Das Amtsgericht Cottbus informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die im vergangenen Jahr begonnenen Umbauarbeiten (u.a. der Einbau einer Sicherheitsschleuse im Haupteingangsbereich) sich noch einige Tage hinziehen werden und dass hierdurch einige Einschränkungen im Geschäftsbetrieb unvermeidlich sind. Ferner werden im laufenden Kalenderjahr sukzessive Räumlichkeiten des Gerichtsgebäudes während des laufenden Geschäftsbetriebes renoviert. Die einzelnen Renovierungsabschnitte können dabei immer nur relativ kurzfristig geplant und durchgeführt werden. Diese Maßnahmen werden ebenso dazu führen, dass der Geschäftsbetrieb nur eingeschränkt durchführbar sein wird. So wird es zwangsläufig bspw. unumgänglich sein, laufende Verfahrensakten kurzzeitig so zwischenzulagern, dass sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht oder nur schwer zugänglich sind. Zudem stehen dann auch bestimmte Räumlichkeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
Der Direktor des Amtsgerichts teilt dazu mit: „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir im laufenden Jahr immer wieder einmal Anträge und Verfahren nur eingeschränkt und mit Zeitverzögerungen werden bearbeiten können und dass es kurzfristig zu Veränderungen bei den Sprechzeiten kommen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts sind bemüht, trotz der Widrigkeiten durch dringend erforderliche Renovierungsmaßnahmen den Antragstellern einen möglichst guten Service zu bieten. Das ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein manchmal wirklich große Herausforderung.“
Betroffen ist vor allem das Gerichtsgebäude am Gerichtsplatz 2, in dem u.a. die Zivilabteilungen, das Grundbuchamt, das Registergericht, die Nachlassabteilung untergebracht sind.
„Die Inbetriebnahme der Eingangsschleuse im Gerichtsgebäude am Gerichtsplatz wird, ebenso wie dies im Gebäude an der Thiemstraße der Fall ist, zu verlängerten Einlasszeiten führen, wenn gleichzeitig mehrere Personen das Gerichtsgebäude betreten wollen. Wer wegen eines Termins geladen ist, sollte deshalb ab März 2015 diesen möglichen Zeitaufwand einplanen und deshalb früh genug erscheinen“, so der Direktor des Amtsgerichts Höhr. Betroffen hiervon sind auch Besucher des Landgerichts Cottbus –Haus 2-, welches nur über den Haupteingangsbereich des Amtsgerichts betreten werden kann. „Wir werden uns bemühen, dass auch in sogenannten Stoßzeiten im Einzelfall bei der Personenkontrolle regelmäßig keine längeren Wartezeiten als 10 Minuten anfallen. Die Erfahrungen aus dem Haus Thiemstraße zeigen, dass das in den allermeisten Fällen tatsächlich möglich ist“ erklärt der Amtsgerichtsdirektor.
Quelle: Amtsgericht Cottbus