Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) hat den Wohnungsgesellschaften, die bislang den Forderungen des Verbandes auf Zahlung von Trinkwasserentgelten und Abwasserentsorgungsgebühren nach dem geänderten Grundgebührenmaßstab nicht in voller Höhe nachgekommen sind, angedroht, die Trinkwasserlieferung zu sperren.
Obwohl es sich hier in erster Linie um eine Streitigkeit zwischen dem HWAZ und den Wohnungsgesellschaften handelt, wären bei einem solchen Schritt in erster Linie die Mieter betroffen. Viele haben sich in den vergangenen Tagen an den Landrat mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ihm sind dabei aber die Hände gebunden.
Landrat Christian Jaschinksi: „Die grundsätzliche Entscheidung, wie der HWAZ seine Gebühren und Entgelte strukturiert, ist von diesem im Rahmen des auch den Zweckverbänden durch das Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrechtes eigenverantwortlich zu treffen. Natürlich muss der HWAZ sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen.“
Es sei allein Sache der Verbandsversammlung, bei der Erhebung von Gebühren und Entgelten eine verantwortliche und auch möglichst verträgliche Entscheidung zu treffen. Als Kommunalaufsicht dürfe der Landkreis in dieses Ermessen des Verbandes nicht eingreifen, stellte der Landrat klar. „Die Wohnungsgesellschaften haben aber auch das Recht, sich gegen Gebührenforderungen, die sie als ungerecht ansehen, zur Wehr zu setzen“, sagte der Landrat.
Er appellierte an die Beteiligten, Besonnenheit zu wahren und den Streit nicht auf dem Rücken der Mieter auszutragen. Rücksprachen mit dem Verbandsvorsteher des HWAZ stimmten ihn zuversichtlich, dass sich die Vermieter und der HWAZ noch kurzfristig zu den Zahlungsmodalitäten verständigen und es nicht zu Trinkwassersperrungen kommen werde.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) hat den Wohnungsgesellschaften, die bislang den Forderungen des Verbandes auf Zahlung von Trinkwasserentgelten und Abwasserentsorgungsgebühren nach dem geänderten Grundgebührenmaßstab nicht in voller Höhe nachgekommen sind, angedroht, die Trinkwasserlieferung zu sperren.
Obwohl es sich hier in erster Linie um eine Streitigkeit zwischen dem HWAZ und den Wohnungsgesellschaften handelt, wären bei einem solchen Schritt in erster Linie die Mieter betroffen. Viele haben sich in den vergangenen Tagen an den Landrat mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ihm sind dabei aber die Hände gebunden.
Landrat Christian Jaschinksi: „Die grundsätzliche Entscheidung, wie der HWAZ seine Gebühren und Entgelte strukturiert, ist von diesem im Rahmen des auch den Zweckverbänden durch das Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrechtes eigenverantwortlich zu treffen. Natürlich muss der HWAZ sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen.“
Es sei allein Sache der Verbandsversammlung, bei der Erhebung von Gebühren und Entgelten eine verantwortliche und auch möglichst verträgliche Entscheidung zu treffen. Als Kommunalaufsicht dürfe der Landkreis in dieses Ermessen des Verbandes nicht eingreifen, stellte der Landrat klar. „Die Wohnungsgesellschaften haben aber auch das Recht, sich gegen Gebührenforderungen, die sie als ungerecht ansehen, zur Wehr zu setzen“, sagte der Landrat.
Er appellierte an die Beteiligten, Besonnenheit zu wahren und den Streit nicht auf dem Rücken der Mieter auszutragen. Rücksprachen mit dem Verbandsvorsteher des HWAZ stimmten ihn zuversichtlich, dass sich die Vermieter und der HWAZ noch kurzfristig zu den Zahlungsmodalitäten verständigen und es nicht zu Trinkwassersperrungen kommen werde.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) hat den Wohnungsgesellschaften, die bislang den Forderungen des Verbandes auf Zahlung von Trinkwasserentgelten und Abwasserentsorgungsgebühren nach dem geänderten Grundgebührenmaßstab nicht in voller Höhe nachgekommen sind, angedroht, die Trinkwasserlieferung zu sperren.
Obwohl es sich hier in erster Linie um eine Streitigkeit zwischen dem HWAZ und den Wohnungsgesellschaften handelt, wären bei einem solchen Schritt in erster Linie die Mieter betroffen. Viele haben sich in den vergangenen Tagen an den Landrat mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ihm sind dabei aber die Hände gebunden.
Landrat Christian Jaschinksi: „Die grundsätzliche Entscheidung, wie der HWAZ seine Gebühren und Entgelte strukturiert, ist von diesem im Rahmen des auch den Zweckverbänden durch das Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrechtes eigenverantwortlich zu treffen. Natürlich muss der HWAZ sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen.“
Es sei allein Sache der Verbandsversammlung, bei der Erhebung von Gebühren und Entgelten eine verantwortliche und auch möglichst verträgliche Entscheidung zu treffen. Als Kommunalaufsicht dürfe der Landkreis in dieses Ermessen des Verbandes nicht eingreifen, stellte der Landrat klar. „Die Wohnungsgesellschaften haben aber auch das Recht, sich gegen Gebührenforderungen, die sie als ungerecht ansehen, zur Wehr zu setzen“, sagte der Landrat.
Er appellierte an die Beteiligten, Besonnenheit zu wahren und den Streit nicht auf dem Rücken der Mieter auszutragen. Rücksprachen mit dem Verbandsvorsteher des HWAZ stimmten ihn zuversichtlich, dass sich die Vermieter und der HWAZ noch kurzfristig zu den Zahlungsmodalitäten verständigen und es nicht zu Trinkwassersperrungen kommen werde.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Der Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) hat den Wohnungsgesellschaften, die bislang den Forderungen des Verbandes auf Zahlung von Trinkwasserentgelten und Abwasserentsorgungsgebühren nach dem geänderten Grundgebührenmaßstab nicht in voller Höhe nachgekommen sind, angedroht, die Trinkwasserlieferung zu sperren.
Obwohl es sich hier in erster Linie um eine Streitigkeit zwischen dem HWAZ und den Wohnungsgesellschaften handelt, wären bei einem solchen Schritt in erster Linie die Mieter betroffen. Viele haben sich in den vergangenen Tagen an den Landrat mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ihm sind dabei aber die Hände gebunden.
Landrat Christian Jaschinksi: „Die grundsätzliche Entscheidung, wie der HWAZ seine Gebühren und Entgelte strukturiert, ist von diesem im Rahmen des auch den Zweckverbänden durch das Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrechtes eigenverantwortlich zu treffen. Natürlich muss der HWAZ sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen.“
Es sei allein Sache der Verbandsversammlung, bei der Erhebung von Gebühren und Entgelten eine verantwortliche und auch möglichst verträgliche Entscheidung zu treffen. Als Kommunalaufsicht dürfe der Landkreis in dieses Ermessen des Verbandes nicht eingreifen, stellte der Landrat klar. „Die Wohnungsgesellschaften haben aber auch das Recht, sich gegen Gebührenforderungen, die sie als ungerecht ansehen, zur Wehr zu setzen“, sagte der Landrat.
Er appellierte an die Beteiligten, Besonnenheit zu wahren und den Streit nicht auf dem Rücken der Mieter auszutragen. Rücksprachen mit dem Verbandsvorsteher des HWAZ stimmten ihn zuversichtlich, dass sich die Vermieter und der HWAZ noch kurzfristig zu den Zahlungsmodalitäten verständigen und es nicht zu Trinkwassersperrungen kommen werde.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster