Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln derzeit gegen fünf deutsche Staatsangehörige (zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 44 und 87 Jahren) wegen des Verdachts der Fortführung einer verbotenen Organisation gemäß § 85 StGB.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens führt die Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen seit den frühen Morgenstunden Durchsuchungen an fünf Orten in Falkenstein, Hoyerswerda, Dresden und Borthen durch. Bei den Durchsuchungsobjekten handelt es sich um die Wohnungen der Beschuldigten und ein Gewerbeobjekt.
Am 19. März 2020 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Organisation »Geeinte Deutsche Völker und Stämme« (GdVuSt) rechtskräftig verboten. Die Vereinigung “GdVuSt” richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Zeitgleich zu den heutigen Maßnahmen in Sachsen, werden heute auch in Niedersachsen Exekutivmaßnahmen bei Protagonisten der Organisation durchgeführt.
BMI verbietet „Geeinte deutsche Völker und Stämme“
Am 19. März 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Reichsbürger-Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) verboten und aufgelöst.
Nach der Verbotsverfügung, die auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgte, wurden Immobilien der Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ sowie von über 20 führenden Vereinsmitgliedern in mehreren Bundesländern durchsucht. Hierbei wurden unter anderem Waffen und Propagandamaterialien sichergestellt.
Gegründet wurde der Reichsbürger-Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ 2016 in Berlin und trat bisher zumeist in Norddeutschland in Erscheinung. Die Gruppierung leugnete die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und strebte ein eigenes „naturstaatliches“ Rechtssystem an. Hierzu sollten staatliche Hoheitsgebiete „reaktiviert“ und unter eigene Verwaltung gebracht werden. Aus diesen „reaktivierten Gemeinden“ sollte sich als übergeordnetes Ziel der „Naturstaat“ bilden. In der Vergangenheit traten „GdVuSt“-Mitglieder als angebliche Hoheitsträger aus den „reaktivierten Gemeinden“ mit szenetypischen Fantasie-Amtsbezeichnungen in Erscheinung. Auch wurden weitere „Reaktivierungsschreiben“ an Behörden verschickt. Nach eigener Darstellung existieren auch in Bayern mehrere „reaktivierte Gemeinden.“ Dennoch bestand das Personenpotenzial in Bayern zuletzt nur aus Einzelpersonen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigte im 2019 mehrere Verbotsverfügungen an. Nach dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Combat 18“ im Januar 2020 folgte nun ein erstes bundesweites Verbotsverfahren gegen eine Reichsbürger-Gruppierung. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung eine Signalwirkung auf die gesamte Reichsbürgerszene hat und es den Angehörigen in Zukunft schwerer fallen wird, Einfluss auf bürgerliche Milieus zu gewinnen.