Um die Chancen der Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Bildungspaket geschnürt. Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten.
Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.
Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald werden ca. 6.000 Kinder vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Grundsätzlich besteht der Leistungsanspruch für alle Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Aber auch für Familien mit einem leicht übersteigenden Einkommen lohnt sich die Antragstellung.
Um sich einen pauschalen Zuschuss für die bereits in Anspruch genommene Mittagsversorgung in den Monaten Januar bis März 2011 zu sichern, sollten Anspruchsberechtigte spätestens bis zum 30.04.2011 einen Antrag auf Mittagsverpflegung im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald stellen. Ab dem 01.04.2011 wird je Mahlzeit von dem Antragssteller ein Eigenanteil von 1 € an den Essenlieferanten notwendig. Alles andere, wie die Zahlung des Restbetrages und die Abrechnung mit dem Caterer, übernimmt der Landkreis für sie.
Für alle anderen Leistungen wie die Teilnahme am Vereinsleben, an ein- und mehrtägigen Ausflügen in der Schule oder im Kindergarten sowie einer Lernförderung lohnt sich ebenfalls eine Antragstellung.
Kinder ab 15 können sogar selbst einen Antrag stellen und z. B. die Mitgliedsgebühren des Fußballvereins oder der Musikschule vom Landkreis bezahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Lieblingsverein mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Von 300 dem Landkreis bekannten Vereinen haben bisher allerdings nur 15 Vereine ihre Mitarbeit signalisiert. Der Landkreis bittet daher die Vereine weiterhin, ihre Interessensbekundung in der Koordinierungsstelle des Landkreises einzureichen.
Alle Antragsformulare, Ausfüllhinweise und weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter Soziales/Sozialamt abrufbar und bei den Ansprechpartnern im Jobcenter Dahme-Spreewald und im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald erhältlich. Für eine bessere Anwahl der Vereine werden in Kürze alle kooperierenden Leistungsanbieter veröffentlicht.
für Empfänger von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Königs Wusterhausen Tel. 03375/279-700
Jobcenter Lübben Tel. 03546/228-290
Jobcenter Luckau Tel. 03544/5035-90
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, von Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landkreis Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen Tel. 03375/26-2124
Lübben Tel. 03546/20-1703
Um die Chancen der Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Bildungspaket geschnürt. Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten.
Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.
Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald werden ca. 6.000 Kinder vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Grundsätzlich besteht der Leistungsanspruch für alle Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Aber auch für Familien mit einem leicht übersteigenden Einkommen lohnt sich die Antragstellung.
Um sich einen pauschalen Zuschuss für die bereits in Anspruch genommene Mittagsversorgung in den Monaten Januar bis März 2011 zu sichern, sollten Anspruchsberechtigte spätestens bis zum 30.04.2011 einen Antrag auf Mittagsverpflegung im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald stellen. Ab dem 01.04.2011 wird je Mahlzeit von dem Antragssteller ein Eigenanteil von 1 € an den Essenlieferanten notwendig. Alles andere, wie die Zahlung des Restbetrages und die Abrechnung mit dem Caterer, übernimmt der Landkreis für sie.
Für alle anderen Leistungen wie die Teilnahme am Vereinsleben, an ein- und mehrtägigen Ausflügen in der Schule oder im Kindergarten sowie einer Lernförderung lohnt sich ebenfalls eine Antragstellung.
Kinder ab 15 können sogar selbst einen Antrag stellen und z. B. die Mitgliedsgebühren des Fußballvereins oder der Musikschule vom Landkreis bezahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Lieblingsverein mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Von 300 dem Landkreis bekannten Vereinen haben bisher allerdings nur 15 Vereine ihre Mitarbeit signalisiert. Der Landkreis bittet daher die Vereine weiterhin, ihre Interessensbekundung in der Koordinierungsstelle des Landkreises einzureichen.
Alle Antragsformulare, Ausfüllhinweise und weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter Soziales/Sozialamt abrufbar und bei den Ansprechpartnern im Jobcenter Dahme-Spreewald und im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald erhältlich. Für eine bessere Anwahl der Vereine werden in Kürze alle kooperierenden Leistungsanbieter veröffentlicht.
für Empfänger von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Königs Wusterhausen Tel. 03375/279-700
Jobcenter Lübben Tel. 03546/228-290
Jobcenter Luckau Tel. 03544/5035-90
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, von Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landkreis Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen Tel. 03375/26-2124
Lübben Tel. 03546/20-1703
Um die Chancen der Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Bildungspaket geschnürt. Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten.
Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.
Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald werden ca. 6.000 Kinder vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Grundsätzlich besteht der Leistungsanspruch für alle Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Aber auch für Familien mit einem leicht übersteigenden Einkommen lohnt sich die Antragstellung.
Um sich einen pauschalen Zuschuss für die bereits in Anspruch genommene Mittagsversorgung in den Monaten Januar bis März 2011 zu sichern, sollten Anspruchsberechtigte spätestens bis zum 30.04.2011 einen Antrag auf Mittagsverpflegung im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald stellen. Ab dem 01.04.2011 wird je Mahlzeit von dem Antragssteller ein Eigenanteil von 1 € an den Essenlieferanten notwendig. Alles andere, wie die Zahlung des Restbetrages und die Abrechnung mit dem Caterer, übernimmt der Landkreis für sie.
Für alle anderen Leistungen wie die Teilnahme am Vereinsleben, an ein- und mehrtägigen Ausflügen in der Schule oder im Kindergarten sowie einer Lernförderung lohnt sich ebenfalls eine Antragstellung.
Kinder ab 15 können sogar selbst einen Antrag stellen und z. B. die Mitgliedsgebühren des Fußballvereins oder der Musikschule vom Landkreis bezahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Lieblingsverein mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Von 300 dem Landkreis bekannten Vereinen haben bisher allerdings nur 15 Vereine ihre Mitarbeit signalisiert. Der Landkreis bittet daher die Vereine weiterhin, ihre Interessensbekundung in der Koordinierungsstelle des Landkreises einzureichen.
Alle Antragsformulare, Ausfüllhinweise und weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter Soziales/Sozialamt abrufbar und bei den Ansprechpartnern im Jobcenter Dahme-Spreewald und im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald erhältlich. Für eine bessere Anwahl der Vereine werden in Kürze alle kooperierenden Leistungsanbieter veröffentlicht.
für Empfänger von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Königs Wusterhausen Tel. 03375/279-700
Jobcenter Lübben Tel. 03546/228-290
Jobcenter Luckau Tel. 03544/5035-90
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, von Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landkreis Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen Tel. 03375/26-2124
Lübben Tel. 03546/20-1703
Um die Chancen der Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Bildungspaket geschnürt. Am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches in Kraft getreten.
Leistungsberechtigte können ab sofort im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald Ihren Antrag einreichen.
Bis zum 30.04.2011 können die Erziehungsberechtigten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene rückwirkend zum 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald werden ca. 6.000 Kinder vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Grundsätzlich besteht der Leistungsanspruch für alle Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Aber auch für Familien mit einem leicht übersteigenden Einkommen lohnt sich die Antragstellung.
Um sich einen pauschalen Zuschuss für die bereits in Anspruch genommene Mittagsversorgung in den Monaten Januar bis März 2011 zu sichern, sollten Anspruchsberechtigte spätestens bis zum 30.04.2011 einen Antrag auf Mittagsverpflegung im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald stellen. Ab dem 01.04.2011 wird je Mahlzeit von dem Antragssteller ein Eigenanteil von 1 € an den Essenlieferanten notwendig. Alles andere, wie die Zahlung des Restbetrages und die Abrechnung mit dem Caterer, übernimmt der Landkreis für sie.
Für alle anderen Leistungen wie die Teilnahme am Vereinsleben, an ein- und mehrtägigen Ausflügen in der Schule oder im Kindergarten sowie einer Lernförderung lohnt sich ebenfalls eine Antragstellung.
Kinder ab 15 können sogar selbst einen Antrag stellen und z. B. die Mitgliedsgebühren des Fußballvereins oder der Musikschule vom Landkreis bezahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Lieblingsverein mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Von 300 dem Landkreis bekannten Vereinen haben bisher allerdings nur 15 Vereine ihre Mitarbeit signalisiert. Der Landkreis bittet daher die Vereine weiterhin, ihre Interessensbekundung in der Koordinierungsstelle des Landkreises einzureichen.
Alle Antragsformulare, Ausfüllhinweise und weiteren Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter Soziales/Sozialamt abrufbar und bei den Ansprechpartnern im Jobcenter Dahme-Spreewald und im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald erhältlich. Für eine bessere Anwahl der Vereine werden in Kürze alle kooperierenden Leistungsanbieter veröffentlicht.
für Empfänger von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Königs Wusterhausen Tel. 03375/279-700
Jobcenter Lübben Tel. 03546/228-290
Jobcenter Luckau Tel. 03544/5035-90
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, von Wohngeld und Kinderzuschlag:
Landkreis Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen Tel. 03375/26-2124
Lübben Tel. 03546/20-1703