20 Millionen Euro für Investitionen hat das Land Brandenburg in diesem Jahr zusätzlich an die Krankenhäuser des Landes gegeben – um die Förderlücke im Bereich der Investitionen wenigstens etwas zu füllen. 100 Millionen statt 80 Millionen Euro waren im Haushalt für 2018 eingeplant. Dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu wollen und sich stärker um die Finanzausstattung der Krankenhäuser zu kümmern – das wurde in diesem Zusammenhang von der Politik häufig geäußert.
Im Doppelhaushalt für 2019/2020 waren nach langer Diskussion und letztlich auf gesonderten Antrag der Koalitionsfraktionen wieder 100 Millionen Euro vorgesehen – doch in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses im Landtag wurden diese mit keinem Wort erwähnt. Beschlossen werden soll der Haushalt in dieser Woche.
CTK-Geschäftsführer Dr. Götz Brodermann macht deutlich, wie wichtig die zusätzlichen Millionen sind: „Das Land kommt seiner gesetzlichen Aufgabe, Krankenhäuser mit ausreichend investiven Mitteln auszustatten, nur ungenügend nach. Die Krankenhäuser sind daher gezwungen, die benötigten Investitionen größtenteils selbst zu erwirtschaften. Das geht letztlich zu Lasten des Personals und der Patientenversorgung – und dass deren Qualität leidet, kann nicht unser Ziel sein.“ Er appelliert daher an die Landtagsabgeordneten, im Haushalt für die nächsten beiden Jahre
jeweils die versprochenen 100 Millionen Euro inklusive der zusätzlichen 20 Millionen für die Krankenhäuser einzustellen.
Die InEK GmbH, die im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung die Aufgaben im Rahmen des Krankenhaus-Vergütungssystems wahrnimmt, hat ermittelt: In Brandenburger Krankenhäusern besteht ein Investitionsbedarf in Höhe von 240 Millionen Euro pro Jahr. Das übersteigt deutlich die 100 Millionen Euro, die das Land ursprünglich geplant hatte.
pm/red