Mit einem offenen Brief haben sich Cottbuser Kinder von der 3. Kinderkonferenz an Eltern, Großeltern, Lehrende und allgemein erwachsene Bürger der Stadt Cottbus gewandt. Wir veröffentlichen ihn hier komplett:
—
Liebe Eltern, Großeltern, liebe Lehrende, liebe erwachsene Bürger der Stadt,
wir Cottbuser Kinder haben uns während der 3. Kinderkonferenz am 11.05.2017 unter anderem auch sehr ausführlich über die Rechte der Kinder unterhalten. Wir wussten schon eine ganze Menge darüber, haben aber auch noch ganz viel dazugelernt. Festgestellt haben die Mädchen und Jungen unserer Workshops aber auch, dass es bei Erwachsenen noch viel Unwissenheit zu diesen Themen gibt.
Dabei ist es doch so: Für jeden Menschen auf der Wekt gelten die Menschenrechte. Kinder haben ganz besondere Rechte. Für sie gibt es schon seit 1989 ein weltweit gültiges Grundgesetz – nämlich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Damit haben Kinder ein Anrecht darauf, dass sie ausreichend versorgt und geschützt werden. Und sie haben das Recht, dass ihnen Erwachsene zuhören und sie beteiligen, so wie wir das in Cottbus bei den Kinder- und Jugendkonferenzen erleben.
Die Rechte der Kinder zu verwirklichen, ist eine Aufgabe für alle. Nur wenn möglichst viele Menschen mithelfen, kann es wirklich eine kindergerechte Welt geben.
Deutschland hat 1992 die UN-Kinderrechtskonventionen in Kraft gesetzt. Somit sind die Rechte der Kinder dieses Jahr schon 25 Jahre gültig! Deshalb sind wir sehr stolz, dass wir in unserer schönen Stadt auch zum 25. Mal im September 2017 (21.09., Anm. d. Redaktion) den Weltkindertag feiern.
Wir möchten unsere acht wichtigsten Rechte noch einmal aufzählen:
– Jedes Kind hat das Recht auf Information und eine eigene Meinung.
– Jedes Kind hat das Recht, in seiner Familie, in Jugendclubs und in der Schule mitreden zu dürfen.
– Jedes Kind hat das Recht, zu lernen und in die Schule zu gehen.
– Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit und Sport.
– Jedes Kind hat das Recht auf ein Privatleben.
– Flüchtlingskinder oder Kinder in anderen schwierigen Situationen haben das Recht auf Schutz und Hilfe.
– Kein Kind darf ausgegrenzt werden.
– Keine Gewalt gegen Kinder.
Liebe Eltern, Großeltern, Lehrenden und alle Erwachsene, wenn es auch bei uns viel besser ist, als in anderen Ländern mit der Einhaltung der Kinderrechte, gibt es auch hier noch eine Menge zu tun.
Wir wünschen uns, dass wir in unseren Schulen aktiver mitreden können, zum Beispiel bei der Gestaltung der Schulhöfe oder zu Themen für Projekttage.
Wir wünschen uns saubere Spielplätze und mehr Rücksicht der Erwachsenen – Spielplätze sind keine Gaststätten!
Wir wünschen uns, dass die Politiker noch mehr armen Kindern unserer Stadt helfen.
Unser Bitte an Sie: Helfen Sie mit, dass für Cottbuser Kinder die Kinderrechte eingehalten und durchgesetzt werden.
Es grüßen die Schülerinnen und Schüler des Workshop 1 der 3. Cottbuser Kinderkonferenz.
—
Hintergrund:
Zur dritten Cottbuser Kinderkonferenz waren 120 Delegierte aus Cottbuser Grundschulen. Laut Marianne Materna ist das Interesse auf Schülerseite sehr groß, so dass sich selbst im Vorfeld an den Schulen Interessierte einigen müssen, wer die Schule bei der Konferenz vertritt. Die Workshopthemen haben die Kinder selbst bestimmt, mit anwesend waren etwa 10 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie die Rathausspitze. Es wurde unter anderem über saubere Spielplätze (immer wieder werden Kinder von betrunkenen Erwachsenen angepöbelt, können nicht in Ruhe spielen und finden verunreinigte Orte vor), Müllsammelaktionen, sichere Schulwege, Umwelt und Jugendkultur gesprochen. Auch die Schulspeisung war ein großes Thema, es wurde jedoch nicht in den offenen Brief aufgenommen, da hier in den letzten Jahren kaum Fortschritte erzielt wurden. Die Stadt Cottbus hat angekündigt, sich zu dem Thema informieren zu wollen, da die Grundschulen in städtischer Verantwortung liegen.
Die jetzigen 6. Klassen haben angekündigt, bei der im nächsten Jahr stattfindenden Jugendkonferenz mithelfen zu wollen, Themen zu finden, sie zu organisieren und daran teilzunehmen.
Vor kurzem veröffentlichte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, dass im Jahr 2016 in Berlin und Brandenburg 23.000 Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung behandelt wurden.