Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales
Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat heute den Entwurf für das Brandenburger Vergabegesetz vorgelegt. Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Arbeitsminister Günter Baaske verwiesen darauf, dass damit eine zentrale politische Forderung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist. Der Entwurf ging an die kommunalen Spitzenverbände zur Beteiligung und an die Fraktionen im Landtag zur frühzeitigen Information. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Gesetz Ende des Jahres vom Kabinett verabschiedet werden kann.
Öffentliche Aufträge sollen in Zukunft nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren bei der Auftragserfüllung Beschäftigten einen Lohn von mindestens 7,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt für in- und ausländische Firmen.
Weiterhin enthält der Entwurf eine Regelung, die die Tariftreue in Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs sichern soll. Damit wird gewährleistet, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV die in Brandenburg üblichen Tariflöhne gezahlt werden.
Die Kommunen können das Gesetz auf freiwilliger Basis anwenden. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte Günstigkeitsklausel. Sie verhindert, dass vereinbarte höhere Tariflöhne auf die Entgeltgrenze von 7, 50 Euro abgesenkt werden.
„Gute Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind notwendig, um im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte bestehen zu können. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind wichtige Voraussetzungen für soziale Entwicklung“, sagte Minister Christoffers.
Minister Baaske fügte hinzu: „Wir müssen Lohndumping verhindern. Es ist unerträglich, dass Minilöhne durch Steuergelder aufgestockt werden müssen. Deshalb brauchen wir einen generellen Mindestlohn. Solange das bundesweit nicht möglich ist, müssen wir Tippelschritte gehen: Mindestlöhne für Branchen und öffentliche Aufträge. Brandenburg geht damit einen mutigen Schritt. Er ist notwendig für die soziale Gerechtigkeit.“
Quelle: Ministerien für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und Arbeit und Soziales