Am 6. Juni ist in einem weiteren Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Andreas Holfeld, seiner Stellvertreterin Karin Horst, Bürgermeister Jörg Gampe und den Vertreterinnen der Einreicher des Bürgerbegehrens, Dr. Christina Eisenberg und Hannelore Elmer, die weitere Verfahrensweise in Sachen Stadthalle für Finsterwalde besprochen worden.
Die Stadtverwaltung wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni den Abgeordneten eine Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung vorschlagen, worin die Bürgerbefragung als Form der Einwohnerbeteiligung geregelt wird. Das ist Voraussetzung für eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum Projekt Stadthalle. Im Herbst wird die Stadt Finsterwalde eine Bürgerbefragung zur Stadthalle in Form eines Bürgerentscheides durchführen.
Offen ist weiterhin die Formulierung der Fragestellung, welche noch einvernehmlich abgestimmt werden soll. Hannelore Elmer und Dr. Christina Eisenberg haben zugesagt, nach Durchführung der Bürgerbefragung, die Klage gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. März 2015 zurückzuziehen, mit dem die Abgeordneten das Bürgerbegehren für unzulässig erklärten.
Stadtverordnetenvorsteher Andreas Holfeld
stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Karin Horst
Bürgermeister Jörg Gampe
Dr. Christina Eisenberg
Hannelore Elmer
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Quelle: Stadt Finsterwalde