Der Landkreis Dahme-Spreewald leistet in diesem Jahr erneut einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zum gestarteten Wintersemester hat dazu eine Arbeitsgruppe in dieser Woche für drei weitere Medizinstudenten eine Studienbeihilfe bewilligt. Zwei angehenden Ärzten ist dieses Stipendium bereits im Vorjahr gewährt worden.
Weiter teilte der Landkreis Dahme-Spreewald mit:
Die Studierenden der Humanmedizin erhalten nun pro Jahr eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren und drei Monaten. Als Gegenleistung dafür müssen sie sich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für mindestens vier Jahre eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald auszuüben.„Mit der Vergabe der Studienbeihilfe haben wir ein hervorragendes Instrument gefunden, um die Ausbildung von jungen Ärztinnen und Ärzten finanziell zu unterstützen und mit ihrer Bindung an den Dahme-Spreewald-Kreis zugleich dem Ärztemangel in der Region mittelfristig entgegenzuwirken“, erklärte Landrat Stephan Loge in der jüngsten Kreistagssitzung am gestrigen Mittwoch. Zuvor hatte die von ihm berufene Arbeitsgruppe die Entscheidungen über die Bewerber auf die diesjährige Stipendienvergabe gefällt. Dem Gremium gehören neben dem Gesundheitsdezernenten und der Amtsärztin noch die Vertreter der Geschäftsführung des Klinikums Dahme-Spreewald, Evangelischen Krankenhauses Luckau sowie der Asklepios Fachkliniken in Lübben und Teupitz an. Mit der jetzt erfolgten Förderungsgewährung ist die vorgesehene Maximalzahl von jährlich bis zu fünf Studierenden derzeit erreicht. Die Studienbeihilfe kann erst wieder in 2020 bis spätestens zum 15. September beantragt werden, die Entscheidung über die Gewährung trifft die vom Landrat berufene Arbeitsgruppe. Voraussetzung für die Vergabe der Beihilfe an Studierende der Humanmedizin ist, dass sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß ÄApproO (Approbationsordnung) an einer deutschen Universität bestanden haben oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung vorlegen können.
Hintergrund der Studienbeihilfe für Medizinstudierende ist ein Kreistagsbeschluss aus dem Vorjahr über eine ab dem Wintersemester 2018/2019 fortlaufend geltende Richtlinie zu deren Gewährung. Weitere Informationen dazu können der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald www.dahme-spreewald.info/Gesundheitsamt entnommen werden. Nähere Auskünfte erteilt das Gesundheitsamt auch telefonisch unter 03375/262145.
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