Grünes Licht für die weitere Flutung des Cottbuser Ostsees. Der Streit um eine mögliche Sulfatbelastung für die Spree und die damit verbundenen Folgen für das Trinkwasser in Frankfurt Oder ist beigelegt. Die LEAG, die Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach wird sich die LEAG am Ausbau des Wasserwerks Müllrose finanziell beteiligen, um vom Spreewasser unabhängiger zu werden. Hintergrund war die Befürchtung, dass es durch den Cottbuser Ostsee zu einer erhöhten Sulfatbelastung des im Wasserwerk Briesen gewonnenen Trinkwassers und damit zu einem erhöhten Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung insbesondere durch die Erschließung spreeunabhängiger Wasserquellen kommen könnte. LBGR und LEAG hielten die Bedenken für unbegründet. Wie es jetzt heißt, wollte die LEAG jedoch einen möglicherweise langanhaltenden Rechtsstreit, welcher die Entwicklung des Cottbuser Ostsees verzögert hätte, vermeiden.
Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) teilte dazu mit:
Im Rechtsstreit um die Herstellung und Flutung des Cottbuser Ostsees haben sich die Stadt Frankfurt (Oder), die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA) und die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) außergerichtlich geeinigt. Alle drei Parteien haben sich darauf verständigt, dass die LEAG sich an den Kosten für den Ausbau und die Ertüchtigung des Wasserwerks Müllrose beteiligt, um die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) dauerhaft auf eine stabile und von der Spree unabhängige Grundlage zu stellen.
„Mit dieser Einigung gibt LEAG ein klares Bekenntnis zum Cottbuser Ostsee als Zukunftsprojekt für eine erfolgreiche Strukturentwicklung der Stadt Cottbus, der angrenzenden Kommunen sowie der gesamten Lausitz. Unserem Ziel, einen Erholungssee entstehen zu lassen, der die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen, Tourismus, Freizeit, Sport- und Naturerlebnisse vereinen soll und auf den die Menschen in Cottbus und Umgebung viele Hoffnungen setzen, sind wir damit wieder ein Stück näher gekommen“, so der Leiter Geotechnik bei LEAG, Dr. Thomas Koch. Die vom Verwaltungsgericht Cottbus beschlossene aufschiebende Wirkung der Klage „ab Erreichen eines Wasserstandes von 61,8 m NHN“ sei damit nicht mehr vorgegeben und der Weg für eine kontinuierliche Flutung des Cottbuser Ostsees entsprechend des Wasserdargebots geebnet.
René Wilke, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder): „Mit großer Freude nehmen wir die erzielte Einigung auf. Nach langen Jahren des Ringens und intensiven Verhandlungen in den vergangenen Wochen, ist heute ein guter Tag – vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und Region. Denn sie können sich nun einer weiterhin gesicherten Trinkwasserqualität gewiss sein. Unser besonderer Dank gilt der FWA mit ihrem Geschäftsführer Gerd Weber. Seit 2008 wurde hier unermüdlich für eine zufriedenstellende und nachhaltige Lösung gearbeitet. Außerdem möchten wir das Engagement des politischen Raumes betonen, dessen Unterstützung – auch mit dem gestrigen Beschluss des Hauptausschusses – im gesamten Einigungsprozess ebenso maßgeblich war. Der jetzt vorliegende erfolgreiche Abschluss bringt für Frankfurt (Oder) und die gesamte Region eine unerlässliche langfristige Versorgungssicherheit, die ohne eine Finanzierung über die Privathaushalte unserer Stadt auskommt.“
„Die Ertüchtigung des Wasserwerks in Müllrose trägt einen großen Teil dazu bei, von der Trinkwassergewinnung aus Spreewasser unabhängiger zu werden. Die FWA gewinnt bisher
75 Prozent des Trinkwassers für die Frankfurterinnen und Frankfurter aus dem belasteten Gewässer. Mit der finanziellen Unterstützung der LEAG können nun die Kosten und damit die Entgelte für unsere Kunden in einem überschaubaren Rahmen gehalten und die Versorgung mit dem wichtigsten Lebensmittel langfristig gesichert werden“, zeigt sich Gerd Weber, Geschäftsführer der FWA, erleichtert.
Der Einigung war ein Rechtsstreit um den vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erlassenen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss vom 12. April 2019 für das Gewässerausbauvorhaben „Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“ vorausgegangen. Die Stadt Frankfurt (Oder) und die FWA hatten am 13. Mai 2019 gegen diesen Beschluss Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht. Hintergrund war die Befürchtung, dass es durch das Gewässerausbauvorhaben zu einer erhöhten Sulfatbelastung des im Wasserwerk Briesen gewonnenen Trinkwassers und damit zu einem erhöhten Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung insbesondere durch die Erschließung spreeunabhängiger Wasserquellen kommen könnte. LBGR und LEAG halten diese Bedenken für unbegründet. Die LEAG wollte jedoch einen möglicherweise langanhaltenden Rechtsstreit, welcher die Entwicklung des Cottbuser Ostsees verzögert hätte, vermeiden.
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Red. / Presseinformation