelernt, so dass allein wegen der aktuell heftig diskutierten Hartz-IV-Gesetzgebung eine neue Klageflut zu befürchten ist.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg lehnt die von CDU-Politikern geforderte Einführung von Gebühren für Klagen an Sozialgerichten ab.
Schöneburg: „Die Gebühr soll vor allem Hartz-IV-Empfänger erschweren, ihr Recht einzuklagen. Erst produziert die schwarz-gelbe Bundesregierung ein handwerklich schlechtes Gesetz, und dann wollen konservative Landespolitiker auch noch finanzielle Hürden aufbauen, um zu verhindern, dass Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, vor Gericht ihr Recht einklagen können. Der CDU-Vorschlag ist der Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit. Der Zugang zu einem schnellen und fairen Gerichtsverfahren darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“
Von den Sozialgerichten in Brandenburg sind im Jahr 2009 insgesamt 8382 Klagen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung erledigt worden, davon endeten 4314 Klagen (51,5 Prozent) mit einem Erfolg (28,8 Prozent) oder einem Teilerfolg (22,7 Prozent) für die Kläger. Die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vollständig vor, es ist jedoch absehbar, dass es keine gravierenden Abweichungen zum Jahr 2009 geben wird.
Schöneburg: „Die Zahlen beweisen, dass die Menschen gute Gründe haben, wegen Hartz IV vor Gericht zu ziehen. Von einem Missbrauch des Rechts auf kostenlose Klage, wie die CDU dies unterstellt, kann nicht die Rede sein. Unseriös ist auch die von konservativen Politikern verbreitete Behauptung, zehn bis 20 Prozent aller Hartz-IV-Klagen seien offensichtlich unbegründet.“
Um die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten in Brandenburg zu verkürzen, so dass die Klagenden schneller zu ihrem Recht gelangen können, hat Justizminister Schöneburg im vergangenen Jahr 27 neue Richterstellen geschaffen.
Schöneburg: „Ob die 27 Richterstellen langfristig ausreichen, ist ungewiss. Der Bundesgesetzgeber hat aus den Fehlern der Vergangenheit wenig gelernt, so dass allein wegen der aktuell heftig diskutierten Hartz-IV-Gesetzgebung eine neue Klageflut zu befürchten ist.“
Quelle: Ministerium der Justiz