Im April 1991 hatte der damals 46-jährige Wilfried Robineck, aus Bochum in Nordrhein-Westfalen kommend, die Leitung der Staatsanwaltschaft Cottbus übernommen, zunächst für 16 Monate kommissarisch und ab dem 19. August 1992 auch formell. Das Urgestein unter den Leitenden Oberstaatsanwälten Brandenburgs wird heute von Justizminister Volkmar Schöneburg offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Schöneburg: „Wilfried Robinecks verantwortungsvolle, fast zwei Jahrzehnte währende Tätigkeit an der Spitze der Staatsanwaltschaft Cottbus bedeutete einen Glücksfall für die Justiz des Landes Brandenburg. Sein Anteil am Aufbau und der Verankerung einer funktionierenden Strafverfolgung im Land Brandenburg kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
45 Jahre vor Öffnung der Berliner Mauer wurde Wilfried Robineck am 9. November 1944 im thüringischen Gera geboren. Robinecks schulische und berufliche Laufbahnen sind jedoch mit Nordrhein-Westfalen verbunden, wohin seine Eltern kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs umgesiedelt waren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den renommierten Universitäten Münster und Bonn sowie nach dem ebenfalls in Nordrhein-Westfalen absolvierten Referendariat begann Wilfried Robineck seine staatsanwaltschaftliche Laufbahn zum 1. August 1974 bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Drei Jahre später, am 1. August 1977, wurde Herr Robineck zum Staatsanwalt ernannt. 1987 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum.
Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Schwerkriminalität stand für Wilfried Robineck im Mittelpunkt seines Wirkens als Staatsanwalt. Er bewies auf ganz hervorragende Weise seine Qualitäten in allen Facetten des Berufes des Strafermittlers.
Zurück nach Ostdeutschland kehrte Wilfried Robineck im Jahr 1991. Ab dem 15. April 1991 war er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Staatsanwaltschaft Cottbus beauftragt. Zum Leitenden Oberstaatsanwalt wurde Herr Robineck am 19. August 1992 ernannt.
Schöneburg: „Das Maß an Vertrauen, Wertschätzung und Respekt, das Wilfried Robineck bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten „seiner“ Behörde erworben hat und mit Sicherheit dauerhaft über den heutigen Tag hinaus genießen wird, ist ganz außergewöhnlich.“
Besondere Verdienste erworben hat sich Wilfried Robineck auch für den Aufbau eines vertrauensvollen Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft dies- und jenseits des Oder-Flusses. Für Wilfried Robineck, den Grenzgänger, der aus Thüringen stammte, in Nordrhein-Westfalen aufwuchs und seine prägendsten beruflichen Jahre in Brandenburg verbrachte, war die Odra nie die Trennlinie zwischen Deutschland und Polen, sondern stets ein Zeichen des gemeinsamen Weges, ein Symbol der Aussöhnung.
Dass viele hochrangige Vertreter der polnischen Staatsanwaltschaften zu Wilfried Robinecks Abschiedsfeier erscheinen, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Doyen der Brandenburger Chefankläger im Nachbarland genießt.
Schöneburg: „Was mir ganz besonders am Herzen liegt, ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Justizbehörden im Nachbarland Polen. Ich hoffe, dass wir auf Herrn Robinecks Ratschlag und seinen großen Erfahrungsschatz gelegentlich zurückgreifen dürfen.“
Mit Bernhard Brocher, der seit dem 15. Februar 2010 als Leitender Oberstaatsanwalt in Cottbus tätig ist, wird heute ein Strafermittler offiziell in sein Amt eingeführt, der sich während seiner 20 Berufsjahre nicht nur in seinem unmittelbaren Tätigkeitsfeld in der Berliner Justiz einen glänzenden Ruf erworben hat.
Der am 29. Dezember 1954 in Schleiden in Nordrhein-Westfalen geborene Bernhard Brocher hatte sich nach dem Abitur zunächst für sechs Jahre von Mitte 1973 bis Mitte 1979 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet. Dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1978 bis 1984 schloss sich ein ebenfalls in Berlin absolviertes Referendariat an.
Seit seiner im März 1990 erfolgten Ernennung zum Staatsanwalt in Berlin hat Bernhard Brocher mit herausragenden Leistungen in unterschiedlichsten Spezialgebieten gearbeitet: Herr Brocher, der in Cottbus nun der Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Internetkriminalität vorsteht, war erster Berliner Sonderdezernent für Computerstrafsachen. Ferner gehörte Bernhard Brocher von 1990 bis 1994 der „Arbeitsgruppe Regierungskriminalität“ an, bevor er am 23. März 1994 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Von Oktober 1994 bis Ende März 1999 war Herr Brocher als Abteilungsleiter in der Abteilung für Wirtschaftstrafsachen tätig. Anschließend leitete er bis zum 14. November 2002 die Abteilung für Steuer- und Zollstrafsachen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin.
Zum Hauptabteilungsleiter befördert wurde Bernhard Brocher am 15. November 2002. Zugleich wurde er mit der Leitung der Wirtschaftshauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin betraut, die sechs Spezialabteilungen für Wirtschaftstrafsachen, Korruption und Verfahren zur Gewinnabschöpfung umfasste.
In den Folgejahren gehörte Bernhard Brocher als Dezernent und stellvertretender Leiter der Ermittlungsgruppe zur Bankgesellschaft Berlin an. Die heute existierende Rechtsprechung, die die Gerichte zu der Thematik „unvertretbares Risiko bei Bankgeschäften“ entwickelten, basiert im wesentlichen auf den von der Ermittlungsgruppe im Zusammenhang mit der Berliner Bankgesellschaft zur Anklage gebrachten Fällen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im April 1991 hatte der damals 46-jährige Wilfried Robineck, aus Bochum in Nordrhein-Westfalen kommend, die Leitung der Staatsanwaltschaft Cottbus übernommen, zunächst für 16 Monate kommissarisch und ab dem 19. August 1992 auch formell. Das Urgestein unter den Leitenden Oberstaatsanwälten Brandenburgs wird heute von Justizminister Volkmar Schöneburg offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Schöneburg: „Wilfried Robinecks verantwortungsvolle, fast zwei Jahrzehnte währende Tätigkeit an der Spitze der Staatsanwaltschaft Cottbus bedeutete einen Glücksfall für die Justiz des Landes Brandenburg. Sein Anteil am Aufbau und der Verankerung einer funktionierenden Strafverfolgung im Land Brandenburg kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
45 Jahre vor Öffnung der Berliner Mauer wurde Wilfried Robineck am 9. November 1944 im thüringischen Gera geboren. Robinecks schulische und berufliche Laufbahnen sind jedoch mit Nordrhein-Westfalen verbunden, wohin seine Eltern kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs umgesiedelt waren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den renommierten Universitäten Münster und Bonn sowie nach dem ebenfalls in Nordrhein-Westfalen absolvierten Referendariat begann Wilfried Robineck seine staatsanwaltschaftliche Laufbahn zum 1. August 1974 bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Drei Jahre später, am 1. August 1977, wurde Herr Robineck zum Staatsanwalt ernannt. 1987 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum.
Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Schwerkriminalität stand für Wilfried Robineck im Mittelpunkt seines Wirkens als Staatsanwalt. Er bewies auf ganz hervorragende Weise seine Qualitäten in allen Facetten des Berufes des Strafermittlers.
Zurück nach Ostdeutschland kehrte Wilfried Robineck im Jahr 1991. Ab dem 15. April 1991 war er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Staatsanwaltschaft Cottbus beauftragt. Zum Leitenden Oberstaatsanwalt wurde Herr Robineck am 19. August 1992 ernannt.
Schöneburg: „Das Maß an Vertrauen, Wertschätzung und Respekt, das Wilfried Robineck bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten „seiner“ Behörde erworben hat und mit Sicherheit dauerhaft über den heutigen Tag hinaus genießen wird, ist ganz außergewöhnlich.“
Besondere Verdienste erworben hat sich Wilfried Robineck auch für den Aufbau eines vertrauensvollen Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft dies- und jenseits des Oder-Flusses. Für Wilfried Robineck, den Grenzgänger, der aus Thüringen stammte, in Nordrhein-Westfalen aufwuchs und seine prägendsten beruflichen Jahre in Brandenburg verbrachte, war die Odra nie die Trennlinie zwischen Deutschland und Polen, sondern stets ein Zeichen des gemeinsamen Weges, ein Symbol der Aussöhnung.
Dass viele hochrangige Vertreter der polnischen Staatsanwaltschaften zu Wilfried Robinecks Abschiedsfeier erscheinen, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Doyen der Brandenburger Chefankläger im Nachbarland genießt.
Schöneburg: „Was mir ganz besonders am Herzen liegt, ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Justizbehörden im Nachbarland Polen. Ich hoffe, dass wir auf Herrn Robinecks Ratschlag und seinen großen Erfahrungsschatz gelegentlich zurückgreifen dürfen.“
Mit Bernhard Brocher, der seit dem 15. Februar 2010 als Leitender Oberstaatsanwalt in Cottbus tätig ist, wird heute ein Strafermittler offiziell in sein Amt eingeführt, der sich während seiner 20 Berufsjahre nicht nur in seinem unmittelbaren Tätigkeitsfeld in der Berliner Justiz einen glänzenden Ruf erworben hat.
Der am 29. Dezember 1954 in Schleiden in Nordrhein-Westfalen geborene Bernhard Brocher hatte sich nach dem Abitur zunächst für sechs Jahre von Mitte 1973 bis Mitte 1979 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet. Dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1978 bis 1984 schloss sich ein ebenfalls in Berlin absolviertes Referendariat an.
Seit seiner im März 1990 erfolgten Ernennung zum Staatsanwalt in Berlin hat Bernhard Brocher mit herausragenden Leistungen in unterschiedlichsten Spezialgebieten gearbeitet: Herr Brocher, der in Cottbus nun der Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Internetkriminalität vorsteht, war erster Berliner Sonderdezernent für Computerstrafsachen. Ferner gehörte Bernhard Brocher von 1990 bis 1994 der „Arbeitsgruppe Regierungskriminalität“ an, bevor er am 23. März 1994 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Von Oktober 1994 bis Ende März 1999 war Herr Brocher als Abteilungsleiter in der Abteilung für Wirtschaftstrafsachen tätig. Anschließend leitete er bis zum 14. November 2002 die Abteilung für Steuer- und Zollstrafsachen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin.
Zum Hauptabteilungsleiter befördert wurde Bernhard Brocher am 15. November 2002. Zugleich wurde er mit der Leitung der Wirtschaftshauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin betraut, die sechs Spezialabteilungen für Wirtschaftstrafsachen, Korruption und Verfahren zur Gewinnabschöpfung umfasste.
In den Folgejahren gehörte Bernhard Brocher als Dezernent und stellvertretender Leiter der Ermittlungsgruppe zur Bankgesellschaft Berlin an. Die heute existierende Rechtsprechung, die die Gerichte zu der Thematik „unvertretbares Risiko bei Bankgeschäften“ entwickelten, basiert im wesentlichen auf den von der Ermittlungsgruppe im Zusammenhang mit der Berliner Bankgesellschaft zur Anklage gebrachten Fällen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im April 1991 hatte der damals 46-jährige Wilfried Robineck, aus Bochum in Nordrhein-Westfalen kommend, die Leitung der Staatsanwaltschaft Cottbus übernommen, zunächst für 16 Monate kommissarisch und ab dem 19. August 1992 auch formell. Das Urgestein unter den Leitenden Oberstaatsanwälten Brandenburgs wird heute von Justizminister Volkmar Schöneburg offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Schöneburg: „Wilfried Robinecks verantwortungsvolle, fast zwei Jahrzehnte währende Tätigkeit an der Spitze der Staatsanwaltschaft Cottbus bedeutete einen Glücksfall für die Justiz des Landes Brandenburg. Sein Anteil am Aufbau und der Verankerung einer funktionierenden Strafverfolgung im Land Brandenburg kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
45 Jahre vor Öffnung der Berliner Mauer wurde Wilfried Robineck am 9. November 1944 im thüringischen Gera geboren. Robinecks schulische und berufliche Laufbahnen sind jedoch mit Nordrhein-Westfalen verbunden, wohin seine Eltern kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs umgesiedelt waren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den renommierten Universitäten Münster und Bonn sowie nach dem ebenfalls in Nordrhein-Westfalen absolvierten Referendariat begann Wilfried Robineck seine staatsanwaltschaftliche Laufbahn zum 1. August 1974 bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Drei Jahre später, am 1. August 1977, wurde Herr Robineck zum Staatsanwalt ernannt. 1987 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum.
Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Schwerkriminalität stand für Wilfried Robineck im Mittelpunkt seines Wirkens als Staatsanwalt. Er bewies auf ganz hervorragende Weise seine Qualitäten in allen Facetten des Berufes des Strafermittlers.
Zurück nach Ostdeutschland kehrte Wilfried Robineck im Jahr 1991. Ab dem 15. April 1991 war er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Staatsanwaltschaft Cottbus beauftragt. Zum Leitenden Oberstaatsanwalt wurde Herr Robineck am 19. August 1992 ernannt.
Schöneburg: „Das Maß an Vertrauen, Wertschätzung und Respekt, das Wilfried Robineck bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten „seiner“ Behörde erworben hat und mit Sicherheit dauerhaft über den heutigen Tag hinaus genießen wird, ist ganz außergewöhnlich.“
Besondere Verdienste erworben hat sich Wilfried Robineck auch für den Aufbau eines vertrauensvollen Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft dies- und jenseits des Oder-Flusses. Für Wilfried Robineck, den Grenzgänger, der aus Thüringen stammte, in Nordrhein-Westfalen aufwuchs und seine prägendsten beruflichen Jahre in Brandenburg verbrachte, war die Odra nie die Trennlinie zwischen Deutschland und Polen, sondern stets ein Zeichen des gemeinsamen Weges, ein Symbol der Aussöhnung.
Dass viele hochrangige Vertreter der polnischen Staatsanwaltschaften zu Wilfried Robinecks Abschiedsfeier erscheinen, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Doyen der Brandenburger Chefankläger im Nachbarland genießt.
Schöneburg: „Was mir ganz besonders am Herzen liegt, ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Justizbehörden im Nachbarland Polen. Ich hoffe, dass wir auf Herrn Robinecks Ratschlag und seinen großen Erfahrungsschatz gelegentlich zurückgreifen dürfen.“
Mit Bernhard Brocher, der seit dem 15. Februar 2010 als Leitender Oberstaatsanwalt in Cottbus tätig ist, wird heute ein Strafermittler offiziell in sein Amt eingeführt, der sich während seiner 20 Berufsjahre nicht nur in seinem unmittelbaren Tätigkeitsfeld in der Berliner Justiz einen glänzenden Ruf erworben hat.
Der am 29. Dezember 1954 in Schleiden in Nordrhein-Westfalen geborene Bernhard Brocher hatte sich nach dem Abitur zunächst für sechs Jahre von Mitte 1973 bis Mitte 1979 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet. Dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1978 bis 1984 schloss sich ein ebenfalls in Berlin absolviertes Referendariat an.
Seit seiner im März 1990 erfolgten Ernennung zum Staatsanwalt in Berlin hat Bernhard Brocher mit herausragenden Leistungen in unterschiedlichsten Spezialgebieten gearbeitet: Herr Brocher, der in Cottbus nun der Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Internetkriminalität vorsteht, war erster Berliner Sonderdezernent für Computerstrafsachen. Ferner gehörte Bernhard Brocher von 1990 bis 1994 der „Arbeitsgruppe Regierungskriminalität“ an, bevor er am 23. März 1994 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Von Oktober 1994 bis Ende März 1999 war Herr Brocher als Abteilungsleiter in der Abteilung für Wirtschaftstrafsachen tätig. Anschließend leitete er bis zum 14. November 2002 die Abteilung für Steuer- und Zollstrafsachen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin.
Zum Hauptabteilungsleiter befördert wurde Bernhard Brocher am 15. November 2002. Zugleich wurde er mit der Leitung der Wirtschaftshauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin betraut, die sechs Spezialabteilungen für Wirtschaftstrafsachen, Korruption und Verfahren zur Gewinnabschöpfung umfasste.
In den Folgejahren gehörte Bernhard Brocher als Dezernent und stellvertretender Leiter der Ermittlungsgruppe zur Bankgesellschaft Berlin an. Die heute existierende Rechtsprechung, die die Gerichte zu der Thematik „unvertretbares Risiko bei Bankgeschäften“ entwickelten, basiert im wesentlichen auf den von der Ermittlungsgruppe im Zusammenhang mit der Berliner Bankgesellschaft zur Anklage gebrachten Fällen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Im April 1991 hatte der damals 46-jährige Wilfried Robineck, aus Bochum in Nordrhein-Westfalen kommend, die Leitung der Staatsanwaltschaft Cottbus übernommen, zunächst für 16 Monate kommissarisch und ab dem 19. August 1992 auch formell. Das Urgestein unter den Leitenden Oberstaatsanwälten Brandenburgs wird heute von Justizminister Volkmar Schöneburg offiziell in den Ruhestand verabschiedet.
Schöneburg: „Wilfried Robinecks verantwortungsvolle, fast zwei Jahrzehnte währende Tätigkeit an der Spitze der Staatsanwaltschaft Cottbus bedeutete einen Glücksfall für die Justiz des Landes Brandenburg. Sein Anteil am Aufbau und der Verankerung einer funktionierenden Strafverfolgung im Land Brandenburg kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
45 Jahre vor Öffnung der Berliner Mauer wurde Wilfried Robineck am 9. November 1944 im thüringischen Gera geboren. Robinecks schulische und berufliche Laufbahnen sind jedoch mit Nordrhein-Westfalen verbunden, wohin seine Eltern kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs umgesiedelt waren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den renommierten Universitäten Münster und Bonn sowie nach dem ebenfalls in Nordrhein-Westfalen absolvierten Referendariat begann Wilfried Robineck seine staatsanwaltschaftliche Laufbahn zum 1. August 1974 bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Drei Jahre später, am 1. August 1977, wurde Herr Robineck zum Staatsanwalt ernannt. 1987 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum.
Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Schwerkriminalität stand für Wilfried Robineck im Mittelpunkt seines Wirkens als Staatsanwalt. Er bewies auf ganz hervorragende Weise seine Qualitäten in allen Facetten des Berufes des Strafermittlers.
Zurück nach Ostdeutschland kehrte Wilfried Robineck im Jahr 1991. Ab dem 15. April 1991 war er zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters der Staatsanwaltschaft Cottbus beauftragt. Zum Leitenden Oberstaatsanwalt wurde Herr Robineck am 19. August 1992 ernannt.
Schöneburg: „Das Maß an Vertrauen, Wertschätzung und Respekt, das Wilfried Robineck bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten „seiner“ Behörde erworben hat und mit Sicherheit dauerhaft über den heutigen Tag hinaus genießen wird, ist ganz außergewöhnlich.“
Besondere Verdienste erworben hat sich Wilfried Robineck auch für den Aufbau eines vertrauensvollen Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft dies- und jenseits des Oder-Flusses. Für Wilfried Robineck, den Grenzgänger, der aus Thüringen stammte, in Nordrhein-Westfalen aufwuchs und seine prägendsten beruflichen Jahre in Brandenburg verbrachte, war die Odra nie die Trennlinie zwischen Deutschland und Polen, sondern stets ein Zeichen des gemeinsamen Weges, ein Symbol der Aussöhnung.
Dass viele hochrangige Vertreter der polnischen Staatsanwaltschaften zu Wilfried Robinecks Abschiedsfeier erscheinen, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Doyen der Brandenburger Chefankläger im Nachbarland genießt.
Schöneburg: „Was mir ganz besonders am Herzen liegt, ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Justizbehörden im Nachbarland Polen. Ich hoffe, dass wir auf Herrn Robinecks Ratschlag und seinen großen Erfahrungsschatz gelegentlich zurückgreifen dürfen.“
Mit Bernhard Brocher, der seit dem 15. Februar 2010 als Leitender Oberstaatsanwalt in Cottbus tätig ist, wird heute ein Strafermittler offiziell in sein Amt eingeführt, der sich während seiner 20 Berufsjahre nicht nur in seinem unmittelbaren Tätigkeitsfeld in der Berliner Justiz einen glänzenden Ruf erworben hat.
Der am 29. Dezember 1954 in Schleiden in Nordrhein-Westfalen geborene Bernhard Brocher hatte sich nach dem Abitur zunächst für sechs Jahre von Mitte 1973 bis Mitte 1979 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet. Dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin von 1978 bis 1984 schloss sich ein ebenfalls in Berlin absolviertes Referendariat an.
Seit seiner im März 1990 erfolgten Ernennung zum Staatsanwalt in Berlin hat Bernhard Brocher mit herausragenden Leistungen in unterschiedlichsten Spezialgebieten gearbeitet: Herr Brocher, der in Cottbus nun der Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Internetkriminalität vorsteht, war erster Berliner Sonderdezernent für Computerstrafsachen. Ferner gehörte Bernhard Brocher von 1990 bis 1994 der „Arbeitsgruppe Regierungskriminalität“ an, bevor er am 23. März 1994 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Von Oktober 1994 bis Ende März 1999 war Herr Brocher als Abteilungsleiter in der Abteilung für Wirtschaftstrafsachen tätig. Anschließend leitete er bis zum 14. November 2002 die Abteilung für Steuer- und Zollstrafsachen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin.
Zum Hauptabteilungsleiter befördert wurde Bernhard Brocher am 15. November 2002. Zugleich wurde er mit der Leitung der Wirtschaftshauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin betraut, die sechs Spezialabteilungen für Wirtschaftstrafsachen, Korruption und Verfahren zur Gewinnabschöpfung umfasste.
In den Folgejahren gehörte Bernhard Brocher als Dezernent und stellvertretender Leiter der Ermittlungsgruppe zur Bankgesellschaft Berlin an. Die heute existierende Rechtsprechung, die die Gerichte zu der Thematik „unvertretbares Risiko bei Bankgeschäften“ entwickelten, basiert im wesentlichen auf den von der Ermittlungsgruppe im Zusammenhang mit der Berliner Bankgesellschaft zur Anklage gebrachten Fällen.
Quelle: Ministerium der Justiz