Nachdem am 13. Januar 2011 turnusmäßig Wahlen für den Senat sowie zu anderen Gremien stattgefunden haben, wählten die neu ernannten Senatorinnen und Senatoren am 10. Februar 2011 aus ihrer Mitte Prof. Magdalena Mißler-Behr zu ihrer neuen Vorsitzenden.
Magdalena Mißler-Behr hat den Lehrstuhl ABWL und Besondere der Planung und des Innovationsmanagement an der BTU Cottbus seit 2007 inne. Sie ist zudem Sprecherin des Zentrums für Gründungsförderung und -forschung “BIEM an der BTU Cottbus“. Mit ihrer Wahl löst sie den bisherigen Senatsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolf Schluchter, Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, im Amt ab.
Die neue Vorsitzende tritt für einen offenen und konstruktiven Diskurs innerhalb der Hochschule an, denn nur mit einer klaren Zielrichtung könne sich die BTU auch nach außen hin positionieren. Sie sprach sich vor dem Senat für eine pragmatische Vorgehensweise aus, um die BTU innerhalb der brandenburgischen Hochschulregion und darüber hinaus noch besser zu profilieren. Magdalena Mißler-Behr übernahm den Vorsitz des neuen Senats mit den Worten: „Ich bedanke mich für das Vertrauen und ich hoffe, dass wir alle gemeinsam an der guten Sache arbeiten.“
BTU-Präsident Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli überreichte der neuen Senatsvorsitzenden einen Blumenstrauß mit den Worten: „Ich freue mich auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Hochschulstrategie. Angesichts der erforderlichen Gespräche über eine intensivere Kooperation mit der Hochschule Lausitz (HL) und die damit gegebenenfalls verbundenen strukturellen Konsequenzen begrüße ich eine pragmatische Vorgehensweise ausdrücklich.“
Hintergrund
Alle zwei Jahre finden an der BTU Cottbus die vom brandenburgischen Hochschulgesetz vorgeschriebenen Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zu den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 13. Januar 2011 fanden diese Wahlen statt. In den Senat wurden in der Reihenfolge der auf sie abgegebenen Stimmen gewählt: Prof. Dr. rer. nat. habil. Ekkehard Köhler (51 Stimmen). Prof. Dr. rer. nat. habil. Rembert Reemtsen (39), Prof. Dr. rer. pol. habil. Magdalena Mißler-Behr (38), Prof. Dr. eh. Wolfgang Schuster (32), Prof. Dr.-Ing. habil. Dieter Specht (27) und Prof. Dr. phil. habil. Wolfgang Schluchter (25).
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zogen Dipl.-Ing. Sven Binkowski und Dipl.-Ing. Lena Langeheinecke in den Senat. Die Studierenden werden durch Tobias Paulick und Clara Graucob vertreten und die Verwaltung durch Gabriele Laue.
Der Senat ist für Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, welche die gesamte Universität oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dabei obliegen dem Senat folgende Aufgaben:
1. den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der BTU, soweit sie nicht von den Fakultätsräten zu erlassen sind, und die Stellungnahmen zu den Satzungen der Fakultätsräte,
2. die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
3. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
4. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
5. die Wahl und die Abwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten,
6. die Entscheidung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
7. Erlass der Wahlordnung, Ordnungen für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten,
8. Vorschläge an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und Fakultäten mit den Stimmen von mindestens 2/3 der Mitglieder des Fakultätsrates und 2/3 der Stimmen der Professorinnen und Professoren des Fakultätsrates,
9. den Vorschlägen an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Bestellung der Leiterinnen oder der Leiter zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten,
10. die Beschlussfassung über die Einräumung von Mitgliedschaften in mehreren Fakultäten.
Quelle: BTU Cottbus
Nachdem am 13. Januar 2011 turnusmäßig Wahlen für den Senat sowie zu anderen Gremien stattgefunden haben, wählten die neu ernannten Senatorinnen und Senatoren am 10. Februar 2011 aus ihrer Mitte Prof. Magdalena Mißler-Behr zu ihrer neuen Vorsitzenden.
Magdalena Mißler-Behr hat den Lehrstuhl ABWL und Besondere der Planung und des Innovationsmanagement an der BTU Cottbus seit 2007 inne. Sie ist zudem Sprecherin des Zentrums für Gründungsförderung und -forschung “BIEM an der BTU Cottbus“. Mit ihrer Wahl löst sie den bisherigen Senatsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolf Schluchter, Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, im Amt ab.
Die neue Vorsitzende tritt für einen offenen und konstruktiven Diskurs innerhalb der Hochschule an, denn nur mit einer klaren Zielrichtung könne sich die BTU auch nach außen hin positionieren. Sie sprach sich vor dem Senat für eine pragmatische Vorgehensweise aus, um die BTU innerhalb der brandenburgischen Hochschulregion und darüber hinaus noch besser zu profilieren. Magdalena Mißler-Behr übernahm den Vorsitz des neuen Senats mit den Worten: „Ich bedanke mich für das Vertrauen und ich hoffe, dass wir alle gemeinsam an der guten Sache arbeiten.“
BTU-Präsident Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli überreichte der neuen Senatsvorsitzenden einen Blumenstrauß mit den Worten: „Ich freue mich auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Hochschulstrategie. Angesichts der erforderlichen Gespräche über eine intensivere Kooperation mit der Hochschule Lausitz (HL) und die damit gegebenenfalls verbundenen strukturellen Konsequenzen begrüße ich eine pragmatische Vorgehensweise ausdrücklich.“
Hintergrund
Alle zwei Jahre finden an der BTU Cottbus die vom brandenburgischen Hochschulgesetz vorgeschriebenen Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zu den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 13. Januar 2011 fanden diese Wahlen statt. In den Senat wurden in der Reihenfolge der auf sie abgegebenen Stimmen gewählt: Prof. Dr. rer. nat. habil. Ekkehard Köhler (51 Stimmen). Prof. Dr. rer. nat. habil. Rembert Reemtsen (39), Prof. Dr. rer. pol. habil. Magdalena Mißler-Behr (38), Prof. Dr. eh. Wolfgang Schuster (32), Prof. Dr.-Ing. habil. Dieter Specht (27) und Prof. Dr. phil. habil. Wolfgang Schluchter (25).
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zogen Dipl.-Ing. Sven Binkowski und Dipl.-Ing. Lena Langeheinecke in den Senat. Die Studierenden werden durch Tobias Paulick und Clara Graucob vertreten und die Verwaltung durch Gabriele Laue.
Der Senat ist für Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, welche die gesamte Universität oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dabei obliegen dem Senat folgende Aufgaben:
1. den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der BTU, soweit sie nicht von den Fakultätsräten zu erlassen sind, und die Stellungnahmen zu den Satzungen der Fakultätsräte,
2. die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
3. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
4. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
5. die Wahl und die Abwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten,
6. die Entscheidung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
7. Erlass der Wahlordnung, Ordnungen für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten,
8. Vorschläge an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und Fakultäten mit den Stimmen von mindestens 2/3 der Mitglieder des Fakultätsrates und 2/3 der Stimmen der Professorinnen und Professoren des Fakultätsrates,
9. den Vorschlägen an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Bestellung der Leiterinnen oder der Leiter zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten,
10. die Beschlussfassung über die Einräumung von Mitgliedschaften in mehreren Fakultäten.
Quelle: BTU Cottbus
Nachdem am 13. Januar 2011 turnusmäßig Wahlen für den Senat sowie zu anderen Gremien stattgefunden haben, wählten die neu ernannten Senatorinnen und Senatoren am 10. Februar 2011 aus ihrer Mitte Prof. Magdalena Mißler-Behr zu ihrer neuen Vorsitzenden.
Magdalena Mißler-Behr hat den Lehrstuhl ABWL und Besondere der Planung und des Innovationsmanagement an der BTU Cottbus seit 2007 inne. Sie ist zudem Sprecherin des Zentrums für Gründungsförderung und -forschung “BIEM an der BTU Cottbus“. Mit ihrer Wahl löst sie den bisherigen Senatsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolf Schluchter, Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, im Amt ab.
Die neue Vorsitzende tritt für einen offenen und konstruktiven Diskurs innerhalb der Hochschule an, denn nur mit einer klaren Zielrichtung könne sich die BTU auch nach außen hin positionieren. Sie sprach sich vor dem Senat für eine pragmatische Vorgehensweise aus, um die BTU innerhalb der brandenburgischen Hochschulregion und darüber hinaus noch besser zu profilieren. Magdalena Mißler-Behr übernahm den Vorsitz des neuen Senats mit den Worten: „Ich bedanke mich für das Vertrauen und ich hoffe, dass wir alle gemeinsam an der guten Sache arbeiten.“
BTU-Präsident Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli überreichte der neuen Senatsvorsitzenden einen Blumenstrauß mit den Worten: „Ich freue mich auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Hochschulstrategie. Angesichts der erforderlichen Gespräche über eine intensivere Kooperation mit der Hochschule Lausitz (HL) und die damit gegebenenfalls verbundenen strukturellen Konsequenzen begrüße ich eine pragmatische Vorgehensweise ausdrücklich.“
Hintergrund
Alle zwei Jahre finden an der BTU Cottbus die vom brandenburgischen Hochschulgesetz vorgeschriebenen Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zu den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 13. Januar 2011 fanden diese Wahlen statt. In den Senat wurden in der Reihenfolge der auf sie abgegebenen Stimmen gewählt: Prof. Dr. rer. nat. habil. Ekkehard Köhler (51 Stimmen). Prof. Dr. rer. nat. habil. Rembert Reemtsen (39), Prof. Dr. rer. pol. habil. Magdalena Mißler-Behr (38), Prof. Dr. eh. Wolfgang Schuster (32), Prof. Dr.-Ing. habil. Dieter Specht (27) und Prof. Dr. phil. habil. Wolfgang Schluchter (25).
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zogen Dipl.-Ing. Sven Binkowski und Dipl.-Ing. Lena Langeheinecke in den Senat. Die Studierenden werden durch Tobias Paulick und Clara Graucob vertreten und die Verwaltung durch Gabriele Laue.
Der Senat ist für Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, welche die gesamte Universität oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dabei obliegen dem Senat folgende Aufgaben:
1. den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der BTU, soweit sie nicht von den Fakultätsräten zu erlassen sind, und die Stellungnahmen zu den Satzungen der Fakultätsräte,
2. die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
3. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
4. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
5. die Wahl und die Abwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten,
6. die Entscheidung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
7. Erlass der Wahlordnung, Ordnungen für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten,
8. Vorschläge an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und Fakultäten mit den Stimmen von mindestens 2/3 der Mitglieder des Fakultätsrates und 2/3 der Stimmen der Professorinnen und Professoren des Fakultätsrates,
9. den Vorschlägen an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Bestellung der Leiterinnen oder der Leiter zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten,
10. die Beschlussfassung über die Einräumung von Mitgliedschaften in mehreren Fakultäten.
Quelle: BTU Cottbus
Nachdem am 13. Januar 2011 turnusmäßig Wahlen für den Senat sowie zu anderen Gremien stattgefunden haben, wählten die neu ernannten Senatorinnen und Senatoren am 10. Februar 2011 aus ihrer Mitte Prof. Magdalena Mißler-Behr zu ihrer neuen Vorsitzenden.
Magdalena Mißler-Behr hat den Lehrstuhl ABWL und Besondere der Planung und des Innovationsmanagement an der BTU Cottbus seit 2007 inne. Sie ist zudem Sprecherin des Zentrums für Gründungsförderung und -forschung “BIEM an der BTU Cottbus“. Mit ihrer Wahl löst sie den bisherigen Senatsvorsitzenden, Prof. Dr. Wolf Schluchter, Lehrstuhl Sozialwissenschaftliche Umweltfragen, im Amt ab.
Die neue Vorsitzende tritt für einen offenen und konstruktiven Diskurs innerhalb der Hochschule an, denn nur mit einer klaren Zielrichtung könne sich die BTU auch nach außen hin positionieren. Sie sprach sich vor dem Senat für eine pragmatische Vorgehensweise aus, um die BTU innerhalb der brandenburgischen Hochschulregion und darüber hinaus noch besser zu profilieren. Magdalena Mißler-Behr übernahm den Vorsitz des neuen Senats mit den Worten: „Ich bedanke mich für das Vertrauen und ich hoffe, dass wir alle gemeinsam an der guten Sache arbeiten.“
BTU-Präsident Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli überreichte der neuen Senatsvorsitzenden einen Blumenstrauß mit den Worten: „Ich freue mich auf eine noch intensivere Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Hochschulstrategie. Angesichts der erforderlichen Gespräche über eine intensivere Kooperation mit der Hochschule Lausitz (HL) und die damit gegebenenfalls verbundenen strukturellen Konsequenzen begrüße ich eine pragmatische Vorgehensweise ausdrücklich.“
Hintergrund
Alle zwei Jahre finden an der BTU Cottbus die vom brandenburgischen Hochschulgesetz vorgeschriebenen Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten sowie zu den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 13. Januar 2011 fanden diese Wahlen statt. In den Senat wurden in der Reihenfolge der auf sie abgegebenen Stimmen gewählt: Prof. Dr. rer. nat. habil. Ekkehard Köhler (51 Stimmen). Prof. Dr. rer. nat. habil. Rembert Reemtsen (39), Prof. Dr. rer. pol. habil. Magdalena Mißler-Behr (38), Prof. Dr. eh. Wolfgang Schuster (32), Prof. Dr.-Ing. habil. Dieter Specht (27) und Prof. Dr. phil. habil. Wolfgang Schluchter (25).
Für die Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zogen Dipl.-Ing. Sven Binkowski und Dipl.-Ing. Lena Langeheinecke in den Senat. Die Studierenden werden durch Tobias Paulick und Clara Graucob vertreten und die Verwaltung durch Gabriele Laue.
Der Senat ist für Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, welche die gesamte Universität oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dabei obliegen dem Senat folgende Aufgaben:
1. den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der BTU, soweit sie nicht von den Fakultätsräten zu erlassen sind, und die Stellungnahmen zu den Satzungen der Fakultätsräte,
2. die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
3. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
4. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten,
5. die Wahl und die Abwahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten,
6. die Entscheidung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
7. Erlass der Wahlordnung, Ordnungen für zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten,
8. Vorschläge an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und Fakultäten mit den Stimmen von mindestens 2/3 der Mitglieder des Fakultätsrates und 2/3 der Stimmen der Professorinnen und Professoren des Fakultätsrates,
9. den Vorschlägen an die Präsidentin oder den Präsidenten zur Bestellung der Leiterinnen oder der Leiter zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten,
10. die Beschlussfassung über die Einräumung von Mitgliedschaften in mehreren Fakultäten.
Quelle: BTU Cottbus