Gestern fand auf Einladung der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen dem WAV Westniederlausitz und Vertretern der von der Trinkwasserbeitragserhebung in Sonnewalde und Frankena betroffenen Ortsteile statt. An diesem Gespräch nahmen auf Seiten des Verbandes neben der Verbandsverwaltung die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Bürgermeister und Amtsdirektoren der Mitgliedsgemeinden teil. Für die betroffenen Ortsteile waren die Ortsvorsteher oder andere Mitglieder der Ortsbeiräte, in einigen Fällen auch sachkundige Bürger, anwesend. Ebenso haben die Abgeordneten des Landtages, Rainer Genilke und Carolin Steinmetzer-Mann sowie Landrat Christian Jaschinski teilgenommen. Barbara Hackenschmidt konnte wegen der schlechten Straßenverhältnisse die Veranstaltung aus Potsdam nicht mehr rechtzeitig erreichen.
Trotz dieses großen Teilnehmerkreises war die Beratung von einer sachlichen Atmosphäre geprägt.
Im Anschluss an eine umfassende Darstellung der rechtlichen Hintergründe und Zusammenhänge der Beitrags- und Gebührenerhebung durch den Leiter der Kommunalaufsicht, Dirk Gebhard, wurde vereinbart, dass in der nächsten Zeit eine Intensivierung der Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Ortsbeiräte erfolgen soll.
Nach Aussagen von Dirk Gebhard, der die Veranstaltung für die Kommunalaufsicht des Landkreises moderiert hatte, dürfte die Beratung auf beiden Seiten zu einem besseren Verständnis der Situation geführt haben. Naturgemäß konnte es in der Grundproblematik, der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung, zu keinem Konsens kommen. Es wurden aber einige wichtige Verabredungen getroffen.
So wird der Verband den Widerspruchsführern anbieten, die einzelnen Widerspruchsverfahren bis zu einem Abschluss einzelner Musterverfahren ruhen zu lassen. Damit würde es unnötig werden, dass jeder einzelne Beitragsempfänger gesondert Klage erhebt. Die Ergebnisse dieser Musterklagen würden dann in die Widerspruchsbescheide einfließen und so auch für diese gelten.
Aus abgaberechtlichen Gründen, über die sich der Verband nicht hinwegsetzen darf, kann aber die Zahlungspflicht nicht hinaus geschoben werden. So verlangt die Abgabenordnung die Erhebung von Säumniszuschlägen. Möglich – und bislang noch wenig genutzt – ist aber die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Solche Ratenzahlungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch erhoben wurde.
Im Vorfeld der Beratung wurden sowohl durch die Ortsbeiräte wie auch durch die Landtagsabgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann umfangreiche Fragenkataloge zum Hintergrund der Beitragserhebung aber auch zur allgemeinen Situation des Verbandsgebietes Sonnewalde übergeben. Diese sollen in der nächsten Zeit durch den WAV Westniederlausitz beantwortet und auf seiner Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen auch die durch Dirk Gebhard vorgetragenen rechtlichen Hintergründe veröffentlicht werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass man für die Zukunft versuchen will, den aufgenommenen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und dass der Verband stärker als bislang die Ortsteilvertretungen für die Weitergabe von Informationen an die Bürger nutzen wird.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Gestern fand auf Einladung der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen dem WAV Westniederlausitz und Vertretern der von der Trinkwasserbeitragserhebung in Sonnewalde und Frankena betroffenen Ortsteile statt. An diesem Gespräch nahmen auf Seiten des Verbandes neben der Verbandsverwaltung die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Bürgermeister und Amtsdirektoren der Mitgliedsgemeinden teil. Für die betroffenen Ortsteile waren die Ortsvorsteher oder andere Mitglieder der Ortsbeiräte, in einigen Fällen auch sachkundige Bürger, anwesend. Ebenso haben die Abgeordneten des Landtages, Rainer Genilke und Carolin Steinmetzer-Mann sowie Landrat Christian Jaschinski teilgenommen. Barbara Hackenschmidt konnte wegen der schlechten Straßenverhältnisse die Veranstaltung aus Potsdam nicht mehr rechtzeitig erreichen.
Trotz dieses großen Teilnehmerkreises war die Beratung von einer sachlichen Atmosphäre geprägt.
Im Anschluss an eine umfassende Darstellung der rechtlichen Hintergründe und Zusammenhänge der Beitrags- und Gebührenerhebung durch den Leiter der Kommunalaufsicht, Dirk Gebhard, wurde vereinbart, dass in der nächsten Zeit eine Intensivierung der Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Ortsbeiräte erfolgen soll.
Nach Aussagen von Dirk Gebhard, der die Veranstaltung für die Kommunalaufsicht des Landkreises moderiert hatte, dürfte die Beratung auf beiden Seiten zu einem besseren Verständnis der Situation geführt haben. Naturgemäß konnte es in der Grundproblematik, der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung, zu keinem Konsens kommen. Es wurden aber einige wichtige Verabredungen getroffen.
So wird der Verband den Widerspruchsführern anbieten, die einzelnen Widerspruchsverfahren bis zu einem Abschluss einzelner Musterverfahren ruhen zu lassen. Damit würde es unnötig werden, dass jeder einzelne Beitragsempfänger gesondert Klage erhebt. Die Ergebnisse dieser Musterklagen würden dann in die Widerspruchsbescheide einfließen und so auch für diese gelten.
Aus abgaberechtlichen Gründen, über die sich der Verband nicht hinwegsetzen darf, kann aber die Zahlungspflicht nicht hinaus geschoben werden. So verlangt die Abgabenordnung die Erhebung von Säumniszuschlägen. Möglich – und bislang noch wenig genutzt – ist aber die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Solche Ratenzahlungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch erhoben wurde.
Im Vorfeld der Beratung wurden sowohl durch die Ortsbeiräte wie auch durch die Landtagsabgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann umfangreiche Fragenkataloge zum Hintergrund der Beitragserhebung aber auch zur allgemeinen Situation des Verbandsgebietes Sonnewalde übergeben. Diese sollen in der nächsten Zeit durch den WAV Westniederlausitz beantwortet und auf seiner Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen auch die durch Dirk Gebhard vorgetragenen rechtlichen Hintergründe veröffentlicht werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass man für die Zukunft versuchen will, den aufgenommenen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und dass der Verband stärker als bislang die Ortsteilvertretungen für die Weitergabe von Informationen an die Bürger nutzen wird.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Gestern fand auf Einladung der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen dem WAV Westniederlausitz und Vertretern der von der Trinkwasserbeitragserhebung in Sonnewalde und Frankena betroffenen Ortsteile statt. An diesem Gespräch nahmen auf Seiten des Verbandes neben der Verbandsverwaltung die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Bürgermeister und Amtsdirektoren der Mitgliedsgemeinden teil. Für die betroffenen Ortsteile waren die Ortsvorsteher oder andere Mitglieder der Ortsbeiräte, in einigen Fällen auch sachkundige Bürger, anwesend. Ebenso haben die Abgeordneten des Landtages, Rainer Genilke und Carolin Steinmetzer-Mann sowie Landrat Christian Jaschinski teilgenommen. Barbara Hackenschmidt konnte wegen der schlechten Straßenverhältnisse die Veranstaltung aus Potsdam nicht mehr rechtzeitig erreichen.
Trotz dieses großen Teilnehmerkreises war die Beratung von einer sachlichen Atmosphäre geprägt.
Im Anschluss an eine umfassende Darstellung der rechtlichen Hintergründe und Zusammenhänge der Beitrags- und Gebührenerhebung durch den Leiter der Kommunalaufsicht, Dirk Gebhard, wurde vereinbart, dass in der nächsten Zeit eine Intensivierung der Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Ortsbeiräte erfolgen soll.
Nach Aussagen von Dirk Gebhard, der die Veranstaltung für die Kommunalaufsicht des Landkreises moderiert hatte, dürfte die Beratung auf beiden Seiten zu einem besseren Verständnis der Situation geführt haben. Naturgemäß konnte es in der Grundproblematik, der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung, zu keinem Konsens kommen. Es wurden aber einige wichtige Verabredungen getroffen.
So wird der Verband den Widerspruchsführern anbieten, die einzelnen Widerspruchsverfahren bis zu einem Abschluss einzelner Musterverfahren ruhen zu lassen. Damit würde es unnötig werden, dass jeder einzelne Beitragsempfänger gesondert Klage erhebt. Die Ergebnisse dieser Musterklagen würden dann in die Widerspruchsbescheide einfließen und so auch für diese gelten.
Aus abgaberechtlichen Gründen, über die sich der Verband nicht hinwegsetzen darf, kann aber die Zahlungspflicht nicht hinaus geschoben werden. So verlangt die Abgabenordnung die Erhebung von Säumniszuschlägen. Möglich – und bislang noch wenig genutzt – ist aber die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Solche Ratenzahlungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch erhoben wurde.
Im Vorfeld der Beratung wurden sowohl durch die Ortsbeiräte wie auch durch die Landtagsabgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann umfangreiche Fragenkataloge zum Hintergrund der Beitragserhebung aber auch zur allgemeinen Situation des Verbandsgebietes Sonnewalde übergeben. Diese sollen in der nächsten Zeit durch den WAV Westniederlausitz beantwortet und auf seiner Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen auch die durch Dirk Gebhard vorgetragenen rechtlichen Hintergründe veröffentlicht werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass man für die Zukunft versuchen will, den aufgenommenen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und dass der Verband stärker als bislang die Ortsteilvertretungen für die Weitergabe von Informationen an die Bürger nutzen wird.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Gestern fand auf Einladung der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung ein Gespräch zwischen dem WAV Westniederlausitz und Vertretern der von der Trinkwasserbeitragserhebung in Sonnewalde und Frankena betroffenen Ortsteile statt. An diesem Gespräch nahmen auf Seiten des Verbandes neben der Verbandsverwaltung die Mitglieder der Verbandsversammlung und die Bürgermeister und Amtsdirektoren der Mitgliedsgemeinden teil. Für die betroffenen Ortsteile waren die Ortsvorsteher oder andere Mitglieder der Ortsbeiräte, in einigen Fällen auch sachkundige Bürger, anwesend. Ebenso haben die Abgeordneten des Landtages, Rainer Genilke und Carolin Steinmetzer-Mann sowie Landrat Christian Jaschinski teilgenommen. Barbara Hackenschmidt konnte wegen der schlechten Straßenverhältnisse die Veranstaltung aus Potsdam nicht mehr rechtzeitig erreichen.
Trotz dieses großen Teilnehmerkreises war die Beratung von einer sachlichen Atmosphäre geprägt.
Im Anschluss an eine umfassende Darstellung der rechtlichen Hintergründe und Zusammenhänge der Beitrags- und Gebührenerhebung durch den Leiter der Kommunalaufsicht, Dirk Gebhard, wurde vereinbart, dass in der nächsten Zeit eine Intensivierung der Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Ortsbeiräte erfolgen soll.
Nach Aussagen von Dirk Gebhard, der die Veranstaltung für die Kommunalaufsicht des Landkreises moderiert hatte, dürfte die Beratung auf beiden Seiten zu einem besseren Verständnis der Situation geführt haben. Naturgemäß konnte es in der Grundproblematik, der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung, zu keinem Konsens kommen. Es wurden aber einige wichtige Verabredungen getroffen.
So wird der Verband den Widerspruchsführern anbieten, die einzelnen Widerspruchsverfahren bis zu einem Abschluss einzelner Musterverfahren ruhen zu lassen. Damit würde es unnötig werden, dass jeder einzelne Beitragsempfänger gesondert Klage erhebt. Die Ergebnisse dieser Musterklagen würden dann in die Widerspruchsbescheide einfließen und so auch für diese gelten.
Aus abgaberechtlichen Gründen, über die sich der Verband nicht hinwegsetzen darf, kann aber die Zahlungspflicht nicht hinaus geschoben werden. So verlangt die Abgabenordnung die Erhebung von Säumniszuschlägen. Möglich – und bislang noch wenig genutzt – ist aber die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Solche Ratenzahlungsvereinbarungen sind auch dann möglich, wenn gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch erhoben wurde.
Im Vorfeld der Beratung wurden sowohl durch die Ortsbeiräte wie auch durch die Landtagsabgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann umfangreiche Fragenkataloge zum Hintergrund der Beitragserhebung aber auch zur allgemeinen Situation des Verbandsgebietes Sonnewalde übergeben. Diese sollen in der nächsten Zeit durch den WAV Westniederlausitz beantwortet und auf seiner Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen auch die durch Dirk Gebhard vorgetragenen rechtlichen Hintergründe veröffentlicht werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass man für die Zukunft versuchen will, den aufgenommenen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und dass der Verband stärker als bislang die Ortsteilvertretungen für die Weitergabe von Informationen an die Bürger nutzen wird.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster