Zum Jahresende endet auch im Landkreis Elbe-Elster die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen müssen ihrem Arbeitgeber demnach keinen Corona-Impf- bzw. -Genesenennachweis mehr vorlegen. Das regelt die neue Allgemeinverfügung des Landkreises.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen müssen ihrem Arbeitgeber im neuen Jahr keinen Corona-Impf- bzw. -Genesenennachweis mehr vorlegen. Das regelt die neue Allgemeinverfügung des Landkreises, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende außer Kraft setzt. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster in Kraft.
In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen werden vulnerable Personengruppen versorgt, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer SARS-Cov-2-Infektion haben. Diese Personen sollten mit der einrichtungsbezogene Impfpflicht besonders geschützt werden. Der Bundesgesetzgeber hatte dazu im Dezember 2021 mit großer Mehrheit die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.
Da § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Einrichtungsbezogene Impfpflicht) mit Ablauf des 31. Dezember 2022 komplett wieder aufgehoben worden ist, bestehen auch keine Nachweispflichten mehr nach § 20a Abs. 1 bis 5 IfSG. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster vom 24. März 2022 sowie die ergänzende Regelung vom 19. April 2022 waren somit ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufzuheben.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht ->> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation