Mit der Ernennung mehrerer Richter zu Vorsitzenden Richtern an den drei Verwaltungsgerichten des Landes schafft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg heute eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg flexibler und langfristig zukunftstauglich zu gestalten.
Schöneburg: „Der Weg für organisatorische Verbesserungen wird bereitet, damit Verfahren schneller beendet werden können. Das nützt den Rechtsuchenden. Es sind die Verwaltungsgerichte, denen die Aufgabe zukommt, den Bürger vor willkürlichen und unrechtmäßigen Handlungen des Staates zu schützen.“
Vor knapp einem Jahr, am 17. Dezember 2009, hatte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einer richtungsweisenden Entscheidung nicht nur das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren betont, sondern zudem ausgeführt, dass das „Grundrecht vor Gericht“ nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung weder unter Gesetzes- noch unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Der Staat, so die Verfassungsrichter, sei verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Gerichtsverfahren zügig beendet werden können. Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber hätten die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Gerichtsbarkeit und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen.
Das Problem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg besteht darin, dass es angesichts des derzeitigen Rückgangs bei neuen Verfahren bereits in wenigen Jahren möglicherweise zu viele Verwaltungsrichter geben könnte. Andererseits sind aktuell zu wenige Richter verfügbar, um die Aktenberge aus den Jahren der personellen Unterbesetzung der Verwaltungsgerichte so schnell abzubauen, wie das Landesverfassungsgericht es verlangt. Eine Festanstellung neuer Verwaltungsrichter würde zwar nach der Vorgabe der Verfassungsrichter die Aktenberge rasch schrumpfen lassen, aber auch dazu führen, dass ab etwa 2014 für zahlreiche Verwaltungsrichter nicht mehr ausreichend Arbeit vorhanden wäre. Eine Entlassung von auf Lebenszeit ernannten Richtern ist rechtlich unmöglich, so dass der Landeshaushalt dauerhaft belastet würde.
Nach dem Willen von Justizminister Schöneburg wird bis 2015 ein flexibles Übergangskonzept umgesetzt. 2010 und 2011 sollen demnach insgesamt 15 Proberichter eingestellt werden, die bis Ende 2014 ausschließlich an den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden, um dort konzentriert alte Verfahren zu bearbeiten. Die Einrichtung gesonderter Altfälle-Kammern beschleunigt erfahrungsgemäß die Erledigung. Für die vorübergehende Aufstockung der Zahl der Kammern an den Verwaltungsgerichten werden zusätzliche Vorsitzende Richter benötigt. Vier Vorsitzenden Richtern und einem Gerichtsvizepräsidenten hat Justizminister Schöneburg heute in Cottbus die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Wenn in vier Jahren mit dem Ende des Übergangskonzeptes die Altverfahren erwartungsgemäß abgearbeitet sein werden, sollen die Proberichter eine Lebenszeitanstellung an Amts- oder Landgerichten finden, die zu dem Zeitpunkt voraussichtlich größeren Personalbedarf haben werden.
In der Veranstaltung im Verwaltungsgericht Cottbus überreichte Minister Schöneburg heute folgende Urkunden:
– Ernennung von Herrn Donald Burchards zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam;
– Erlass über die Versetzung des Vorsitzenden Richters Wilfried Kirkes vom Verwaltungsgericht Cottbus zum Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Philipp Kaufhold zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Ralf Krupski zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Andreas Hiester zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Gregor Nocon zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Cottbus.
Quelle: Ministerium der Justiz
Mit der Ernennung mehrerer Richter zu Vorsitzenden Richtern an den drei Verwaltungsgerichten des Landes schafft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg heute eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg flexibler und langfristig zukunftstauglich zu gestalten.
Schöneburg: „Der Weg für organisatorische Verbesserungen wird bereitet, damit Verfahren schneller beendet werden können. Das nützt den Rechtsuchenden. Es sind die Verwaltungsgerichte, denen die Aufgabe zukommt, den Bürger vor willkürlichen und unrechtmäßigen Handlungen des Staates zu schützen.“
Vor knapp einem Jahr, am 17. Dezember 2009, hatte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einer richtungsweisenden Entscheidung nicht nur das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren betont, sondern zudem ausgeführt, dass das „Grundrecht vor Gericht“ nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung weder unter Gesetzes- noch unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Der Staat, so die Verfassungsrichter, sei verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Gerichtsverfahren zügig beendet werden können. Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber hätten die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Gerichtsbarkeit und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen.
Das Problem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg besteht darin, dass es angesichts des derzeitigen Rückgangs bei neuen Verfahren bereits in wenigen Jahren möglicherweise zu viele Verwaltungsrichter geben könnte. Andererseits sind aktuell zu wenige Richter verfügbar, um die Aktenberge aus den Jahren der personellen Unterbesetzung der Verwaltungsgerichte so schnell abzubauen, wie das Landesverfassungsgericht es verlangt. Eine Festanstellung neuer Verwaltungsrichter würde zwar nach der Vorgabe der Verfassungsrichter die Aktenberge rasch schrumpfen lassen, aber auch dazu führen, dass ab etwa 2014 für zahlreiche Verwaltungsrichter nicht mehr ausreichend Arbeit vorhanden wäre. Eine Entlassung von auf Lebenszeit ernannten Richtern ist rechtlich unmöglich, so dass der Landeshaushalt dauerhaft belastet würde.
Nach dem Willen von Justizminister Schöneburg wird bis 2015 ein flexibles Übergangskonzept umgesetzt. 2010 und 2011 sollen demnach insgesamt 15 Proberichter eingestellt werden, die bis Ende 2014 ausschließlich an den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden, um dort konzentriert alte Verfahren zu bearbeiten. Die Einrichtung gesonderter Altfälle-Kammern beschleunigt erfahrungsgemäß die Erledigung. Für die vorübergehende Aufstockung der Zahl der Kammern an den Verwaltungsgerichten werden zusätzliche Vorsitzende Richter benötigt. Vier Vorsitzenden Richtern und einem Gerichtsvizepräsidenten hat Justizminister Schöneburg heute in Cottbus die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Wenn in vier Jahren mit dem Ende des Übergangskonzeptes die Altverfahren erwartungsgemäß abgearbeitet sein werden, sollen die Proberichter eine Lebenszeitanstellung an Amts- oder Landgerichten finden, die zu dem Zeitpunkt voraussichtlich größeren Personalbedarf haben werden.
In der Veranstaltung im Verwaltungsgericht Cottbus überreichte Minister Schöneburg heute folgende Urkunden:
– Ernennung von Herrn Donald Burchards zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam;
– Erlass über die Versetzung des Vorsitzenden Richters Wilfried Kirkes vom Verwaltungsgericht Cottbus zum Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Philipp Kaufhold zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Ralf Krupski zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Andreas Hiester zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Gregor Nocon zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Cottbus.
Quelle: Ministerium der Justiz
Mit der Ernennung mehrerer Richter zu Vorsitzenden Richtern an den drei Verwaltungsgerichten des Landes schafft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg heute eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg flexibler und langfristig zukunftstauglich zu gestalten.
Schöneburg: „Der Weg für organisatorische Verbesserungen wird bereitet, damit Verfahren schneller beendet werden können. Das nützt den Rechtsuchenden. Es sind die Verwaltungsgerichte, denen die Aufgabe zukommt, den Bürger vor willkürlichen und unrechtmäßigen Handlungen des Staates zu schützen.“
Vor knapp einem Jahr, am 17. Dezember 2009, hatte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einer richtungsweisenden Entscheidung nicht nur das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren betont, sondern zudem ausgeführt, dass das „Grundrecht vor Gericht“ nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung weder unter Gesetzes- noch unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Der Staat, so die Verfassungsrichter, sei verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Gerichtsverfahren zügig beendet werden können. Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber hätten die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Gerichtsbarkeit und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen.
Das Problem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg besteht darin, dass es angesichts des derzeitigen Rückgangs bei neuen Verfahren bereits in wenigen Jahren möglicherweise zu viele Verwaltungsrichter geben könnte. Andererseits sind aktuell zu wenige Richter verfügbar, um die Aktenberge aus den Jahren der personellen Unterbesetzung der Verwaltungsgerichte so schnell abzubauen, wie das Landesverfassungsgericht es verlangt. Eine Festanstellung neuer Verwaltungsrichter würde zwar nach der Vorgabe der Verfassungsrichter die Aktenberge rasch schrumpfen lassen, aber auch dazu führen, dass ab etwa 2014 für zahlreiche Verwaltungsrichter nicht mehr ausreichend Arbeit vorhanden wäre. Eine Entlassung von auf Lebenszeit ernannten Richtern ist rechtlich unmöglich, so dass der Landeshaushalt dauerhaft belastet würde.
Nach dem Willen von Justizminister Schöneburg wird bis 2015 ein flexibles Übergangskonzept umgesetzt. 2010 und 2011 sollen demnach insgesamt 15 Proberichter eingestellt werden, die bis Ende 2014 ausschließlich an den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden, um dort konzentriert alte Verfahren zu bearbeiten. Die Einrichtung gesonderter Altfälle-Kammern beschleunigt erfahrungsgemäß die Erledigung. Für die vorübergehende Aufstockung der Zahl der Kammern an den Verwaltungsgerichten werden zusätzliche Vorsitzende Richter benötigt. Vier Vorsitzenden Richtern und einem Gerichtsvizepräsidenten hat Justizminister Schöneburg heute in Cottbus die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Wenn in vier Jahren mit dem Ende des Übergangskonzeptes die Altverfahren erwartungsgemäß abgearbeitet sein werden, sollen die Proberichter eine Lebenszeitanstellung an Amts- oder Landgerichten finden, die zu dem Zeitpunkt voraussichtlich größeren Personalbedarf haben werden.
In der Veranstaltung im Verwaltungsgericht Cottbus überreichte Minister Schöneburg heute folgende Urkunden:
– Ernennung von Herrn Donald Burchards zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam;
– Erlass über die Versetzung des Vorsitzenden Richters Wilfried Kirkes vom Verwaltungsgericht Cottbus zum Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Philipp Kaufhold zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Ralf Krupski zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Andreas Hiester zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Gregor Nocon zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Cottbus.
Quelle: Ministerium der Justiz
Mit der Ernennung mehrerer Richter zu Vorsitzenden Richtern an den drei Verwaltungsgerichten des Landes schafft Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg heute eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg flexibler und langfristig zukunftstauglich zu gestalten.
Schöneburg: „Der Weg für organisatorische Verbesserungen wird bereitet, damit Verfahren schneller beendet werden können. Das nützt den Rechtsuchenden. Es sind die Verwaltungsgerichte, denen die Aufgabe zukommt, den Bürger vor willkürlichen und unrechtmäßigen Handlungen des Staates zu schützen.“
Vor knapp einem Jahr, am 17. Dezember 2009, hatte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in einer richtungsweisenden Entscheidung nicht nur das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren betont, sondern zudem ausgeführt, dass das „Grundrecht vor Gericht“ nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung weder unter Gesetzes- noch unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Der Staat, so die Verfassungsrichter, sei verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Gerichtsverfahren zügig beendet werden können. Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber hätten die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Gerichtsbarkeit und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen.
Das Problem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg besteht darin, dass es angesichts des derzeitigen Rückgangs bei neuen Verfahren bereits in wenigen Jahren möglicherweise zu viele Verwaltungsrichter geben könnte. Andererseits sind aktuell zu wenige Richter verfügbar, um die Aktenberge aus den Jahren der personellen Unterbesetzung der Verwaltungsgerichte so schnell abzubauen, wie das Landesverfassungsgericht es verlangt. Eine Festanstellung neuer Verwaltungsrichter würde zwar nach der Vorgabe der Verfassungsrichter die Aktenberge rasch schrumpfen lassen, aber auch dazu führen, dass ab etwa 2014 für zahlreiche Verwaltungsrichter nicht mehr ausreichend Arbeit vorhanden wäre. Eine Entlassung von auf Lebenszeit ernannten Richtern ist rechtlich unmöglich, so dass der Landeshaushalt dauerhaft belastet würde.
Nach dem Willen von Justizminister Schöneburg wird bis 2015 ein flexibles Übergangskonzept umgesetzt. 2010 und 2011 sollen demnach insgesamt 15 Proberichter eingestellt werden, die bis Ende 2014 ausschließlich an den Verwaltungsgerichten eingesetzt werden, um dort konzentriert alte Verfahren zu bearbeiten. Die Einrichtung gesonderter Altfälle-Kammern beschleunigt erfahrungsgemäß die Erledigung. Für die vorübergehende Aufstockung der Zahl der Kammern an den Verwaltungsgerichten werden zusätzliche Vorsitzende Richter benötigt. Vier Vorsitzenden Richtern und einem Gerichtsvizepräsidenten hat Justizminister Schöneburg heute in Cottbus die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Wenn in vier Jahren mit dem Ende des Übergangskonzeptes die Altverfahren erwartungsgemäß abgearbeitet sein werden, sollen die Proberichter eine Lebenszeitanstellung an Amts- oder Landgerichten finden, die zu dem Zeitpunkt voraussichtlich größeren Personalbedarf haben werden.
In der Veranstaltung im Verwaltungsgericht Cottbus überreichte Minister Schöneburg heute folgende Urkunden:
– Ernennung von Herrn Donald Burchards zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam;
– Erlass über die Versetzung des Vorsitzenden Richters Wilfried Kirkes vom Verwaltungsgericht Cottbus zum Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Philipp Kaufhold zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Potsdam;
– Ernennung von Herrn Ralf Krupski zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Andreas Hiester zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder);
– Ernennung von Herrn Dr. Gregor Nocon zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Cottbus.
Quelle: Ministerium der Justiz