Heute verzeichnet die Polizei im Hochwassergebiet der Schwarzen Elster eine Zunahme des Hochwassertourismus. Viele unvernünftige Schaulustige betreten, ohne zu überlegen, die aufgeweichten Deichanlagen an der Schwarzen Elster und deren Nebenarme. Sie begeben sich dadurch in akute Lebensgefahr.
Die Polizei weist nochmals auf die vom Landrat des Landkreises Elbe-Elster erlassene Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation im Landkreis Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges hin. Erlassen am 29. September 2010 mit Auslösen des Katastrophenalarms.
Unter 3. wird verfügt:
Es ist verboten, die Gefährdungsbereiche, insbesondere der Deiche und Dämme, entlang der „Schwarzen Elster“, „Pulsnitz“ und „Kleine Röder“ zu befahren bzw. zu betreten.
Als mögliche Sanktionsmaßnahmen wird der unmittelbare Zwang angedroht. Der unmittelbare Zwang wird in Form der Entfernung vom Ort der Gefährdung durch die Polizei erfolgen.
An vielen Stellen sind die Deiche völlig durchnässt. Wer dort abrutscht, kann nicht mehr gerettet werden.
Weiterhin werden unnötig Kräfte der Feuerwehren, THW und Polizei durch diese Aktionen gebunden, die an anderen Stellen zur Deichsicherung dringend benötigt werden.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Sicherungskräften und betreten Sie nicht leichtfertig die Deichanlagen.
Quelle: Polizei Elbe-Elster
Heute verzeichnet die Polizei im Hochwassergebiet der Schwarzen Elster eine Zunahme des Hochwassertourismus. Viele unvernünftige Schaulustige betreten, ohne zu überlegen, die aufgeweichten Deichanlagen an der Schwarzen Elster und deren Nebenarme. Sie begeben sich dadurch in akute Lebensgefahr.
Die Polizei weist nochmals auf die vom Landrat des Landkreises Elbe-Elster erlassene Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation im Landkreis Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges hin. Erlassen am 29. September 2010 mit Auslösen des Katastrophenalarms.
Unter 3. wird verfügt:
Es ist verboten, die Gefährdungsbereiche, insbesondere der Deiche und Dämme, entlang der „Schwarzen Elster“, „Pulsnitz“ und „Kleine Röder“ zu befahren bzw. zu betreten.
Als mögliche Sanktionsmaßnahmen wird der unmittelbare Zwang angedroht. Der unmittelbare Zwang wird in Form der Entfernung vom Ort der Gefährdung durch die Polizei erfolgen.
An vielen Stellen sind die Deiche völlig durchnässt. Wer dort abrutscht, kann nicht mehr gerettet werden.
Weiterhin werden unnötig Kräfte der Feuerwehren, THW und Polizei durch diese Aktionen gebunden, die an anderen Stellen zur Deichsicherung dringend benötigt werden.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Sicherungskräften und betreten Sie nicht leichtfertig die Deichanlagen.
Quelle: Polizei Elbe-Elster
Heute verzeichnet die Polizei im Hochwassergebiet der Schwarzen Elster eine Zunahme des Hochwassertourismus. Viele unvernünftige Schaulustige betreten, ohne zu überlegen, die aufgeweichten Deichanlagen an der Schwarzen Elster und deren Nebenarme. Sie begeben sich dadurch in akute Lebensgefahr.
Die Polizei weist nochmals auf die vom Landrat des Landkreises Elbe-Elster erlassene Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation im Landkreis Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges hin. Erlassen am 29. September 2010 mit Auslösen des Katastrophenalarms.
Unter 3. wird verfügt:
Es ist verboten, die Gefährdungsbereiche, insbesondere der Deiche und Dämme, entlang der „Schwarzen Elster“, „Pulsnitz“ und „Kleine Röder“ zu befahren bzw. zu betreten.
Als mögliche Sanktionsmaßnahmen wird der unmittelbare Zwang angedroht. Der unmittelbare Zwang wird in Form der Entfernung vom Ort der Gefährdung durch die Polizei erfolgen.
An vielen Stellen sind die Deiche völlig durchnässt. Wer dort abrutscht, kann nicht mehr gerettet werden.
Weiterhin werden unnötig Kräfte der Feuerwehren, THW und Polizei durch diese Aktionen gebunden, die an anderen Stellen zur Deichsicherung dringend benötigt werden.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Sicherungskräften und betreten Sie nicht leichtfertig die Deichanlagen.
Quelle: Polizei Elbe-Elster
Heute verzeichnet die Polizei im Hochwassergebiet der Schwarzen Elster eine Zunahme des Hochwassertourismus. Viele unvernünftige Schaulustige betreten, ohne zu überlegen, die aufgeweichten Deichanlagen an der Schwarzen Elster und deren Nebenarme. Sie begeben sich dadurch in akute Lebensgefahr.
Die Polizei weist nochmals auf die vom Landrat des Landkreises Elbe-Elster erlassene Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation im Landkreis Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges hin. Erlassen am 29. September 2010 mit Auslösen des Katastrophenalarms.
Unter 3. wird verfügt:
Es ist verboten, die Gefährdungsbereiche, insbesondere der Deiche und Dämme, entlang der „Schwarzen Elster“, „Pulsnitz“ und „Kleine Röder“ zu befahren bzw. zu betreten.
Als mögliche Sanktionsmaßnahmen wird der unmittelbare Zwang angedroht. Der unmittelbare Zwang wird in Form der Entfernung vom Ort der Gefährdung durch die Polizei erfolgen.
An vielen Stellen sind die Deiche völlig durchnässt. Wer dort abrutscht, kann nicht mehr gerettet werden.
Weiterhin werden unnötig Kräfte der Feuerwehren, THW und Polizei durch diese Aktionen gebunden, die an anderen Stellen zur Deichsicherung dringend benötigt werden.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Sicherungskräften und betreten Sie nicht leichtfertig die Deichanlagen.
Quelle: Polizei Elbe-Elster