Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit können das bisherige Leben grundlegend verändern. Urplötzlich ist es vielleicht nicht mehr möglich, wichtige Dinge zu entscheiden. Eine Patientenverfügung soll verhindern, dass medizinische Behandlungen gegen den eigenen Willen durchgeführt werden. Kombiniert werden sollte diese Regelung mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Sie legt fest, dass ein Vertreter die Wünsche des Patienten im Notfall auch umsetzt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Viele Menschen schieben solche Überlegungen heute einfach noch beiseite oder wissen gar nicht um die Bedeutung der eigenen Vorsorge. Der Pflegestützpunkt Elbe-Elster bot daher zusammen mit der Betreuungsbehörde des Landkreises am 27. Mai eine öffentliche Beratung in der Kreisverwaltung in Herzberg an. Zuvor gab es bereits einen weiteren Termin in Finsterwalde. Zu beiden Veranstaltungen kamen rund 100 Teilnehmer. Sie unterstrichen so noch einmal das große Interesse an der Thematik.
Behandelt wurden Fragen wie z.B. „Wie können mit einer Patientenverfügung selbst Behandlungsregeln festgelegt werden?“, „welche Grenzen hat die Vollmachtregelung des Gesetzgebers, und was ist zu beachten?“. Darüber hinaus stellte sich der Pflegestützpunkt Elbe-Elster mit seinen Beratungsangeboten vor.
Der Pflegestützpunkt hatte sich des speziellen Themas angenommen, weil der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß ist. Viele behandelnde Ärzte unterstellen, dass der Patient wünscht, dass alles getan wird, damit er weiterlebt. Das kann für den Betroffenen bedeuten, dass er unter Qualen am Leben erhalten wird, obwohl er lieber sterben würde. Doch ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann niemand sagen. Was viele nicht wissen: Die Angehörigen haben kein Mitspracherecht – es sei denn, sie sind vom Patienten vorher bevollmächtigt worden. Mit einer Patientenverfügung lässt sich vieles regeln. Denn jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist eine Körperverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Foto: Pressestelle Kreisverwaltung/ Torsten Hoffgaard
pm/red