Der Finanzminister des Landes Brandenburg, Dr. Helmuth Markov (LINKE), hat einen landesweiten Aufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken gestartet. „Wir richten uns an all jene Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken, bei denen sich das Land Brandenburg zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch hat eintragen lassen, weil die Besitzer oder deren Erben unbekannt waren“, sagte der Minister.
Er forderte die bislang unbekannten Eigentümer und Erben auf, sich beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen unter den eingerichteten Telefonnummern, per Fax oder E-Mail zu melden. „Wir wollen den rechtmäßigen Eigentümern und Erben die Flächen zurückgeben, deshalb haben wir den landesweiten Aufruf gestartet“, betonte der Minister.
Hintergrund des Aufrufs
Das Land Brandenburg hatte sich in rund 7.400 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese rechtswidrige Praxis hat das Land nach dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 bereits begonnen, rückgängig zu machen. Rund 3.100 Anträge zur Berichtigung der Einträge ins Grundbuch hat das Land bislang gestellt, 537 Grundstücke sind an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden. Trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 haben sich jedoch bis heute nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet, weshalb Finanzminister Markov den erneuten, landesweiten Aufruf gestartet hat.
Welche Eigentümer/ Erben von Bodenreformland nicht betroffen sind
Finanzminister Markov wies darauf hin, dass sich angesichts der vielschichtigen Rechtslage auch immer wieder Erben von Bodenreformland meldeten, die gar nicht vom Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind. Grundsätzlich richte sich der Aufruf beispielsweise nicht an all jene, die zwar Erben von einstigen Eigentümern von Bodenreformland sind, die aber mangels Zuteilungsfähigkeit vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen seien etwa auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist. Fälle, die Gegenstand eines vermögensrechtlichen Verfahrens waren oder sind, seien deshalb regelmäßig ebenfalls nicht betroffen.
Was, wenn Eigentümer/ Erben nicht wissen, ob sie betroffen sind?
Wenn beispielsweise Erben von Bodenreformland die oben genannten Fälle ausschließen können, aber nicht wissen, ob das Land Brandenburg im Wege der Vertreterbestellung im Grundbuch eingetragen wurde, wird empfohlen, zunächst durch Einsichtnahme im Grundbuch zu prüfen, ob das Land ohne Wissen der Erbin oder des Erben als Eigentümer eingetragen wurde. Ist das der Fall, sollten sich Erben an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wenden.
Wohin sich Eigentümer und Erben wenden, wenn sie betroffen sind
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11
14473 Potsdam
Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412
Fax-Nummer: 0331/581 81-199
E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
Aufruf als *.pdf-Datei zum Ausdrucken
Quelle: Ministerium der Finanzen
Der Finanzminister des Landes Brandenburg, Dr. Helmuth Markov (LINKE), hat einen landesweiten Aufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken gestartet. „Wir richten uns an all jene Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken, bei denen sich das Land Brandenburg zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch hat eintragen lassen, weil die Besitzer oder deren Erben unbekannt waren“, sagte der Minister.
Er forderte die bislang unbekannten Eigentümer und Erben auf, sich beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen unter den eingerichteten Telefonnummern, per Fax oder E-Mail zu melden. „Wir wollen den rechtmäßigen Eigentümern und Erben die Flächen zurückgeben, deshalb haben wir den landesweiten Aufruf gestartet“, betonte der Minister.
Hintergrund des Aufrufs
Das Land Brandenburg hatte sich in rund 7.400 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese rechtswidrige Praxis hat das Land nach dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 bereits begonnen, rückgängig zu machen. Rund 3.100 Anträge zur Berichtigung der Einträge ins Grundbuch hat das Land bislang gestellt, 537 Grundstücke sind an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden. Trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 haben sich jedoch bis heute nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet, weshalb Finanzminister Markov den erneuten, landesweiten Aufruf gestartet hat.
Welche Eigentümer/ Erben von Bodenreformland nicht betroffen sind
Finanzminister Markov wies darauf hin, dass sich angesichts der vielschichtigen Rechtslage auch immer wieder Erben von Bodenreformland meldeten, die gar nicht vom Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind. Grundsätzlich richte sich der Aufruf beispielsweise nicht an all jene, die zwar Erben von einstigen Eigentümern von Bodenreformland sind, die aber mangels Zuteilungsfähigkeit vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen seien etwa auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist. Fälle, die Gegenstand eines vermögensrechtlichen Verfahrens waren oder sind, seien deshalb regelmäßig ebenfalls nicht betroffen.
Was, wenn Eigentümer/ Erben nicht wissen, ob sie betroffen sind?
Wenn beispielsweise Erben von Bodenreformland die oben genannten Fälle ausschließen können, aber nicht wissen, ob das Land Brandenburg im Wege der Vertreterbestellung im Grundbuch eingetragen wurde, wird empfohlen, zunächst durch Einsichtnahme im Grundbuch zu prüfen, ob das Land ohne Wissen der Erbin oder des Erben als Eigentümer eingetragen wurde. Ist das der Fall, sollten sich Erben an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wenden.
Wohin sich Eigentümer und Erben wenden, wenn sie betroffen sind
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 11
14473 Potsdam
Telefonnummer (Hotline): 0331/581 81-381, -382, -383 oder -412
Fax-Nummer: 0331/581 81-199
E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
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Quelle: Ministerium der Finanzen
Der Finanzminister des Landes Brandenburg, Dr. Helmuth Markov (LINKE), hat einen landesweiten Aufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken gestartet. „Wir richten uns an all jene Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken, bei denen sich das Land Brandenburg zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch hat eintragen lassen, weil die Besitzer oder deren Erben unbekannt waren“, sagte der Minister.
Er forderte die bislang unbekannten Eigentümer und Erben auf, sich beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen unter den eingerichteten Telefonnummern, per Fax oder E-Mail zu melden. „Wir wollen den rechtmäßigen Eigentümern und Erben die Flächen zurückgeben, deshalb haben wir den landesweiten Aufruf gestartet“, betonte der Minister.
Hintergrund des Aufrufs
Das Land Brandenburg hatte sich in rund 7.400 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese rechtswidrige Praxis hat das Land nach dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 bereits begonnen, rückgängig zu machen. Rund 3.100 Anträge zur Berichtigung der Einträge ins Grundbuch hat das Land bislang gestellt, 537 Grundstücke sind an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden. Trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 haben sich jedoch bis heute nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet, weshalb Finanzminister Markov den erneuten, landesweiten Aufruf gestartet hat.
Welche Eigentümer/ Erben von Bodenreformland nicht betroffen sind
Finanzminister Markov wies darauf hin, dass sich angesichts der vielschichtigen Rechtslage auch immer wieder Erben von Bodenreformland meldeten, die gar nicht vom Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind. Grundsätzlich richte sich der Aufruf beispielsweise nicht an all jene, die zwar Erben von einstigen Eigentümern von Bodenreformland sind, die aber mangels Zuteilungsfähigkeit vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen seien etwa auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist. Fälle, die Gegenstand eines vermögensrechtlichen Verfahrens waren oder sind, seien deshalb regelmäßig ebenfalls nicht betroffen.
Was, wenn Eigentümer/ Erben nicht wissen, ob sie betroffen sind?
Wenn beispielsweise Erben von Bodenreformland die oben genannten Fälle ausschließen können, aber nicht wissen, ob das Land Brandenburg im Wege der Vertreterbestellung im Grundbuch eingetragen wurde, wird empfohlen, zunächst durch Einsichtnahme im Grundbuch zu prüfen, ob das Land ohne Wissen der Erbin oder des Erben als Eigentümer eingetragen wurde. Ist das der Fall, sollten sich Erben an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wenden.
Wohin sich Eigentümer und Erben wenden, wenn sie betroffen sind
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
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Fax-Nummer: 0331/581 81-199
E-Mail: info[at]blb.brandenburg.de
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Der Finanzminister des Landes Brandenburg, Dr. Helmuth Markov (LINKE), hat einen landesweiten Aufruf an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken gestartet. „Wir richten uns an all jene Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken, bei denen sich das Land Brandenburg zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch hat eintragen lassen, weil die Besitzer oder deren Erben unbekannt waren“, sagte der Minister.
Er forderte die bislang unbekannten Eigentümer und Erben auf, sich beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen unter den eingerichteten Telefonnummern, per Fax oder E-Mail zu melden. „Wir wollen den rechtmäßigen Eigentümern und Erben die Flächen zurückgeben, deshalb haben wir den landesweiten Aufruf gestartet“, betonte der Minister.
Hintergrund des Aufrufs
Das Land Brandenburg hatte sich in rund 7.400 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese rechtswidrige Praxis hat das Land nach dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 bereits begonnen, rückgängig zu machen. Rund 3.100 Anträge zur Berichtigung der Einträge ins Grundbuch hat das Land bislang gestellt, 537 Grundstücke sind an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden. Trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 haben sich jedoch bis heute nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet, weshalb Finanzminister Markov den erneuten, landesweiten Aufruf gestartet hat.
Welche Eigentümer/ Erben von Bodenreformland nicht betroffen sind
Finanzminister Markov wies darauf hin, dass sich angesichts der vielschichtigen Rechtslage auch immer wieder Erben von Bodenreformland meldeten, die gar nicht vom Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen sind. Grundsätzlich richte sich der Aufruf beispielsweise nicht an all jene, die zwar Erben von einstigen Eigentümern von Bodenreformland sind, die aber mangels Zuteilungsfähigkeit vor dem 3. Oktober 2000 ihre Bodenreformgrundstücke dem Land übereignet haben oder rechtskräftig dazu verurteilt wurden. Nicht betroffen seien etwa auch diejenigen Fälle, in denen das Bodenreformeigentum vor dem 15. März 1990 verloren gegangen ist. Fälle, die Gegenstand eines vermögensrechtlichen Verfahrens waren oder sind, seien deshalb regelmäßig ebenfalls nicht betroffen.
Was, wenn Eigentümer/ Erben nicht wissen, ob sie betroffen sind?
Wenn beispielsweise Erben von Bodenreformland die oben genannten Fälle ausschließen können, aber nicht wissen, ob das Land Brandenburg im Wege der Vertreterbestellung im Grundbuch eingetragen wurde, wird empfohlen, zunächst durch Einsichtnahme im Grundbuch zu prüfen, ob das Land ohne Wissen der Erbin oder des Erben als Eigentümer eingetragen wurde. Ist das der Fall, sollten sich Erben an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wenden.
Wohin sich Eigentümer und Erben wenden, wenn sie betroffen sind
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