Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)
Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)
Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)
Die nächste Möglichkeit für eine Anglerprüfung ist am 21. März Letzter Termin für die Prüfungsanmeldung: 28.02.2009
Der Fischereischein für Raubfisch- und/oder Salmonidenfischer ist im Land Brandenburg seit 1994 für jeden Angler Pflicht. Wer diesen Schein noch benötigt, dem bietet sich in Cottbus am Samstag, dem 21.03.2009 die nächstmögliche Gelegenheit, die Anglerprüfung abzulegen.
Die Prüfung erfolgt in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr, geht also über zwei Stunden. Sie wird schriftlich durchgeführt und umfasst folgende Wissensgebiete:
– Fischkunde, Fischhege, Pflege der Fischgewässer
– Fanggeräte und deren Anwendung
– Behandlung der gefangenen Fische
– Rechtskunde (fischerei-, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften)
Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Cottbus stellen ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis zum 28. Februar im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Dabei ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Zur Prüfung zugelassen sind auch Jugendliche; sie müssen am Prüfungstag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist bei der Prüfungsanmeldung erforderlich.
Sprechzeiten des Bürgerbüros (Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67):
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch ist geschlossen.
Fragen zur Anglerprüfung
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Anglerprüfung haben, können sich gern an die Untere Fischereibehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67, wenden. Dies ist persönlich oder telefonisch (612 2363 bzw. 612 2717) dienstags von 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr möglich.
Nach dem 28. Februar 2009 eingereichte Anmeldungen zur Anglerprüfung können leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Quelle: Stadt Cottbus
Foto © Piet Spaans (wikipedia.org)