Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat vorsorglich das gesamte Nord- und Westufer des Helenesees bei Frankfurt (Oder) sperren lassen. Im März war es dort zu einer Rutschung gekommen, woraufhin das LBGR das Areal geotechnisch untersuchen ließ. Die Bewertung des Sachverständigen liegt jetzt vor, danach sind weitere Rutschungen nicht auszuschließen. Das LBGR hat daher umgehend zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben und Gesundheit die Sperrung von Nord- und Westufer angeordnet. Bereits seit 2010 ist das Südufer des Tagebausees gesperrt.
Die von der Sperrung betroffenen Uferbereiche werden kurzfristig im Auftrag des LBGR weiter geotechnisch begutachtet. Ziel ist, die Sperrung von Strandabschnitten, die im Ergebnis als nicht gefährdet einstuft werden, schnellstmöglich wieder
aufheben zu können.
Zum Hintergrund
Der Helenesee entstand aus dem ehemaligen Braunkohlentagebau “Grube Helene” (1906 bis 1958), der nicht mehr der Bergaufsicht unterliegt. Nach dem Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetz ist das LBGR zuständige Sonderordnungsbehörde für die Gefahrenabwehr aus der früheren bergbaulichen Tätigkeit.
Im März 2021 wurde dem LBGR eine Rutschung gemeldet, die sich am östlichen Nordufer (Bereich FKK-Strand) des Helenesees ereignete. Das LBGR veranlasste daraufhin unverzüglich die Sperrung des betroffenen Strandbereichs.
Die vom LBGR beauftragte Vermessung des Rutschungskessels, der überwiegend unterhalb der Wasseroberfläche liegt, ergab, dass die Rutschung eine elliptsche Form hat. Bezogen auf das seeseitige Ende der ehemaligen Ausgleichsböschung beträgt die Rückgriffweite (in Richtung Ufer) bis zu 11 m. Die uferparallele Länge der Rutschung liegt bei ca. 27 m. Es wurde ein Rutschungsvolumen von ca. 500 m³ festgestellt. Es handelt sich vermutlich um eine Setzungsfließrutschung.
Der vom LBGR beauftragte Sachverständige für Geotechnik sieht als eine der Ursachen den seit über 50 Jahren niedrigsten Wasserstand im Helenesee, dieser habe den möglicherweise verstärkten Initialeintrag in den verflüssigungsfähigen Untergrund begünstigt. Die in der Vergangenheit größere Wasserüberdeckung hatte einen stabilisierenden Einfluss auf die Uferbereiche. Eine bereits 2010 durchgeführte erste Standsicherheitseinschätzung hatte keine Gefahrensituation
ergeben.
Südufer weiter gesperrt
Durch den abgesunkenen bzw. sehr tiefen Seewasserstand weisen die setzungsfließgefährdeten Uferbereiche nur noch eine geringe Wasserüberdeckung auf, teilweise fallen sie auch trocken. Damit könnten diese Bereiche auch stärker von
Menschen begangen bzw. belastet werden, was der öffentlichen bzw. geotechnischen Sicherheit abträglich wäre. Auch ein verstärktes Eintragen von Initialen wird dadurch ermöglicht.
Die deutlichen Veränderungen der hydrogeologischen Verhältnisse haben sich vermutlich begünstigend auf das Rutschungsereignis ausgewirkt. Bei Fortbestehen des niedrigen Seewasserstandes oder eines weiteren Rückgangs können
ähnliche Ereignisse nach Einschätzung des anerkannten Geotechnikers auch in anderen Strandabschnitten nicht ausgeschlossen werden. Daher hat das LBGR vorsorglich die Sperrung des gesamten Nord- und Westufers angeordnet.
Zudem weist das LBGR darauf hin, dass die per LBGR-Allgemeinverfügung im Jahr 2010 angeordnete Sperrung des Südufers des Helenesees einschließlich des sogenannten „Kongo“ weiterhin Bestand hat.
pm/red
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