Die Stadt Cottbus weist daraufhin, dass Hunde und andere Tiere nicht bei Terminen in der Stadtverwaltung mit dabei sein dürfen. In letzter Zeit soll es vermehrt Fälle gegeben haben, bei denen Hundehalter Hinweise des Wachschutzes einfach ignorierten. Ausnahmen bilden nur Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde staatlicher Organe.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Hunde und andere Tiere dürfen von Besucherinnen und Besuchern der Standorte der Stadtverwaltung Cottbus nicht mit zu Terminen gebracht werden. Ausnahmen bilden Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde staatlicher Organe.
Das Betreten der Verwaltungsstandorte in Begleitung von Tieren ist untersagt. Das regelt die Hausordnung; diese verweist auf hygienische und sicherheitstechnische Gründe. Die Hausordnung ist in allen Verwaltungsstandorten einsehbar. In den zurückliegenden Tagen hatte es Fälle gegeben, in denen Halterin bzw. Halter mit Hunden im Rathaus erschienen und die Hinweise des Wachschutzes und des Empfangspersonals mit Unverständnis quittierten bzw. ignorierten. Aktuell sind in Cottbus insgesamt 4.581 Hunde steuerlich erfasst, darunter sind 174 Hunde steuerfrei.
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Red. / Presseinformation
Bild: Stadt Cottbus