Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus/Chósebuz hat bereits mit Wirkung zum 31.05.2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Alkoholkonsum im Bereich des Schillerplatzes bis zum 31.10.2023 untersagt. Diese Verfügung wird nunmehr angepasst. Im Rahmen der ständigen Aktualisierung der Sicherheitslage vor Ort befindet sich die Stadt, speziell der Fachbereich Ordnung und Sicherheit, in einem ständigen Dialog mit vielen Partnern vor Ort. Sowohl nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion als auch mit den vor Ort tätigen Sozialarbeitern des Humanistischen Jugendwerks sind Verbesserungen der Sicherheitslage am Schillerplatz erkennbar. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner bestätigten in diversen Gesprächen, dass sich die Lage vor Ort zumindest tagsüber verbessert hat.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz dazu entschieden, die Allgemeinverfügung auf die derzeitige Situation anzupassen und den Alkoholgenuss nur noch in der Zeit zwischen 18:00 – 05:00 Uhr zu untersagen.
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Red. / Presseinformation