Mit den unzähligen Gegenargumenten konfrontiert stand am Freitag Abend der Versammlungsleiter der Anhörung zum Tagebau Welzow II in einer fast hoffnungslosen Lage. Um die Genehmigung neuer Tagebaue trotzdem nicht zu gefährden suchte er auch in seiner Funktion als Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg verzweifelt einen Ausweg. Die rettende Idee kam ihm bei einem Blick von der Terrasse des Messegebäudes auf das gegenüberliegende Stadion von ENERGIE-Cottbus.
Wenn dort ein Schiedsrichter auf Grund der beim Fußball geltenden Tatsachenentscheidung während eines Spiels Dinge durchsetzen kann, die nur er glaubt gesehen zu haben, könne er das doch auch. So setzte sich der Behördenleiter am Wochenende hin, googelte nach „Tatsachenentscheidung“ und verfasste darauf basierend für sich und seine Behörde das Prinzip der Tatsachenentscheidung.
Hier das Ergebnis, was er gleich am Montag vortragen möchte.
Tatsachenentscheidung
„Bei der Tatsachenentscheidung handelt es sich um einen Regelbestandteil bei einem Braunkohlenplanverfahren. Um das Regelwerk zur Eröffnung neuer Tagebaue praktisch anwenden zu können, ist es notwendig, dass Entscheidungen sofort wirksam werden, ohne dass natürliche oder juristische Personen dagegen Einspruch erheben können oder eine Entscheidung nachträglich in irgendeiner Form widerrufen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Verfasser des Braunkohlenplans das Regelwerk korrekt angewendet hat. Der Begriff deutet damit nicht auf eine von niemandem bestrittene, unumstößliche Tatsache, sondern darauf, dass ein dazu Berechtigter etwas als eine Tatsache ansieht, die aber nicht unbedingt so sein muss.“
Somit ist für die Behörde gesichert, dass das Ergebnis der Abwägung sich nicht an die vorliegenden Fakten halten muss aber trotzdem als ergebnisoffen erklärt werden kann.
Er hat auch schon einen Namen für seine Idee… “Der Lausitzer Weg“
Der Lutk