Die Sommerferien haben begonnen. Viele Familien freuen sich auf die freien Tage und nutzen die Zeit für Ausflüge oder Urlaubsreisen. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr an den beiden Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld mit einem deutlich erhöhten Reiseaufkommen. Damit die Urlauber sicher und entspannt ans Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reiseinformationen:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungendes jeweiligen Ziellandes. Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar Visum vorgeschrieben. In Ausnahmefällen und abhängig vom Reiseziel, kann die Bundespolizei unmittelbar vor der Grenzkontrolle für deutsche Staatsbürger einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieses Passersatzpapier kostet 8 Euro und wird in unserenServicepunkten ausgestellt. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens
Berlin-Schönefeld über der Abflugebene. Für Staatsangehörige anderer Länder besteht unter bestimmten Voraussetzungen an selber Stelle die Möglichkeit der Ausstellung eines Notreiseausweises. In den ersten sechs Monaten diesen Jahres hat die Bundespolizei auf dem Flughafen Tegel über 770 derartige amtliche Dokumente ausgestellt. Diese Passersatzpapiere sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass gleichzusetzen, der zumindest an Wochentagen von den zuständigen Bürgerämtern auch kurzfristig ausgestellt werden kann.
Im Handgepäck dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Werkzeuge und spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, nicht mitgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Seien Sie rechtzeitig am Flughafen, checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
Die Bundespolizei wünscht einen erholsamen und stressfreien Urlaub.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto 1 © Arcturus (wikipedia.org)
Foto 2 © Ralf Roletschek (wikipedia.org)
Die Sommerferien haben begonnen. Viele Familien freuen sich auf die freien Tage und nutzen die Zeit für Ausflüge oder Urlaubsreisen. Die Bundespolizei rechnet auch in diesem Jahr an den beiden Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld mit einem deutlich erhöhten Reiseaufkommen. Damit die Urlauber sicher und entspannt ans Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei folgende Reiseinformationen:
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein gültiges Grenzübertrittsdokument mitzuführen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungendes jeweiligen Ziellandes. Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar Visum vorgeschrieben. In Ausnahmefällen und abhängig vom Reiseziel, kann die Bundespolizei unmittelbar vor der Grenzkontrolle für deutsche Staatsbürger einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieses Passersatzpapier kostet 8 Euro und wird in unserenServicepunkten ausgestellt. Diese befinden sich in der Haupthalle des Flughafens Berlin-Tegel und im Terminal A des Flughafens
Berlin-Schönefeld über der Abflugebene. Für Staatsangehörige anderer Länder besteht unter bestimmten Voraussetzungen an selber Stelle die Möglichkeit der Ausstellung eines Notreiseausweises. In den ersten sechs Monaten diesen Jahres hat die Bundespolizei auf dem Flughafen Tegel über 770 derartige amtliche Dokumente ausgestellt. Diese Passersatzpapiere sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass gleichzusetzen, der zumindest an Wochentagen von den zuständigen Bürgerämtern auch kurzfristig ausgestellt werden kann.
Im Handgepäck dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Werkzeuge und spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, nicht mitgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt stehen. Nehmen Sie – auch auf der Rückreise – kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit. Tragen Sie Wertsachen sicher am Körper, um Taschendieben keine Chance zu geben.
Seien Sie rechtzeitig am Flughafen, checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
Die Bundespolizei wünscht einen erholsamen und stressfreien Urlaub.
Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin
Foto 1 © Arcturus (wikipedia.org)
Foto 2 © Ralf Roletschek (wikipedia.org)