Zu ihrer dreitägigen Klausurtagung ab heute in Weimar hatte die Bundestagsfraktion der Grünen eigentlich auch die LEAG eingeladen, um über die Umsetzung der Strukturwandels zu sprechen. Doch daraus wird nichts, denn der LEAG-Betriebsrat hat die Einladung zum Wochenbeginn ausgeschlagen. Grund ist, dass auf der Tagung auch ein vorgezogener Kohleausstieg diskutiert werden soll. In einem offenen Schreiben heißt es vom Energieunternehmen: “Die Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” hatte nach intensiven und kontroversen Beratungen einen Abschlussbericht vorgelegt, der einen für die Beschäftigten der Branche schwierigen, aber am Ende tragfähigen Kompromiss beinhaltete. “Auf diesem Kompromiss basiert das bis heute gültige Kohleausstiegsgesetz und der Öffentlich Rechtliche Vertrag, die die Bundesrepublik Deutschland mit den betroffenen Unternehmen abgeschlossen hat. Wir stehen zu diesem Gesetz und zu diesem Vertrag.” Die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge reagierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit Verwunderung und Bedauern. “Für uns sind Dialog und Austausch wichtige Grundsätze unserer Politik. Das Gespräch lohnt sich doch gerade dann, wenn es unterschiedliche Perspektiven gibt”.
Offener Brief der LEAG
Leider sehen wir uns gezwungen, von einer Teilnahme an der Fraktionsklausur der Grünen am 21.03.2023 in Weimar Abstand zu nehmen. Sie hatten uns zum Punkt “Strukturwandel” eingeladen, unter dem wir berichten sollten, wie dieser für unsere Kolleginnen und Kollegen gelingen könnte. Um es auf den Punkt zu bringen: Ganz sicherlich nicht dadurch, dass man ein willkürliches neues Ausstiegsdatum setzt. Genau dies ist jedoch ganz offensichtlich Sinn und Zweck dieser Klausur. Die Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” hatte nach intensiven und kontroversen Beratungen einen Abschlussbericht vorgelegt, der einen für die Beschäftigten der Branche schwierigen, aber am Ende tragfähigen Kompromiss beinhaltete. Auf diesem Kompromiss basiert das bis heute gültige Kohleausstiegsgesetz und der Öffentlich Rechtliche Vertrag, die die Bundesrepublik Deutschland mit den betroffenen Unternehmen abgeschlossen hat. Wir stehen zu diesem Gesetz und zu diesem Vertrag. Das Gesetz enthält klare Kriterien (u. a. zu Versorgungssicherheit, Energiekosten, Sozialverträglichkeit und Fortschritt bei der Strukturentwicklung) und Monitoringtermine zur Überprüfung. Mit dem RWE–Deal wurde davon in für uns inakzeptabler Weise abgewichen. Wir stehen für solche Deals nicht zur Verfügung. Deshalb sehen wir auch keinen Sinn in einer Beteiligungsfiktion, wie sie mit der Einladung an uns beabsichtigt ist
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Red. / Presseinfo