In Brandenburg werden die Grundschulen am 22. Februar für den Wechselunterricht wieder öffnen. Nach dem Bund-Länder-Beschluss hat das Landeskabinett heute die entsprechende Verordnung beschlossen. Sollte der Inzidenzwert in einem Landkreis über 200 liegen, werden Schulen und Kitas in diesem Kreis wieder geschlossen, so Ministerpräsident Dietmar Woidke heute. Auch Tierparks dürfen mit einem Hygienekonzept wieder geöffnet werden und wie seit Mittwoch bekannt, können Friseure ab dem 1. März wieder Kunden empfangen. Die restlichen Maßnahmen werden im Zuge der Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beibehalten. In einem Brief an die Landesregierung reagierten heute die Brandenburger IHKs. Sie kritisieren, dass die Vorschläge aus der regionalen Wirtschaft bisher ungehört bleiben. Zeitgleich bieten sie ihre Unterstützung an, um einen Stufenplan für die Öffnung der geschlossenen Unternehmen und Betriebe zu erarbeiten. Die neue Verordnung gilt ab Montag.
Die neuen Regelungen in der Eindämmungsverordnung
Besonders wichtig ist Woidke, „dass wir in Brandenburg die Grundschulen wieder öffnen – sofern die Zahlen nicht wieder steil nach oben gehen. Es geht dabei selbstverständlich um Bildung, aber auch um noch viel mehr: Die Kinder brauchen soziale Kontakte, den Austausch in der Gruppe. Die Öffnung bedeutet auch eine Entlastung für die Eltern, die in den letzten Wochen sehr viel geleistet haben“.
Ab 22. Februar tritt das im Brandenburger Stufenplan für die Schulen angestrebte Wechselmodell an Grundschulen in Kraft. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen nach den Maßgaben des Bildungsministeriums.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben, mit den bekannten Ausnahmen Abschlussklassen der jeweiligen Schulform und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“, im Distanzunterricht.
In den Innen- und Außenbereichen von Schulen muss von allen Personen eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Nur Kinder unter 14 Jahren, für die keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, dürfen eine Alltagsmaske tragen. Die Durchführung von Schulfahrten bleibt bis zum 31. März 2021 untersagt.
Alle Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen können sich ab 15. Februar bis Ende April insgesamt bis zu fünfmal auf das Coronavirus per Antigen-Schnelltestes in einer Arztpraxis testen lassen. Damit wird die bisherige Teststrategie an Schulen fortgesetzt, allerdings mit einer erhöhten Flexibilität Das Land Brandenburg trägt hierfür die Kosten (bis zu 5,5 Mio. EUR) aus dem Corona-Rettungsschirm.
Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter sind grundsätzlich geöffnet: Krippe, Kindergarten, altersgemischte Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote – verbunden mit dem dringenden Appell an alle Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen
Alle Beschäftigten in Kindertages- und Jugendhilfeeinrichtungen, die unmittelbare Kontakte mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten haben können regelmäßig getestet werden. Zwischen Februar bis Ende April werden vom Land pro Person bis zu zwei durchgeführte Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen gefördert.
Die Sportanlagen unter freiem Himmel können wieder von Kindergärten und Horten genutzt werden.
Friseure
Ab 1. März können Friseurbetriebe unter Auflagen (u.a. Steuerung und Beschränkung des Zutritts, das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Kunden sowie das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle weiteren Personen, Erfassen von Personendaten der Kunden, regelmäßige Austausch der Raumluft durch Frischluft) wieder öffnen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schließung ist es erforderlich, die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Friseuren zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind, so der Beschluss der MPK vom 10. Februar. Nur deshalb dürfen Friseurbetriebe öffnen, im Unterschied zu anderen körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios, die weiter geschlossen bleiben.
Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten
Sie fallen nicht mehr unter der Schließungsanordnung. Das bedeutet: Sie dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ausgenommen sind hier ihre Tierhäuser. In Tierhäuser darf weiter aus Infektionsschutzgründen kein Publikum hinein. Und: Die Betreiber müssen auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts und durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Abstandsgebot zwischen allen Personen, die Steuerung und Beschränkung des Zutritts sowie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Besucherinnen und Besucher sicherstellen.
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeheime und besondere Wohnformen
Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dürfen weiterhin täglich von höchstens einer Person besucht werden. Besucherinnen und Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Neu ist hier: Besucherinnen und Besucher benötigen einen negativen Test (PoC-Antigentest oder PCR-Test, der die jeweils geltenden Anforderungen der Coronavirus-Testverordnung erfüllt) der nicht älter als 48 h sein darf. Dazu müssen die Einrichtungen Besucherinnen und Besuchern die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltest anbieten. Neu in diesem Bereich ist außerdem: Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich alle Beschäftigten sich nun mindestens an drei (statt wie bisher zwei) Tagen pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Weitere Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
In den Innenbereichen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen (statt wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung).
Medizinische Masken
Soweit für Kinder unter 14 Jahren keine passende medizinische Maske zur Verfügung steht, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen.
Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte
Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Solche Maßnahmen sollen sie insbesondere treffen, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 (bisher 300) erreicht.
Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Neu in der Verordnung ist: Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung nun auch ein Alkoholverbot auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen, nachdem die allgemeine Festlegung des Landes hierzu durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2021 aufgehoben wurde.
Bund und Länder haben am Dienstag in der MPK vereinbart, bis zur ersten Märzwoche eine Perspektive für weitere Lockerungen abzustimmen. Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen Inzidenz von höchsten 35 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen) über mehrere Tage den Einzelhandel sowie Museen und Galerien umfassen.
Weiterhin gilt:
Um die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es weiterhin erforderlich, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Dazu ist jede Person in Brandenburg weiter verpflichtet. Auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Die Schließungen z. B. von Gastronomie, weiter Teile des Einzelhandels und von Kultureinrichtungen bleibt bestehen.
Private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sind weiter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aus diesen beiden Haushalten). Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.
Das Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Masken) in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich. Sie haben eine höhere Schutzwirkung als Mund-Nasen-Bedeckungen (sogenannte Alltagsmasken). Es wird dringend empfohlen, in allen Situationen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen, medizinische Masken zu tragen. Einen noch besseren Eigenschutz bieten Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Atemschutzmasken.
Nach der Eindämmungsverordnung müssen medizinische Masken unter anderem im ÖPNV und überregionalen Bahnverkehr sowie in Geschäften getragen werden
Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollten unterlassen werden. Das gilt auch für überregionale touristische Ausflüge.
Um Kontakte am Arbeitsplatz – und damit potentielle Ansteckungen – zu vermeiden, soll das Homeoffice weiterhin intensiv genutzt werden und das Präsenzpersonal stark reduziert werden (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung).
Statements der Landesregierung
Woidke: „Damit sank der wichtige Inzidenzwert innerhalb eines Monats um mehr als zwei Drittel. Das ist eine eindrucksvolle Leistung der gesamten Gesellschaft. Dafür mein Dank. Mit unserem heutigen Beschluss gehen wir einen vernünftigen Weg, der die wichtigsten Aspekte berücksichtigt: Die Infektionszahlen sinken schrittweise. Zugleich wächst aber die Sorge vor den Mutationen des Virus. Die weitgehende Verlängerung des Lockdown bedeutet harte Einschnitte, die an den Nerven zehren und auch Unmut erzeugen. Dafür habe ich Verständnis. Aber nur, wenn wir uns alle daran halten und parallel die Impfkampagne an Fahrt aufnimmt, kommen wir sukzessive aus dem Lockdown. Im Rahmen dieser Leitplanken müssen wir weiter auf Sicht fahren. Wer ins Risiko geht und zu viel Gas gibt, fliegt aus der Spur. Das können wir uns nicht erlauben. Die insgesamt verbesserte Entwicklung zeigt aber: Der Nebel lichtet sich.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir dürfen die Gefahr einer dritten Welle nicht unterschätzen. Die Mutationen breiten sich auch im Land Brandenburg immer weiter aus. Bisher sind insgesamt 91 Fälle nachgewiesen. Darunter sind neben 80 Fälle der britischen, 7 Fälle der südafrikanischen und 2 Fälle der brasilianischen Mutante. Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Heute hat Deutschland Slowakei, Tschechien und Tirol als Virusmutationsgebiete eingestuft. Diese Varianten sind deutlich ansteckender. Deshalb wäre es gefährlich, in dieser Situation zu schnell zu viel zu lockern. Wir dürfen trotz der großen Belastungen durch den langen Lockdown jetzt den sich langsam einstellenden Erfolg beim Eindämmen des Coronavirus nicht aufs Spiel setzen.“
Innenminister Michael Stübgen: „Ich habe großes Verständnis für die lauter werdenden Rufe nach einem Ende des Lockdowns. Die vergangenen Monate waren hart und wir alle wünschen uns unser normales Leben zurück. Viele Brandenburger fürchten um Ihre berufliche Existenz, sorgen sich um die Bildung Ihrer Kinder oder vermissen einfach das gesellige Zusammensein mit Freunden und Familie. Keiner von uns hat sich diese Pandemie gewünscht und doch müssen wir alle gemeinsam da durch. Wir haben die Infektionszahlen stark senken können. Das ist ein Erfolg der Einschränkungen, die von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern diszipliniert eingehalten wurden. Es ist aber leider noch nicht an der Zeit für eine Entwarnung. Noch ist die Gefahr eines Rückfalls zu groß. Wir dürfen unseren gemeinsamen Erfolg nicht auf der Zielgeraden verstolpern. Deshalb bitten wir alle Brandenburger noch eine Weile auszuhalten. Die ersten Lockerungen stehen unmittelbar bevor und wir können durchaus optimistisch in den März blicken.“
Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir freuen uns, das Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nach vielen Wochen wieder zur Schule gehen können. Wir werden das verantwortungsvoll gestalten mit Wechselunterricht und damit kleineren Gruppen und Abstandsregeln. Den Schulen werden Spielräume eingeräumt, um den Wechselunterricht zu organisieren. Wir wollen den Schutz der Beschäftigten an ihrem Arbeitsort verbessern: Daher wird die großzügige Teststrategie für Beschäftigte an Schulen bis Ende April fortgesetzt und flexibilisiert, weil sich die Berechtigten jetzt auch im Wochenrhythmus testen lassen können. Erzieherinnen und Erzieher sowie Beschäftigte in den Jugendhilfeeinrichtungen können sich ab sofort bis zu zweimal wöchentlich mit Antigen-Schnelltests testen lassen, die das Land finanziert.“
Red. / Presseinfo