Die Lübbener Stadtverordneten stellen im April die weiteren Weichen dafür, in welchem Umfang sich das Lübbener Spreewerk weiterentwickeln darf. Eine entsprechende Beschlussvorlage werde derzeit von der Stadtverwaltung erarbeitet, sagte Bürgermeister Lars Kolan am Mittwoch im Bauausschuss. Der derzeitige Munitionsentsorger plant eine Erweiterung seiner Geschäftsfelder im nichtmilitärischen Bereich, was u.a. das Recycling von Batterien, Katalysatoren und Pyrotechnik umfasst. Dabei gehen die Planungen über die ursprünglichen Überlegungen hinaus, daher müssen die Stadtverordneten erneut entscheiden.
Größere Erweiterung geplant als ursprünglich vorgesehen
Die erneute Beschlussfassung wird notwendig, weil der Investor sein Plankonzept geändert hat. Für den Aufstellungsbeschluss hatte der Investor ursprünglich Unterlagen eingereicht, die ausschließlich die Nutzung bereits vorhandener Gebäude vorsahen, nun sollen größere Baufelder geplant werden. Im Verlaufe der Gespräche zwischen Investor und Stadtverwaltung wurde deutlich, dass der Investor über die Bestandsnutzung hinaus mehr Spielraum wünscht. Dieser Sachverhalt begründet eine erneute Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung in den Planungsprozess.
Dabei ist die Stadtverwaltung bemüht, dem Investor, wo es geht, entgegenzukommen. So gab es bereits zwischen dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten vom 29. August 2019 und den Aufstellungsbeschlüssen für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des B-Plans vom 29. Oktober 2020 eine wesentliche Änderung: Vom ursprünglichen Vorhaben, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, nahm die Stadtverwaltung zugunsten des Investors Abstand und bot stattdessen einen investorenbezogenen Angebotsbebauungsplan an. Letzterer ist flexibler in Bezug auf zukünftige Entwicklungsabsichten.
Biosphärenreservat Spreewald muss beachtet werden
Nach der Beschlussfassung im April wird das so genannte Scoping durchgeführt: Dabei wird mit Trägern öffentlicher Belange geklärt, in welchem Umfang die Auswirkungen des im Biosphärenreservat Spreewald liegenden Projektes auf die Umwelt untersucht werden. Hierzu gehören die Festlegung des Untersuchungsraumes und deren inhaltliche Detailierung. Daran anschließend erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene zweistufige Beteiligungsverfahren. Innerhalb dieses Verfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Nachbargemeinden die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf vorzubringen.
Daraufhin erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss für den B-Plan. Ersteres ist ein Vorgriff auf das in Lübben derzeit laufende Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Um das Vorhaben des Investors zu beschleunigen, wurde die Änderung des Flächennutzungsplans im räumlichen Bereich des Spreewerks vorgezogen.
Das weitere Verfahren wird aufgrund der vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen innerhalb der einzelnen Verfahrensstufen (z.B. Offenlegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange) noch voraussichtlich anderthalb Jahre Zeit in Anspruch nehmen.