Nach der mutmaßlichen Vergwaltigung einer 15-Jährigen in Königs Wusterhausen (wie berichtet) führen die derzeitigen Ermittlungen zur Entlastung des Hauptverdächtigen. Darauf deuten die aktuelle Beweislage und weitere Zeugenaussagen hin. Der Haftbefehl gegen den 21- jährigen Hauptverdächtigen wird nun aufgehoben. Auch gegen einen zweiten Tatverdächtigen wird kein Haftbefehl erlassen.
Dazu teilte die Staatsanwaltschaft Cottbus heute mit:
Aufgrund der intensiven und mit hohem Nachdruck, auch über das vergangene Wochenende hinweg geführten Ermittlungen der Polizei konnte nicht nur der zweite Tatverdächtige ermittelt, sondern sind auch weitere Zeugen vernommen sowie die Sachbeweise ausgewertet worden. Der zweite Tatverdächtige hat die Tat in Abrede gestellt und sich dahin eingelassen, nicht am Tatort gewesen zu sein. Die 15-jährige Zeugin hat den Tatverdächtigen, obwohl sie ihn persönlich kennen will, im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage nicht als den zweiten Täter identifiziert.
Die gehörten Zeugen konnten die Vorwürfe nicht bestätigen. Die Ergebnisse der Spurenauswertung haben den Tatvorwurf ebenfalls nicht erhärten können, sondern haben die Tatverdächtigen entlastet. Bei dieser nunmehr gegebenen Sachlage ist ein dringender Tatverdacht, der zwingende Voraussetzung für den Erlass, aber auch für die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls ist, nicht mehr zu belegen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb heute nicht nur von einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den zweiten Tatverdächtigen abgesehen, sondern zudem die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Hauptverdächtigen beantragt, dem das Amtsgericht folgen wird. Die polizeilichen Ermittlungen dauern weiter an.
red/pm