Gute Nachrichten für Mukoviszidose-Patienten: am Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum kann jetzt eine ambulante spezialfachärztliche Behandlung (ASV) speziell für Mukoviszidose-Patienten angeboten werden. Nach der Prüfung der umfangreichen Zulassungskriterien hat das Land Brandenburg die Genehmigung dafür erteilt.
Rumdumbetreuung möglich
Der Vorteil für die Patienten: sie erhalten durch ein vernetztes Team von Ärzten, Therapeuten, Psychologen und Sozialarbeitern eine komplexe Rundumbetreuung. Durch die direkte Zusammenarbeit des Teams erfolgt die Behandlung abgestimmter, individueller und erfolgversprechender. Die interdisziplinäre Betreuung durch das ASV-Kernteam und Fachärzte nahezu aller Abteilungen des CTK verspricht den Patienten einen ganzheitlichen Therapieplan, sie müssen sich nicht selbst um Termine bei den jeweiligen Spezialisten kümmern.
„Wir sind – vor allem für unsere Patienten – sehr glücklich, dass wir Ihnen durch die ineinandergreifende Behandlung jetzt zu mehr Lebensqualität, vielleicht sogar zu einer höheren Lebenserwartung verhelfen können“, so Dr. Simone Stolz, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Carl-Thiem-Klinikum.
Verschiedene Behandlungsmethoden
Am Carl-Thiem-Klinikum werden jährlich rund 50 Patienten mit der Diagnose oder dem Verdacht auf Mukoviszidose behandelt. Die Krankheit kann mit Medikamenten, Inhalationen sowie psycho-, physio- und ernährungstherapeutisch behandelt werden.
Mukoviszidose ist eine der häufigsten angeborenen Stoffwechsel-erkrankungen. Hauptsymptome der Erbkrankheit sind Atemnot, verursacht durch ein zähes Sekret in der Lunge. Der Verlauf der Multiorgan-Krankheit wird dadurch bestimmt, in welchem Ausmaß die Lunge beteiligt ist. Die Lebenserwartung jetzt geborener Mukoviszidose-betroffener Kinder liegt durch den Fortschritt der Therapien inzwischen bei 53 Jahren. Seit drei Jahren ist der Mukoviszidose-Test auch Teil des Neugeborenen-Screenings.
Die ASV ist eine in Jahr 2012 in Deutschland eingeführte Versorgungsform für Patienten mit bestimmten komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. In dem dazugehörigen Gesetzesabschnitt in § 116b SGB V werden seltene Erkrankungen explizit erwähnt, seit 2017 gehört die Mukoviszidose dazu.