In der Erhebungsstelle Zensus 2011 in Finsterwalde hat in diesen Tagen der Schlussspurt begonnen. Landrat Christian Jaschinski informierte sich am 29. Juni über den aktuellen Stand vor Ort. Bis zum 31. Juli soll die Volkszählung weitgehend abgeschlossen sein. Beim Zensus geht es um eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland, in einem Bundesland oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In die Befragung werden rund 11.200 Bürger (10 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landkreises) einbezogen. Dafür sind 148 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. „Bislang sind rund 65 Prozent der Fragebögen bei uns abgearbeitet. Wir liegen im Plan, mit den restlichen Bögen rechnen wir in den nächsten Wochen“, sagt die Erhebungsstellenleiterin Ute Hennig. Der Gesetzgeber hat im Zensus die Auskunftspflicht für die Mehrzahl der gestellten Fragen angeordnet. Die Auskunftspflicht dient der Sicherstellung der Datenqualität, da durch Antwortausfälle die Verlässlichkeit der Ergebnisse in Frage gestellt wäre. Aus dem gleichen Grund wird es bei 5 Prozent der Auskunftspflichtigen eine Wiederholungsbefragung geben. Die Erhebungsbeauftragten sind dafür noch einmal geschult worden.
Foto: Im Dokumenten- und Formularlager erläuterte Erhebungsstellenleiterin Ute Hennig Landrat Christian Jaschinski die Bearbeitung der Fragebögen.
Quelle und Foto: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
In der Erhebungsstelle Zensus 2011 in Finsterwalde hat in diesen Tagen der Schlussspurt begonnen. Landrat Christian Jaschinski informierte sich am 29. Juni über den aktuellen Stand vor Ort. Bis zum 31. Juli soll die Volkszählung weitgehend abgeschlossen sein. Beim Zensus geht es um eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland, in einem Bundesland oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In die Befragung werden rund 11.200 Bürger (10 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landkreises) einbezogen. Dafür sind 148 Erhebungsbeauftragte im Einsatz. „Bislang sind rund 65 Prozent der Fragebögen bei uns abgearbeitet. Wir liegen im Plan, mit den restlichen Bögen rechnen wir in den nächsten Wochen“, sagt die Erhebungsstellenleiterin Ute Hennig. Der Gesetzgeber hat im Zensus die Auskunftspflicht für die Mehrzahl der gestellten Fragen angeordnet. Die Auskunftspflicht dient der Sicherstellung der Datenqualität, da durch Antwortausfälle die Verlässlichkeit der Ergebnisse in Frage gestellt wäre. Aus dem gleichen Grund wird es bei 5 Prozent der Auskunftspflichtigen eine Wiederholungsbefragung geben. Die Erhebungsbeauftragten sind dafür noch einmal geschult worden.
Foto: Im Dokumenten- und Formularlager erläuterte Erhebungsstellenleiterin Ute Hennig Landrat Christian Jaschinski die Bearbeitung der Fragebögen.
Quelle und Foto: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster