Innenminister Jörg Schönbohm hat die grundsätzliche Zulassung der Online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. „Damit ist der Weg frei für ein wichtiges Instrument der Terrorismus-Bekämpfung. Auch die Grenzen und Voraussetzungen sind eindeutig bestimmt. Nun muss die Online-Durch-suchung zügig und rechtssicher unter Beachtung des Verfassungsgerichtsurteils gesetzlich verankert werden”, sagte Schönbohm am Mittwoch in Potsdam. „Es geht dabei nicht um flächendeckende Ausspähung von Computern, sondern um ein im Einzelfall der Bedrohung angepasstes, notwendiges Mittel zum Schutz der Bürger. Eine effektive Bekämpfung schwerster Gefahren für Bürger und Rechtsstaat ist in der modernen Informationsgesellschaft ohne die Möglichkeit der Online-Durchsuchung praktisch nicht mehr möglich.”
Schönbohm verwies darauf, dass die Internetkommunikation bei Vorbereitung und Durchführung schwerster Straftaten immer stärker herkömmliche Kommunikation über Telefon, Brief oder persönliche Treffen ersetzt. „Der Rechtsstaat darf aber gerade bei der Bedrohung durch Terrorismus und Organisierter Kriminalität (OK) im Interesse der Sicherheit seiner Bürger technologisch nicht in Rückstand geraten.” betonte er. Er begrüßte zugleich, dass sich auf Bundesebene eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern abzeichnet.
Der Innenminister betonte: „Extremisten und Terroristen nutzen Chatrooms und Foren, um ihre Aktivitäten öffentlich zu verschleiern. So genannte Terrorhandbücher enthalten Anleitungen zur Herstellung von Kampfmitteln, für Anschläge, Geiselnahmen und Bombenbau. Islamistische Extremisten verbreiten Propagandabotschaften und Tötungsvideos so genannter Glaubenskrieger. Weblogs spielen eine immer größere Rolle und File Sharing ermöglicht es Extremisten, einschlägige Propaganda, Videoclips, Anleitungen und sonstige Daten untereinander schnell, einfach und weltweit zu verbreiten.”
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Jörg Schönbohm hat die grundsätzliche Zulassung der Online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. „Damit ist der Weg frei für ein wichtiges Instrument der Terrorismus-Bekämpfung. Auch die Grenzen und Voraussetzungen sind eindeutig bestimmt. Nun muss die Online-Durch-suchung zügig und rechtssicher unter Beachtung des Verfassungsgerichtsurteils gesetzlich verankert werden”, sagte Schönbohm am Mittwoch in Potsdam. „Es geht dabei nicht um flächendeckende Ausspähung von Computern, sondern um ein im Einzelfall der Bedrohung angepasstes, notwendiges Mittel zum Schutz der Bürger. Eine effektive Bekämpfung schwerster Gefahren für Bürger und Rechtsstaat ist in der modernen Informationsgesellschaft ohne die Möglichkeit der Online-Durchsuchung praktisch nicht mehr möglich.”
Schönbohm verwies darauf, dass die Internetkommunikation bei Vorbereitung und Durchführung schwerster Straftaten immer stärker herkömmliche Kommunikation über Telefon, Brief oder persönliche Treffen ersetzt. „Der Rechtsstaat darf aber gerade bei der Bedrohung durch Terrorismus und Organisierter Kriminalität (OK) im Interesse der Sicherheit seiner Bürger technologisch nicht in Rückstand geraten.” betonte er. Er begrüßte zugleich, dass sich auf Bundesebene eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern abzeichnet.
Der Innenminister betonte: „Extremisten und Terroristen nutzen Chatrooms und Foren, um ihre Aktivitäten öffentlich zu verschleiern. So genannte Terrorhandbücher enthalten Anleitungen zur Herstellung von Kampfmitteln, für Anschläge, Geiselnahmen und Bombenbau. Islamistische Extremisten verbreiten Propagandabotschaften und Tötungsvideos so genannter Glaubenskrieger. Weblogs spielen eine immer größere Rolle und File Sharing ermöglicht es Extremisten, einschlägige Propaganda, Videoclips, Anleitungen und sonstige Daten untereinander schnell, einfach und weltweit zu verbreiten.”
Quelle: Ministerium des Innern