Überall die gleiche Poker Strategie und jedesmal verursacht durch die Landkreise, die sich offenbar über die Tragweite ihres Lavierens nicht im Klaren sind. Ist ja auch sehr bequem: man vergibt den Rettungsdienst einfach an den billigsten Anbieter und die ehemaligen Leistungserbringer und Mitarbeiter dürfen die Suppe auslöffeln. Wen interessiert´s! Das sollte es aber – und zwar jeden, wenn bei der Auswahlentscheidung die Gewichtung des Angebotspreises bei 75% und die der Qualität bei 25% liegt, wie in der Online Petition angegeben. Unter solchen Voraussetzungen müßten die Alarmglocken bei jedem! Bürger läuten.
In der Pressemitteilung der Falck Gmbh vom 31.12.2012 heißt es dazu: “Im Landkreis Spree-Neiße hat ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren stattgefunden, bei dem die Kranken-Transport Herzig GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Die Kranken-Transport Herzig GmbH fordert den unterlegenen Bieter und die politischen Parteien nun dazu auf, die ordentliche Zuschlagserteilung zum Wohle der betroffenen Bürger zu akzeptieren.”
Das wirtschaftlichste Angebot zum Wohle der betroffenen Bürger. Da muß man aber schon sehr viel Geschmack am Zynismus finden, wenn man aufgefordert! wird, das zu akzeptieren.
Es fängt ja schon mit der europaweiten Ausschreibung an. Und wenn man eben in diesem Bereich kein Billigpersonal wie beim Spargelstechen importieren kann, weil nicht nur fachliche sondern auch Sprach- und Ortskenntnisse erforderlich sind, müssen eben die hiesigen Mitarbeiter als “Spargelstecher” herhalten.
Na ja, wenn ein Tarifvertrag als zu Lasten Dritter angesehen wird, sind wir ja schon auf dem besten Weg der “Globalisierung”. Warum wird der Rettungsdienst eigentlich nicht weltweit ausgeschrieben? Mit kambodschanischen Maßstäben ließe sich die Wirtschaftlichkeit ganz sicher noch enorm steigern…
Die Aussage des zuständigen Landrates ist diesbezüglich natürlich auch sehr aufschlußreich:
“Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird. Auf Tarifverhandlungen und deren Ergebnisse hat der Landkreis keinen Einfluss. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass beide Seiten – das abgebende Deutsche Rote Kreuz sowie die übernehmende Krankentransport Herzig GmbH – die Übernahme des Rettungsdienstpersonals einvernehmlich in ihrer Verantwortung regeln.”
Man hat sich mit der Ausschreibung so “positioniert”, daß ein Betriebsübergang “angenommen wird”. Die obigen drei Sätze lauten also im Klartext: wir “glauben” das ein solcher stattfinden könnte, obwohl wir ihn nicht verlangen und es uns auch nichts angeht. Schließlich sollen die Betreffenden das ja in eigener Verantwortung regeln. VERANTWORTUNG, genau das ist der springende Punkt. Die Trägerschaft und damit die Verantwortung für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes liegt nach wie vor bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
SIE tragen die Verantwortung dafür, daß jeder Notfallpatient schnellstmöglich und optimal versorgt wird. Dies setzt voraus das bestqualifiziertes und hoch motiviertes Rettungsdienstpersonal zum Einsatz kommt. Woher diese Motivation allerdings noch kommen soll… Statt einer Gewichtung des Angebotspreises von 75% sollte darum besser ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB als Kriterium der Auftragsvergabe dienen.
Denn sonst kann man nur hoffen, das die Annahme dieser Positionierung – Zitat: “Kein Bürger des Landkreises Spree-Neiße muss befürchten, ab dem 01.01.2013 auf den Rettungsdienst in seiner gewohnten Form verzichten zu müssen.” – auch richtig ist!
Der Auslöser für meine Gedanken war dieser Beitrag.
Das Foto einer Notfallübung stammt von ‘Nallchen’ und wurde bei wikipedia unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht