Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe gegen die Polizei im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Abwasseranschlusses im Amt Lieberose nachdrücklich zurückgewiesen. Die Polizei habe mit “Augenmaß und Sensibilität” gehandelt.
“Bewertungen, die in diesem Zusammenhang von einem ‘massiven’ Polizeieinsatz sprechen, gehen an der Sache vorbei”, betonte der Minister heute in der Fragestunde des Landtages.
Er verwies darauf, dass im vorliegenden Fall rechtskräftige Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vorgelegen hätten. Danach durfte das Amt Lieberose einen Anschluss des Grundstückes an das zentrale Abwassernetz auch im Wege der Ersatzvornahme durchsetzen. Die Polizei sei angesichts dieser Rechtslage zur Vollzugshilfe verpflichtet gewesen.
Schönbohm verwies auf die vielfältigen Bemühungen der Polizei, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten beizutragen. Der Amtsdirektor – nicht die Polizei habe dazu aufgefordert, das Grundstück zu räumen. Erst nachdem die Grundstückseigentümerin und ihre Unterstützer der Aufforderung trotz Wiederholung nicht Folge geleistet hätten und auch neuerliche Deeskalationsversuche eines Antikonfliktteams der Polizei wirkungslos geblieben seien, habe die Polizei die Räumung der Baustelle angedroht.
Erst danach seien zusätzliche Polizeikräfte aus der acht Kilometer entfernten Stadt Lübben herangeführt und die Räumung der Baustelle durchgesetzt worden. Auch dabei sei die Polizei maßvoll vorgegangen. “Die Medienberichte zeigen sehr deutlich, dass die handelnden Einsatzkräfte keinerlei polizeiliche Hilfsmittel gegen die in Rede stehenden Personen anwendeten, sondern sie vom Grundstück trugen”, erläuterte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe gegen die Polizei im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Abwasseranschlusses im Amt Lieberose nachdrücklich zurückgewiesen. Die Polizei habe mit “Augenmaß und Sensibilität” gehandelt.
“Bewertungen, die in diesem Zusammenhang von einem ‘massiven’ Polizeieinsatz sprechen, gehen an der Sache vorbei”, betonte der Minister heute in der Fragestunde des Landtages.
Er verwies darauf, dass im vorliegenden Fall rechtskräftige Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vorgelegen hätten. Danach durfte das Amt Lieberose einen Anschluss des Grundstückes an das zentrale Abwassernetz auch im Wege der Ersatzvornahme durchsetzen. Die Polizei sei angesichts dieser Rechtslage zur Vollzugshilfe verpflichtet gewesen.
Schönbohm verwies auf die vielfältigen Bemühungen der Polizei, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten beizutragen. Der Amtsdirektor – nicht die Polizei habe dazu aufgefordert, das Grundstück zu räumen. Erst nachdem die Grundstückseigentümerin und ihre Unterstützer der Aufforderung trotz Wiederholung nicht Folge geleistet hätten und auch neuerliche Deeskalationsversuche eines Antikonfliktteams der Polizei wirkungslos geblieben seien, habe die Polizei die Räumung der Baustelle angedroht.
Erst danach seien zusätzliche Polizeikräfte aus der acht Kilometer entfernten Stadt Lübben herangeführt und die Räumung der Baustelle durchgesetzt worden. Auch dabei sei die Polizei maßvoll vorgegangen. “Die Medienberichte zeigen sehr deutlich, dass die handelnden Einsatzkräfte keinerlei polizeiliche Hilfsmittel gegen die in Rede stehenden Personen anwendeten, sondern sie vom Grundstück trugen”, erläuterte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe gegen die Polizei im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Abwasseranschlusses im Amt Lieberose nachdrücklich zurückgewiesen. Die Polizei habe mit “Augenmaß und Sensibilität” gehandelt.
“Bewertungen, die in diesem Zusammenhang von einem ‘massiven’ Polizeieinsatz sprechen, gehen an der Sache vorbei”, betonte der Minister heute in der Fragestunde des Landtages.
Er verwies darauf, dass im vorliegenden Fall rechtskräftige Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vorgelegen hätten. Danach durfte das Amt Lieberose einen Anschluss des Grundstückes an das zentrale Abwassernetz auch im Wege der Ersatzvornahme durchsetzen. Die Polizei sei angesichts dieser Rechtslage zur Vollzugshilfe verpflichtet gewesen.
Schönbohm verwies auf die vielfältigen Bemühungen der Polizei, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten beizutragen. Der Amtsdirektor – nicht die Polizei habe dazu aufgefordert, das Grundstück zu räumen. Erst nachdem die Grundstückseigentümerin und ihre Unterstützer der Aufforderung trotz Wiederholung nicht Folge geleistet hätten und auch neuerliche Deeskalationsversuche eines Antikonfliktteams der Polizei wirkungslos geblieben seien, habe die Polizei die Räumung der Baustelle angedroht.
Erst danach seien zusätzliche Polizeikräfte aus der acht Kilometer entfernten Stadt Lübben herangeführt und die Räumung der Baustelle durchgesetzt worden. Auch dabei sei die Polizei maßvoll vorgegangen. “Die Medienberichte zeigen sehr deutlich, dass die handelnden Einsatzkräfte keinerlei polizeiliche Hilfsmittel gegen die in Rede stehenden Personen anwendeten, sondern sie vom Grundstück trugen”, erläuterte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe gegen die Polizei im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Abwasseranschlusses im Amt Lieberose nachdrücklich zurückgewiesen. Die Polizei habe mit “Augenmaß und Sensibilität” gehandelt.
“Bewertungen, die in diesem Zusammenhang von einem ‘massiven’ Polizeieinsatz sprechen, gehen an der Sache vorbei”, betonte der Minister heute in der Fragestunde des Landtages.
Er verwies darauf, dass im vorliegenden Fall rechtskräftige Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vorgelegen hätten. Danach durfte das Amt Lieberose einen Anschluss des Grundstückes an das zentrale Abwassernetz auch im Wege der Ersatzvornahme durchsetzen. Die Polizei sei angesichts dieser Rechtslage zur Vollzugshilfe verpflichtet gewesen.
Schönbohm verwies auf die vielfältigen Bemühungen der Polizei, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten beizutragen. Der Amtsdirektor – nicht die Polizei habe dazu aufgefordert, das Grundstück zu räumen. Erst nachdem die Grundstückseigentümerin und ihre Unterstützer der Aufforderung trotz Wiederholung nicht Folge geleistet hätten und auch neuerliche Deeskalationsversuche eines Antikonfliktteams der Polizei wirkungslos geblieben seien, habe die Polizei die Räumung der Baustelle angedroht.
Erst danach seien zusätzliche Polizeikräfte aus der acht Kilometer entfernten Stadt Lübben herangeführt und die Räumung der Baustelle durchgesetzt worden. Auch dabei sei die Polizei maßvoll vorgegangen. “Die Medienberichte zeigen sehr deutlich, dass die handelnden Einsatzkräfte keinerlei polizeiliche Hilfsmittel gegen die in Rede stehenden Personen anwendeten, sondern sie vom Grundstück trugen”, erläuterte Schönbohm.
Quelle: Ministerium des Innern