In einem Mehrfamilienhaus in der Hallenser Straße in Cottbus ist es in der Nacht zu einem Brand gekommen, zu dem Feuerwehr und Polizei alarmiert wurden. Nach ersten Angaben konnten die Flammen unter Kontrolle gebracht werden, bevor eine Gefahr für die Bewohner des Hauses entstand. Kriminaltechniker ermitteln derweil nach der Brandursache, ein technischer Defekt an einem Elektrogerät gilt als wahrscheinlich. Die betroffene Wohnung ist bis auf weiteres nicht nutzbar.
Die Polizei teilte dazu mit:
Feuerwehr und Polizei wurden am Freitag kurz nach 03:00 Uhr in die Hallenser Straße gerufen. Dort war es in einer als gewerbliche Einrichtung genutzten Wohnung eines Mehrfamilienhauses zu einem Brand gekommen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr löschten den Brand, bevor es zu einer Gefährdung für die Bewohner des Hauses kam. Die Wohnung ist derzeit nicht nutzbar und es entstand Sachschaden an Einrichtungsgegenständen. Kriminaltechniker sicherten noch in der Nacht Spuren und führten ihre Ermittlungen zur Brandursache. Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein technischer Defekt an einem elektrischen Gerät als Brandursache wahrscheinlich.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus:
Cottbus: In der Nacht von Donnerstag auf Freitag verschafften sich Diebe gewaltsam Zutritt zu einem in einer Tiefgarage an der Neutstädter Straße abgestellten PKW VW. Aus dem Innenraum entwendeten die Täter nach einer ersten Übersicht Werbeartikel und Tabakwaren. Der Wert des Diebsgutes und die Beschädigungen an dem Auto summierten sich auf rund 500 Euro.
Cottbus: Eine Frau aus Cottbus erhielt am Freitagvormittag einen Anruf, von einem vermeintlichen Mitarbeiter des Amtsgerichts Hamburg. Der Mann gab vor, dass mehrere Strafanzeigen gegen die Angerufene vorlägen und sie nun einen Betrag von über 1.000 Euro überweisen müsse. Die Frau erkannte den versuchten Betrug, beendete das Telefonat und informierte die Polizei.
Die Polizei warnt: In keinem Fall werden sich Staatsanwälte, Gerichte oder die Polizei telefonisch oder persönlich an Sie wenden, um Bargeld oder gar Wertgegenstände, Schmuck oder Edelmetalle zur Abdeckung offenstehender Verfahren entgegenzunehmen. Kautionen in Form von Bargeld gibt es im deutschen Rechtssystem nicht! Vielmehr geht jeder Forderung ein Schriftwechsel voraus und Sie haben stets die Gelegenheit, sich die Legitimation eines Behördenvertreters von dessen Dienststelle bestätigen zu lassen.
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Red. / Presseinfo